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Wie die EKD den unbedingten Lebensschutz relativiert

Schwangerschaft (Symbolbild)

Die allgemeine kirchliche Lage und die zahlreichen Kontroversen, die sich in Deutschland mit den Problemfeldern Synodalität und Synodaler Weg verbinden, werden sorgenvoll beobachtet – mehr noch zurzeit die traurige Lage im Heiligen Land. Vergessen werden darf dabei nicht, dass derzeit mitten in Deutschland der Lebensschutz angefochten ist.

Die Sorge um den Schutz des ungeborenen Lebens einte lange Zeit Christen aller Konfessionen. Auch heute noch setzen sich viele Christenmenschen für den Lebensschutz ein, betend oder auch durch die Teilnahme an den Märschen für das Leben. Am 11. Oktober publizierte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein irritierendes Statement über Schwangerschaftsabbrüche, das nachdenklich stimmt, verstört und auch sprachlos macht.

Dort heißt es: „Die Schwangerschaft als Lebensverhältnis eigener Art erfordert Regelungen, die sich nicht rein analog zu Ansprüchen zweier grundsätzlich selbstständiger Individuen gegeneinander bemessen lassen. Dabei ist von einer kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen und der Schutzpflicht ihm gegenüber im Verlauf der Schwangerschaft auszugehen.“ Eindeutig kritisch hat sich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer zur Botschaft dieses Papiers geäußert.

Die Begriffe, die der Rat der EKD wählt, sind bedenkliche Signaturen der Zeit. Ist die Schwangerschaft nicht mehr als ein „Lebensverhältnis eigener Art“? Von Anfang an ist der ungeborene Mensch ganz und gar Mensch, von Gott gewollt, gebraucht und geliebt. Doch die EKD setzt hier Unterschiede, wo keine Unterschiede bestehen. Es seien „Regelungen“ erforderlich, die von den Ansprüchen „grundsätzlich selbstständiger Individuen“ zu trennen seien. Damit wird der unbedingte Lebensschutz relativiert. Die Argumentationsweise ist dezidiert relativistisch, wenn scheinbar philosophisch von einer „kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen“ gesprochen und eine offenbar mit der Zeit wachsende „Schutzpflicht“ anerkannt wird. Das „Lebensrecht“ besteht oder besteht nicht. Wenn in der Verfassung von der unantastbaren Würde des Menschen gesprochen wird, dann kann diese Würde nicht zu- oder auch abnehmen. Sie besteht, es gilt sie zu schützen und zu verteidigen.

Die römisch-katholische Kirche hat den unbedingten Auftrag des Lebensschutzes, damit auch verbindlich für Katholiken, auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ in Abschnitt 51 bekräftigt: „Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen.“

Auch in politischen oder ökumenischen Gesprächen können Vorschläge und Ideen zu Schwangerschaftsabbrüchen, wie sie nun die EKD vorgelegt hat, nur auf energischen Widerspruch stoßen. Wer unbedingt für das Leben eintritt, wird dem Gedanken einer „kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts“ genauso entgegentreten wie möglichen Fantasien – die angesichts solcher Stellungnahmen traurigerweise ebenso vorstellbar sind – über eine kontinuierliche Abnahme des Lebensrechts am Lebensende.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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