Die Abtreibungspositionen von Brosius-Gersdorf hatte CDU und CSU nicht dazu bewegt, die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht abzulehnen.
„Für eine Änderung des Grundgesetzes sehe ich aber auch keinen Anlass, da der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits in Artikel 3 verwirklicht ist.“