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Im Wortlaut: Kardinal Fernandez über die Reaktionen auf Fiducia Supplicans

Kardinal Víctor Manuel Fernández

DICASTERIUM PRO DOCTRINA FIDEI

Pressemitteilung über die Rezipierung der Erklärung Fiducia supplicans

  1. Januar 2023

Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung, um zur Klärung der Annahme der Erklärung Fiducia supplicans beizutragen, und empfehlen gleichzeitig eine vollständige und sorgfältige Lektüre dieser Erklärung, um die Bedeutung ihrer Handlungsempfehlung besser zu verstehen.

  1. Lehre

Die nachvollziehbaren Antworten einiger Bischofskonferenzen auf die Erklärung unterstreichen die Notwendigkeit einer längeren Zeit pastoraler Reflexion. Was von diesen Bischofskonferenzen zum Ausdruck gebracht wurde, kann nicht als lehrmäßige Opposition interpretiert werden, denn das Dokument ist klar und drückt sich in klassischer Weise zu Ehe und Sexualität aus. Die Erklärung Fiducia supplicans enthält mehrere starke Formulierungen, die daran keinen Zweifel lassen:

Die vorliegende „Erklärung bleibt fest bei der überlieferten Lehre der Kirche über die Ehe stehen und lässt keine Art von liturgischem Ritus oder diesem ähnliche Segnungen zu, die Verwirrung stiften könnten”. Es geht darum, gegenüber Paaren in irregulären Beziehungen zu handeln, „ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern” (Präsentation).

„Daher sind Riten und Gebete, die Verwirrung stiften könnten zwischen dem, was für die Ehe konstitutiv ist, nämlich die ,ausschließliche, dauerhafte und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern', und dem, was dem widerspricht, unzulässig. Diese Überzeugung gründet sich auf die beständige katholische Lehre von der Ehe. Nur in diesem Zusammenhang finden die sexuellen Beziehungen ihren natürlichen, angemessenen und vollständig menschlichen Sinn. Die Lehre der Kirche hält an diesem Punkt unverändert fest” (4).

„Dies ist auch der Sinn des Responsums der vormaligen Glaubenskongregation, in dem es heißt, dass die Kirche nicht befugt ist, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen” (5).

„Da die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden, ist sie nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder außereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte” (11).

Von daher bietet die Erklärung keinen Rahmen, um ihr gegenüber lehrmäßig in Distanz zu gehen oder sie als häretisch, der kirchlichen Tradition zuwiderlaufend oder blasphemisch zu betrachten.

  1. Rezipierung in der Praxis

Einige Bischöfe haben sich jedoch besonders zu einem praktischen Aspekt geäußert, nämlich die möglichen Segnungen von Paaren in irregulären Beziehungen. Die Erklärung enthält den Vorschlag einer kurzen Segnung im Sinne pastoraler Annahme (weder liturgisch noch rituell) von Paaren in irregulären Situation (nicht Verbindungen), wobei betont wird, dass es sich um Segnungen außerhalb liturgischer Formen handelt, die die Situation, in der sich diese Menschen befinden, weder billigen noch rechtfertigen.

Die Dokumente des Dikasteriums für die Glaubenslehre, so Fiducia supplicans, können unter praktischen Aspekten mehr oder weniger Zeit für ihre Anwendung, je nach den örtlichen Gegebenheiten und dem Urteil des jeweiligen Diözesanbischofs in seiner Diözese, benötigen. An einigen Orten steht einer sofortigen Anwendung nichts im Wege, während es an anderen notwendig erscheint, nichts zu erneuern und sich so viel Zeit wie nötig für die Lektüre und Auslegung der Erklärung zu nehmen.

So haben einige Bischöfe zum Beispiel entschieden, dass jeder Priester einen Unterscheidungsprozess vornehmen muss und dass er diese Segnungen nur im privaten Rahmen vornehmen kann. All dies stellt keine Schwierigkeit dar, wenn es mit dem gebührenden Respekt vor einem vom Papst abgezeichneten und approbierten Text geäußert wird, der versucht, die darin enthaltenen Überlegungen in irgendeiner Weise zu berücksichtigen.

Jeder Ortsbischof hat kraft seines Amtes immer die Entscheidungsbefugnis vor Ort, d.h. an dem konkreten Ort, den er besser kennt als andere, weil es sich um seine ihm anvertraute Herde handelt. Umsicht und Aufmerksamkeit für den kirchlichen Kontext und die örtliche Kultur können verschiedene Wege der Anwendung erlauben, aber nicht eine totale oder endgültige Verweigerung dieses Weges, der den Priestern vorgelegt wird.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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  1. Die schwierige Situation in einigen Ländern

Die Situation einiger Bischofskonferenzen muss im jeweils eigenen Kontext verstanden werden. In mehreren Ländern gibt es starke kulturelle und sogar rechtliche Schwierigkeiten, die Zeit und pastorale Strategien erfordern, die über das Kurzfristige hinausgehen.

