Papst Franziskus: Bischöfe können nur noch mit Genehmigung aus Rom Vereine gründen

Papst Franziskus, abgebildet am 3. Oktober 2015.
Mazur/catholicnews.org.uk.

Papst Franziskus hat verfügt, dass Bischöfe nicht mehr Vereine von Gläubigen gründen können, ohne sich aus Rom dazu eine schriftliche Genehmigung einzuholen. 

Die Regelung, die am 15. Juni veröffentlicht wurde, besagt, dass der Diözesanbischof eine "schriftliche Genehmigung" vom Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens erhalten muss, bevor er per Dekret "eine öffentliche Vereinigung von Gläubigen mit dem Ziel, ein Institut des geweihten Lebens oder eine Gesellschaft des apostolischen Lebens mit diözesanem Recht zu werden", errichtet.

Der Kardinalpräfekt des zuständigen Amtes ist der Brasilianer João Braz de Aviz.

Die Entscheidung, die am 7. Februar genehmigt wurde, tritt sofort in Kraft. Der Jesuit und Argentinier, der als Papst in letzter Zeit systematisch die Macht zentralisiert und auf sein Amt konzentriert hat, ließ dazu ein Reskript per Veröffentlichung im Osservatore Romano veröffentlichen.

Das Kirchenrecht beschreibt diese Organisationen von Gläubigen, die entweder öffentlich oder privat sein können, als "Vereine, die sich von den Instituten des geweihten Lebens und den Gesellschaften des apostolischen Lebens unterscheiden; in ihnen sind Gläubige, seien es Kleriker oder Laien, seien es Kleriker und Laien zusammen, in gemeinsamem Mühen bestrebt, ein Leben höherer Vollkommenheit zu pflegen oder den amtlichen Gottesdienst bzw. die christliche Lehre zu fördern oder andere Apostolatswerke, das heißt Vorhaben zur Evangelisierung, Werke der Frömmigkeit oder der Caritas, zu betreiben und die weltliche Ordnung mit christlichem Geist zu beleben".

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