Regeln für die heilige Messe in der Covid-19-Pandemie: Was jeder wissen muss (UPDATE)

Stellten die Beschlüsse zum Lockdown in der Zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie für Deutschland am 13. Dezember 2020 der Öffentlichkeit vor (von links): Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder (CSU).
Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0 // EU2017EE Estonian Presidency, Wikimedia Commons CC BY 2.0 // Bayerische Staatsregierung / Bayern.de

Der Kirchgang ist weiter möglich: Nach dem Treffen von Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der deutschen Länder diese Woche können Katholiken in Deutschland weiter zur heiligen Messe gehen – unter den aktuellen Vorschriften und Abstandsregeln. Wörtlich heißt es im Beschluss: 

"Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden."

Einzelne Länder und Regionen haben weitere Vorschriften in Kraft gesetzt.

In Bayern gilt für katholische Kirchen – im Gegensatz zu manchen anderen Religionsgemeinschaften – keine Anmeldepflicht von heiligen Messen mit mehr als zehn Teilnehmern; die Masken müssen jedoch in der Kirche dem FFP2-Standard entsprechen, wie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln im Freistaat.

Ein Sprecher der deutschen Bischofskonferenz betonte bereits am 20. Januar: "Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung", betonte Sprecher Matthias Kopp.

Inzidenzwert und Impfungen


Konkret bedeutet die Verlängerung bis zum 14. Februar vielerorts wenige weitere Neuerungen. Die Zahl der Ansteckungen mit dem Corona-Virus ist regional weiter sehr unterschiedlich, teilte die Regierung am 19. Januar mit.

"Das Ziel der 7-Tages-Inzidenz von 50 wurde in weiten Teilen bisher nicht erreicht. In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen", der Beschluss von Bund und Ländern.

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Ziel ist ein Inzidenzwert 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden – etwa wegen der höheren Ansteckungsrate durch Mutationen des Coronavirus – kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.

Seit dem Start der Impfungen in Deutschland am 27. Dezember 2020 wurden in Deutschland über eine Million Menschen geimpft, so die Regierung. Die ersten Zweitimpfungen im Abstand von mindestens drei Wochen zur Erstimpfung haben begonnen. Etwa 50 Prozent der Bewohner von Pflegeheimen wurden bereits geimpft. 

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Die Verlängerung des Lockdowns begründete Kanzlerin Angela Merkel gegenüber Journalisten vor allem mit neuen Erkenntnissen über Mutationen des SARS-CoV2-Virus.

"Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sind sehr alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist, als das uns bisher bekannte Virus", heißt es dazu im Beschluss am 19. Januar.

Da diese Mutation bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der Auffassung, "dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln erfordert, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde".

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