Dort, wo es Gesetzgebungen gibt, die die bloße Tatsache, sich als homosexuell zu bekennen, mit Gefängnis und in einigen Fällen mit Folter und sogar mit dem Tod bestrafen, versteht es sich von selbst, dass eine Segnung nicht angezeigt wäre. Es liegt auf der Hand, dass die Bischöfe homosexuelle Menschen nicht der Gewalt aussetzen wollen. Es bleibt weiterhin wichtig, dass diese Bischofskonferenzen nicht für eine andere Lehre als die vom Papst unterzeichnete Erklärung eintreten, da diese die Lehre aller Zeiten ist, sondern dass sie die Notwendigkeit von weiteren Studien und weiteren Unterscheidungen in den Blick nehmen, um in einem solchen Kontext mit pastoraler Klugheit handeln zu können.

Es gibt tatsächlich nicht wenige Länder, die Homosexualität in unterschiedlichem Maße verurteilen, verbieten und kriminalisieren. In diesen Fällen stellt sich über die Frage der Segnungen hinaus ein großer und weitreichender pastoraler Auftrag, der die Ausbildung, die Verteidigung der Menschenwürde, das Lehren der Soziallehre der Kirche und verschiedene Strategien umfasst, die ihrerseits keine Eile zulassen.

  1. Das eigentliche Neue des Dokumentes

Das eigentliche Neue dieser Erklärung, das ein großherziges Bemühen der Rezepierung erfordert und von der sich niemand ausschließen sollte, ist nicht die Möglichkeit der Segnung von Paaren in irregulären Beziehungen. Es ist die Aufforderung, zwischen zwei verschiedenen Formen von Segnung zu unterscheiden, nämlich der „liturgischen oder rituellen” und der eher „spontanen oder seelsorgerisch motivierten”. In der Präsentation der Erklärung wird deutlich erklärt, dass die eigentliche Bedeutung des Dokumentes darin besteht, „einen spezifischen und innovativen Beitrag zur pastoralen Bedeutung von Segnungen zu bieten, der es in enger Verbindung mit einer liturgischen Perspektive ermöglicht, das klassische Verständnis von Segnungen zu erweitern und zu bereichern. Diese theologische Reflexion, die sich auf die pastorale Vision von Papst Franziskus stützt, beinhaltet eine wirkliche Weiterentwicklung über das hinaus, was vom Lehramt und in den offiziellen Texten der Kirche über die Segnungen gesagt wurde”.

Dies geschieht vor dem Hintergrund der positiven Bewertung der „volksnahen Pastoral”, die in vielen Texten des Heiligen Vaters aufscheint. In diesem Zusammenhang lädt der Heilige Vater zu einer Wertschätzung des einfachen Glaubens des Volkes Gottes ein, das selbst inmitten seiner Sünden aus der Immanenz hervortritt und sein Herz öffnet, um die Hilfe Gottes zu erbitten.

Aus diesem Grund hat der Text des Dikasteriums, mehr als bezüglich der Segnung von Paaren in irregulären Beziehungen, das hohe Profil einer „Erklärung” angenommen, die weit mehr darstellt als ein Responsum oder ein Schreiben. Das zentrale Thema, das uns zu einer Vertiefung und einer Bereicherung unseres pastoralen Handelns einlädt, ist das umfassendere Verständnis von Segnungen und der Vorschlag, vermehrt solche Segnungen im Sinne pastoraler Fürsorge vorzunehmen, die nicht dieselben Bedingungen erfordern wie Segnungen in einem liturgischen oder rituellen Kontext. Jenseits der Polemik ruft der Text daher zu einer gelassenen Reflexion mit dem Herzen eines Seelsorgers auf, die frei von jeder Ideologie ist.

Auch wenn einige Bischöfe es für klug erachten, diese Segnungen vorläufig nicht zu erteilen, so müssen wir doch alle in der Überzeugung wachsen, dass nicht ritualisierte Segnungen keine Weihe der sie empfangenden Personen oder des Paares sind, und dass sie keine Rechtfertigung für alle ihre Handlungen sind und sie keine Bestätigung für das von ihm geführte Leben darstellen. Als der Papst uns aufforderte, ein umfassenderes Verständnis des pastoralen Segens zu entwickeln, schlug er uns vor, über eine Art des Segnens nachzudenken, die nicht so viele Bedingungen für diese einfache Geste pastoraler Nähe fordert, die vielmehr ein Mittel ist, um die Offenheit für Gott inmitten der unterschiedlichsten Umstände zu fördern.

  1. Wie sehen diese „Segnungen aus pastoraler Fürsorge” konkret aus?

In deutlicher Unterscheidung zu liturgischen bzw. rituellen Segnungen sollen „Segnungen aus pastoraler Fürsorge” vor allem sehr kurz sein (vgl. Nr. 28). Es handelt sich um Segnungen von einer Dauer weniger Sekunden, ohne Ritual und ohne Benediktionale. Wenn zwei Personen gemeinsam herantreten, um einen Segen zu erbitten, bittet man einfach den Herrn um Frieden, Gesundheit und andere Güter für diese beiden Personen, die ihn erbitten. Gleichzeitig bittet man darum, dass sie das Evangelium Christi in voller Treue leben mögen und dass der Heilige Geist diese beiden Personen von allem befreien möge, was nicht seinem göttlichen Willen entspricht und alles, was der Reinigung bedarf.

