Melbourne - Mittwoch, 21. August 2019, 6:49 Uhr.
Kardinal George Pell bleibt im Gefängnis: Vor laufenden Kameras hat das Berufungsgericht im australischen Bundestaat Victoria am 21. August den Schuldspruch gegen den 78-jährigen wegen des sexuellen Missbrauchs zweier Chorknaben bestätigt und aufrecht erhalten.
"Mit einer Mehrheit (von zwei Stimmen zu einer) hat der Court of Appeals den Berufungsantrag von Kardinal Pell gegen seine Verurteilung wegen des Begehens von Sexualdelikaten abgewiesen", so die Vorsitzende Richterin Anne Ferguson in ihrer Urteilsbegründung vor dem Obersten Gerichtshof Victorias.
Die Entscheidung der Richter wurde per Livestream im Internet übertragen. Kardinal Pell stand ruhig in der Anklagebank, als das Urteil verlesen wurde. Anders als bisher nahm er jedoch keine Notizen.
Eine Sprecherin des Kardinals, Katrina Lee, sagte nach der Bekanntgabe der Entscheidung der Richter, "Kardinal Pell ist offensichtlich enttäuscht über die heutige Entscheidung". Er nehme die Zwei-zu-Eins-Entscheidung zur Kenntnis und beteuere jedoch weiterhin seine Unschuld.
Die Verteidiger würden nun das Urteil mit Blick auf einen Antrag an den High Court für einen Freigang prüfen, so die Sprecherin Pells weiter.
Der Kardinal und emeritierte Präfekt des Sekretariats für Wirtschaft hat von Anfang seine Unschuld beteuert.
Richterin Anne Ferguson sowie Richter Chris Maxwell und Mark Weinberg, verkündeten ihr Urteil in einem überfüllten Gerichtssaal am Victoria Supreme Court. Knapp 30 akkreditierte Journalisten sowie rund 60 weitere Zuhörer, darunter Pells Bruder David, Sprecherin Katrina Lee sowie der Kanzler der Erzdiözese Sydney, Chris Meaney, waren im Gerichtssaal anwesend.
Ob das nun verkündete Urteil die Meinung derer ändert, die Pell für unschuldig halten? Das bezweifelte bereits im Vorfeld der Journalist David Marr, der den Prozess für den australischen "Guardian" beobachtet hat. Umgekehrt waren viele Beobachter von vornherein von der Schuld des Kardinals überzeugt.
Der ehemalige Finanzchef des Vatikans war im vergangenen Dezember von einem Geschworenengericht aufgrund der Aussage eines einzelnen Zeugen für schuldig befunden worden, im Jahr 1996 als Erzbischof von Melbourne zwei Chorknaben in der St.-Patricks-Kathedrale in der Sakristei sexuell missbraucht zu haben.
Mitte März war dafür das Strafmaß bekanntgegeben worden: Pell, der bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft im Melbourne Assessment Prison saß, wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Dieses Urteil haben die Richter des Berufungsgerichtes nun bestätigt.
Zu diesem Zeitpunkt waren Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Vorwurfs längst laut geworden: Pell sollte, nach Aussagen eines einzelnen mutmaßlichen Opfers, die Chorknaben unmittelbar nach der Feier eines Hochamts bei geöffneter Tür, in vollem liturgischem Gewand missbraucht in der Sakristei missbraucht haben, während im Gotteshaus um sie herum Hochbetrieb herrschte – und obwohl Augenzeugen sagten, dass Pell zu dem Zeitpunkt weder in der Sakristei noch allein gewesen sei. Auch das zweite mutmaßliche Opfer, im Jahr 2014 verstorben, bestritt stets die Vorwürfe. Indizien oder gar forensische Beweise gab es ebenfalls keine. Und wie selbst die Staatsanwaltschaft einräumte – und Prozessbeobachter bestätigten – machte der einzige Zeuge zum Teil "widersprüchliche Angaben".
Konnten so die Geschworenen "beyond reasonable doubt" – also ausreichend zweifelsfrei – entscheiden, dass Pell schuldig sei? Das war die Frage, über die nicht nur in Australien wochenlang vehement debattiert wurde.
Im Berufungsverfahren hatte das Team der Verteidiger Pells – allen voran der bekannte Anwalt Bret Walker aus Sydney – mehrere Gründe angemeldet, warum die Beweislast alles andere als ausreiche.
Das Urteil des Verfahrens gegen Pell müsse aus mehreren Gründen aufgehoben werden, argumentierten am 5. Juni die Anwälte.
Erstens hätten die Geschworenen ein Fehlurteil aufgrund einer einzelnen, fragwürdigen und unbewiesenen Aussage gefällt.
Zudem erhoben die Anwälte den Vorwurf mehrer Verfahrensfehler. So hatte es der Richter vor dem Schuldspruch im ersten Verfahren abgelehnt, ein Video der Verteidigung zuzulassen, dass die Lage der Räumlichkeiten der Kathedrale und Aufenthaltsorte der Beteiligten zeigte.
Tatsächlich hatten zwei der drei Richter des Berufungsverfahrens bei der Anhörung am 6. Juni mit großer Deutlichkeit von Zweifeln gesprochen. Chris Maxwell, Präsident des Court of Appeal, bezeichnete damals die "Unergründlichkeit des Urteils" sogar als dessen "auffälligstes Merkmal".
Dennoch haben sowohl Maxwell als auch Richterin Ferguson befunden, dass das Urteil des Geschworenengerichts rechtmäßig war: Die Geschworenen hätten nicht aufgrund zu großer Zweifel Pell freisprechen müssen, so Ferguson.
Die Richterin fuhr fort, dass Richter Mark Weinberg dagegen befunden habe, dass die Beweise des einzigen Zeugen "Diskrepanzen enthielten, Unzulänglichkeiten aufwiesen und anderweitig keinen Beweiswert hatten", weshalb er Zweifel an der Schuld von Pell für berechtigt hielt.
"Nach Ansicht von Richter Weinberg gab es eine signifikante Zahl von überzeugenden – und in einigen Fällen eindrucksvollen – Beweisen dafür, dass die Darstellung des Klägers realistisch betrachtet 'unmöglich' zu akzeptieren war."
"Dennoch", so Ferguson abschließend, "wurde der Berufungsantrag abgelehnt, weil die beiden anderen Richter die Fakten unterschiedlich bewerten".
Diese Geschichte wird laufend aktualisiert. JD Flynn und Ed Condon trugen zur Berichterstattung bei.