Ein Passus zur Laienbeichte sowie zur Krankensegnung und Krankensalbung mit Blick auf Laien wurde auf Antrag der Bischöfe gestrichen.
Wer länger als fünf Minuten predigt, dem droht ein Predigt-Verbot.
Gläubige hätten einen Anspruch auf eine "gut geschriebene und gut vorgetragene" Predigt.