Vatikan: Prozess zu Londoner Luxusimmobilie auf 18. Februar vertagt

Die Vorbereitungsphase im Prozess über die Verwaltung von Geldern des Staatssekretariats geht weiter. Die Verteidigung plädiert auf Einstellung des Verfahrens. Anklage gegen Di Ruzza wegen Veruntreuung wird fallengelassen.

Das Prozessgebäude
AA via ACI Stampa

Alles im Prozess rund um den Kauf einer London Immobilie im Wert von 396 Millionen Dollar wird auf den kommenden 18. Februar vertagt, wie ACI Stampa, unsere italienische Schwesternagentur berichtet.

Die sechste Verhandlung des Verfahrens in Bezug auf die Verwaltung von Geldern des Staatssekretariats begann gestern mit über zwei Stunden Verspätung, weil der Kirchenanwalt erst am Vormittag eine überarbeitete Anklageschrift eingereicht hatte. Er beantragte die Vorladung von vier Personen, die im letzten Jahr von diesem Prozess ausgeschlossen worden waren, da man Verfahrensregeln nicht beachtet hatte. Der Prozess war somit bislang nur mit sechs der zehn Angeklagten fortgeführt worden. 

Der vorsitzende Richter hat gestern deshalb "einfach unterschrieben" und die weiteren Verhandlungen auf einen neuen Gerichtstermin am 18. Februar vertagt, an dem sich nun beide "Stränge" der Verfahren erneut versammeln und zu einem Prozess vereinen werden.

Alle Angeklagten waren abwesend, einschließlich Kardinal Angelo Becciu, der eigentlich bisher an allen Anhörungen teilgenommen hatte.

Die neuen Vorladungen betreffen alle Beschuldigten, die man von diesem Verfahren abgetrennt hatte (Raffaele Mincione, Fabrizio Tirabassi, Nicola Squillace und Beccius ehemaligen Sekretär Monsignore Mauro Carlino) und sollen den Betreffenden noch gestern auf einigen Dutzend Seiten zugestellt worden sein; es wurde jedoch nicht definiert, ob alle oder nur einige Vergehen wieder mit aufgenommen werden.

Was Kardinal Becciu anbelangt, wurde eine erneute Vorladung aufgrund des Vorwurfs der Anstiftung zur Falschaussage beantragt.

Bezüglich des ehemaligen Verantwortlichen der Vatikanischen Finanzaufsicht, Tommaso di Ruzza, wurde beantragt, die Anklage wegen Veruntreuung fallenzulassen.

Der Anwalt Kardinal Beccius, Viglione, beklagte, dass von den 255 beschlagnahmten elektronischen Datenträgern, 239 nicht in Kopie ausgehändigt wurden, sondern lediglich 16; keine der ausgegebenen Kopien könne zudem als forensisches Duplikat gelten, da "die Gesamtheit der Kopien aus Daten bestehe, die mehr als partiell seien."

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Viglione betonte, dass nur Kopien einer Auswahl des Materials übergeben wurden, ohne dass das Auswahlkriterium der Verteidigung mitgeteilt worden sei. Dies "verhindere jegliche Überprüfung, es gibt keinen Bericht zu den Auswahlkriterien." Das Beweismaterial sei nicht vollständig.

Aus diesem Grund - und auch weil es bei den Befragungen der Zeugen Regelverstöße gegeben habe - beantrage Viglione die Einstellung des Verfahrens.

Bei den Fragen der Strafverfolgung, d.h. des Kirchenanwalts, an den Hauptzeugen Antonio Perlasca, seien Andeutungen zu einer Affäre zwischen Kardinal Becciu und der ebenfalls beschuldigten Beraterin Cecilia Marogna, sowie beleidigende Äußerungen zur Herkunft des sardinischen Kardinals gefallen. Die Einstellung betreffe das Recht des Angeklagten, seine Moralität nicht in Frage gestellt zu sehen.

Anwalt Panella, der Vertreidiger des angeklagten Investmentmanagers Enrico Crasso, unterstrich diese Begründung und verwies auch auf das Verhör vom 29. April 2020, bei dem Perlasca zu einer Begegung zwischen dem ehemaligen Angestellten der Verwaltungsabteilung des Staatssekretariats, Fabrizio Tirabassi, mit den Finanzmaklern Crasso und Torzi befragt worden war, welche "nie stattgefunden hätte."

"Der Angeklagte hat das Recht, dass keine Fragen zu seiner Moralität oder zu Sachverhalten, die nie stattgefunden haben, gestellt werden" so Panella.

Dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens schloß sich auch Anwalt Ruggiu an, der Cecilia Marogna verteidigt.

Der Kirchenanwalt Alessandro Diddi betonte hingegen, er wisse nicht, was nicht übergeben worde sei; der vorsitzende Richter Giuseppe Pignatone gab deshalb dem Kirchenanwalt bis 31. Januar Zeit, zusammen mit den Beratern der Verteidigung zu überprüfen, ob und welches Beweismaterial lückenhaft sei.

Was die Protokolle angehe, erklärte Diddi, man "habe versucht, alles darzustellen, was ausgesagt worden war, ohne Elemente darin zu belassen, die dem moralischen Ruf der Angeklagten schaden könnten; der Anwalt selbst habe die Protokolle nach der Verlesung unterzeichnet."

Was das Treffen anbelange, das es nie gegeben haben soll, erläuterte Diddi, "dass es oft vorkomme, dass Fragen aufgrund von falschen Annahmen gestellt werden; aber wir sind sicher, dass dieses Treffen stattgefunden hat." Sollte die Strafverfolgung dies nicht beweisen können, werde sie den Fehler zugeben.

Anwalt Lipari vom IOR (Institut für die religiösen Werke, besser bekannt als Vatikanbank), hat seinerseits erklärt, die Einwände der Verteidigung seien abzulehnen; sie könnten gemäß der Normen, auf die sie sich beziehen, nicht angewandt werden.

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