150 Jahre Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit

Am 18. Juli 1870 verkündete Pius IX. die dogmatische Konstitution des Ersten Vatikanischen Konzils Pastor Aeternus

Papst Pius IX.
Gemeinfrei

Am 18. Juli 1870, vor 150 Jahren, verkündete Papst Pius IX. die dogmatische Konstitution Pastor Aeternus - eine Frucht des Ersten Vatikanischen Konzils - die den Jurisdiktionsprimat des Papstes und seine Unfehlbarkeit ex cathedra festlegt.

Die Konstitution besteht aus vier Kapiteln. Offizielle Versionen des Textes liegen nur in italienischer und lateinischer Sprache auf der Website des Vatikan vor.

Für die Zitate in diesem Artikel soll der auf Kathpedia vorliegende Text, der als Quelle den mit Imprimatur versehenen Catechismus Romanus angibt, verwendet werden.

Im ersten Kapitel verkündet Pius IX. - auf Grundlage des Evangeliums - den Primat des des Apostels Petrus in der Kirche.

"Wenn daher jemand sagt, der heilige Apostel Petrus sei von Christus dem Herrn nicht zum Fürsten aller Apostel und zum sichtbaren Haupte der ganzen kämpfenden Kirche eingesetzt worden, oder er habe von Jesus Christus, unserm Herrn, bloß einen Ehrenprimat, nicht aber den wahren und eigentlichen Regierungsprimat direkt und unmittelbar erhalten, so sei er im Bann." 

Im zweiten Kapitel verweilt der Papst auf dem ununterbrochenen Fortbestand des Primates des heiligen Petrus in den römischen Päpsten.

"Wer immer daher auf diesem Stuhl Nachfolger Petri wird, der erlangt nach der Bestimmung Christi selbst auch den Primat Petri über die gesamte Kirche. ´Es bleibt also in Kraft, was die Wahrheit angeordnet hat. Der heilige Petrus bleibt, was er geworden: der unverrückbare Fels. Das Steuer der Kirche, das ihm in die Hand gegeben wurde, lässt er nicht mehr fahren.´"

Das dritte Kapitel handelt von der Bedeutung und dem Wesen des römischen Papstes.

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"Wir lehren demnach und erklären, dass auf Anordnung des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt besitzt und dass diese wahrhaft bischöfliche Regierungsgewalt des römischen Papstes [die Untertanen] unmittelbar erfasst. Ihr gegenüber sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet. Und das nicht nur in Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem, was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdenrund gehört. Wenn diese Einigkeit mit dem römischen Papst in den rechtlichen Gemeinschaftsbeziehungen wie im Bekenntnis des gleichen Glaubens treu bewahrt ist, so wird die Kirche Christi wirklich zu Einer Herde unter Einem obersten Hirten. Das ist die katholische wahre Lehre: Von ihr kann niemand abgehen, ohne an seinem Glauben und an seinem Heil Schiffbruch zu leiden."

Das vierte und letzte Kapitel schließlich befasst sich mit dem unfehlbaren Lehramt des römischen Papstes.

Nachdem er die Geschichte der früheren Konzilien zurückverfolgt hat, erklärte Pius IX. "als von Gott geoffenbartes Dogma: Wenn der römische Papst ´ex Cathedra´ spricht, - das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen Autorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der ganzen Kirche gläubig festzuhalten ist, - dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb lassen solche Lehrentscheidungen des römischen Papstes keine Abänderung mehr zu, und zwar schon von sich aus, nicht erst infolge der Zustimmung der Kirche."

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