Washington, D.C. - Dienstag, 17. Mai 2016, 8:26 Uhr.
Einstimmig hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 16. Mai entschieden, dass das Verfahren um die Kleinen Schwestern der Armen an untere Instanzen zurückverwiesen wird.
Somit kann die US-Regierung nicht ihre hohen Strafgelder gegen die Nonnen verhängen, nur weil diese sich aus Gewissensgründen als Katholiken weigern, Abtreibungsmedikamente, Sterilisierungen und Verhütungsmittel zu finanzieren. Dieses sind Teil der umgangssprachlich als Obamacare bezeichneten Pflichtversicherung.
"Wir sind sehr ermutigt von dieser Entscheidung des Gerichtshofs, die einen wichtigen Sieg für die Kleinen Schwestern darstellt. Die Richter haben anerkannt, dass die Regierung ihre Position in diesem Fall geändert hat", sagte Mark Rienzi, Anwalt des Becket Funds für Religionsfreiheit, der die Ordensfrauen in dem Verfahren vertritt.
Im Juli 2015 hatte das Berufungsgericht des zehnten Gerichtsbezirks beschlossen, dass die Kleinen Schwestern der Armen die Anordnungen befolgen müssten. Die Schwestern ließen sich darauf nicht ein und entschieden, sich an den Obersten Gerichtshof zu wenden.
"Es ist bedeutend dass die Richter einstimmig die Regierung aufgefordert haben, nicht diese Strafelder zu verhängen", betonte Anwalt Rienzi.
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Der Hintergrund der Auseinandersetzungen ist einerseits die politische Haltung, die etwa Verhütungsmittel als kostengünstiges Gesundheitsmittel für Frauen sieht, und andererseits die uneinheitliche Umsetzung der Gesetzgebung der Obama-Regierung: Kirchen und ihre unmittelbaren Einrichtungen, etwa Schulen in Pfarrgemeinenden, waren von vornherein von den umstrittenen Aspekten der Gesetzgebung befreit. Doch gemeinnützige Einrichtungen, die von religiösen Gemeinschaften betrieben werden, aber auch Universitäten und andere, waren es nicht. Einige große Konzerne dagegen mußten ebenfalls nicht die umstrittenen Maßnahmen finanzieren, weil sie bereits vor Einführung der Gesetzgebung Krankenversicherungen für ihre Mitarbeiter hatten; diese wurden ungeändert übernommen.
Nun wird sowohl im Verfahren der Kleinen Schwestern der Armen als auch in mehreren anderen Klagen wohltätiger und gemeinnütziger Einrichtungen versucht, juristische Alternativlösungen zu finden.
175 Jahre aufopfernde Pflege
Für die Ordensfrauen ist der Fall von Anfang an klar. "Wir, die Kleinen Schwestern der Armen, sind eine Gruppe von Frauen, die vor Gott Ordensgelübde ablegen. Wir widmen uns dem Dienst an armen alten Menschen, ohne auf Herkunft oder Religion zu sehen, wir bieten ihnen ein Heim, wo sie wie Christus willkommen sind und wo man für sie sorgt, als wären sie Familienangehörige. Die Provinzoberin sagte zum Verfahrensauftakt vor dem Obersten Gerichtshof am 23. März: Das tun wir seit mehr als 175 Jahren", hatte die Provinzoberin zum Verfahrensauftakt vor dem Obersten Gerichtshof am 23. März betont.
"Für uns ist es ein Privileg, uns um die schwächsten Glieder in der Gesellschaft zu kümmern, ihnen zu dienen, sie zu trösten, eine liebevolle und heilende Gegenwart in ihrem Leben zu sein. Ihre kleinen Schwestern zu sein ist unsere Freude. Das einzige, was wir fordern, ist weiter unsere Arbeit tun zu können" so Schwester Loraine Marie Claire.