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Kompromisslos für das Leben – oder nicht?

Schwangere Frau

Die Debatte um die Äußerungen zur Abtreibung der umstrittenen ZdK-Präsidentin Dr. Irme Stetter-Karp dauert an. In einem Interview bezog Ulrich Hoffmann, der Präsident des katholischen Familienbundes, Stellung und beklagte eine „bewusst falsche“ Interpretation der Äußerungen. Was er dazu ausführt, ist wiederum erhellend – und zeigt den Dissens zwischen der verbindlich gültigen Lehre der Kirche und zeitgeistlich orientierten Strömungen im deutschen Katholizismus.

Die Aussage von Frau Stetter-Karp, der „medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs“ müsse „flächendeckend ermöglicht“ werden, hält er angesichts der „aktuellen ‚Gefechtslage‘ in der Kirche“ für „unglücklich formuliert“. Hoffmann sagt sodann: „Liest man den gesamten Text, so ist deutlich erkennbar, dass Frau Stetter-Karp den gefundenen Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch bewahren möchte: im Sinne des gesellschaftlichen Friedens und zum Schutz des ungeborenen Lebens. Zu diesem Kompromiss gehört auch die grundsätzliche Möglichkeit, dass Frauen nach erfolgter Beratung den Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Um mehr ging es Frau Stetter-Karp meiner Meinung nach nicht.“

Argumentiert wird hier dezidiert kirchenpolitisch, mitnichten aber römisch-katholisch. Der bestehende „gefundene Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch“ wird positiv beurteilt – „im Sinne des gesellschaftlichen Friedens“ und zum „Schutz des ungeborenen Lebens“. Kompromisse beim Schwangerschaftsabbruch, also bei der Abtreibung? Was hier vorgebracht wird, weicht eindeutig von der Lehre der Kirche und der Weisung des heiligen Papstes Johannes Pauls II. ab, der am 3. Juni 1999 eindeutig in einem Brief an die deutschen Bischöfe ausführte: „Der unbedingte Einsatz für jedes ungeborene Leben, dem sich die Kirche von Anfang an verpflichtet weiß, läßt keine Zweideutigkeiten oder Kompromisse zu. Hier muß die Kirche in Wort und Tat immer und überall mit ein und derselben Sprache sprechen.“

Wider alle Kompromisse wird zudem in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ in Abschnitt 51 festgehalten: „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen.“

Eine Frage, die sich Katholiken heute noch immer stellen können, lautet weiterhin: Trete ich, ob Kleriker oder Weltchrist, durch Zeugnis und Beispiel kompromisslos für den unbedingten Lebensschutz gemäß der verbindlich gültigen Lehre der Kirche ein – oder nicht?

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