Diese nicht ritualisierte Form der Segnung erhebt in ihrer Einfachheit und Kürze nicht den Anspruch, das zu rechtfertigen, was moralisch nicht vertretbar ist. Ganz offensichtlich handelt es sich nicht um eine Eheschließung, aber auch nicht um eine „Approbation” oder Ratifizierung von irgendetwas. Es geht lediglich um die Antwort eines Hirten auf die Bitte zweier Menschen um Gottes Hilfe. Deshalb stellt der Priester in diesem Fall keine Bedingungen und will auch nichts über das Intimleben dieser Menschen erfahren.

Da einige die Frage aufgeworfen haben, wie ein solcher Segen aussehen könnte, wollen wir ein konkretes Beispiel betrachten: Stellen wir uns vor, dass inmitten einer großen Wallfahrt ein geschiedenes Ehepaar in einer neuen Verbindung zum Priester kommt: „Bitte gib uns einen Segen, wir finden keine Arbeit, er ist sehr krank, wir haben kein Haus, das Leben wird sehr beschwerlich: Gott möge uns beistehen!”

In diesem Fall kann der Priester ein einfaches Gebet wie das folgende sprechen: „Herr, schau auf diese deine Kinder, gib ihnen Gesundheit, Arbeit, Frieden und gegenseitige Hilfe. Befreie sie von allem, was deinem Evangelium widerspricht, und gib ihnen, dass sie nach deinem Willen leben. Amen.” Und er schließt mit dem Kreuzzeichen über einen jeden von ihnen.

Es ist eine Angelegenheit von 10 oder 15 Sekunden. Ist es sinnvoll, diesen beiden Menschen, die darum bitten, diese Art von Segen zu verweigern? Sollten wir nicht ihren Glauben unterstützen, sei es im Kleinen oder im Großen, ihren Schwächen mit göttlichem Segen helfen und dieser Offenheit für die Transzendenz einen Zugang zu geben, der sie dazu bringen könnte, dem Evangelium treuer zu sein?

Um Missverständnissen vorzubeugen, fügt die Erklärung hinzu, dass, wenn der Segen von einem Paar in einer irregulären Situation erbeten wird „und dies außerhalb der von den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Formulare geschieht, wird ein solcher Segen niemals im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier, oder sonst in irgendeiner Verbindung damit, erteilt werden können. Dies gilt auch für die Kleidung, die Gesten und die Worte, die Ausdruck für eine Ehe sind. Dasselbe gilt, wenn die Segnung von einem gleichgeschlechtlichen Paar erbeten wird” (39). Es ist daher klar, dass sie nicht an einem wichtigen Platz im Kirchengebäude oder vor dem Altar stattfinden sollte, denn auch dies würde Verwirrung stiften.

Aus diesem Grund ist jeder Bischof in seiner Diözese durch die Erklärung Fiducia supplicans ermächtigt, diese Art von einfachem Segen zu erteilen, verbunden mit allen Empfehlungen zur Vorsicht und Sorgfalt, aber keinesfalls ist er befugt, Segnungen vorzuschlagen oder zu erteilen, die einer liturgischen Feier ähneln könnten.

  1. Katechese

An manchen Orten scheint eine Katechese erforderlich dahin gerichtet, allen klar zu machen, dass diese Art von Segnungen keine Bestätigung der Lebensführung derjenigen darstellt, die einen solchen Segen erbitten. Noch weniger bedeutet ein solcher Segen eine Absolution, denn diese Segenshandlungen sind weit davon entfernt, ein Sakrament oder ein Ritus zu sein. Sie sind einfache Ausdrucksformen pastoraler Nähe, die nicht die gleichen Anforderungen stellen wie ein Sakrament oder ein formeller Ritus. Wir werden uns alle daran gewöhnen müssen, die Tatsache zu akzeptieren, dass ein Priester, der diese Art von einfachen Segnungen erteilt, kein Häretiker ist, nichts ratifiziert und die katholische Lehre nicht leugnet.

Wir können dem Volk Gottes helfen, zu entdecken, dass diese Art von Segnungen nur einfache pastorale Mittel sind, die den Menschen helfen, ihren Glauben zu manifestieren, auch wenn sie große Sünder sind. Wenn wir also zwei Menschen segnen, die sich spontan zusammenfinden, um den Segen zu erbitten, bedeutet das keinen Weiheakt oder dass wir sie beglückwünschen oder diese Art der Verbindung gutheißen. Das Gleiche geschieht, wenn wir Einzelpersonen segnen, denn derjenige, der um den Segen — nicht um die Absolution — bittet, mag ein großer Sünder sein, aber wir verweigern ihm nicht diese väterliche Geste inmitten seines Mühens um das Überleben.

Wenn dies durch eine gute Katechese deutlich gemacht wird, können wir uns von der Angst befreien, dass unsere Segnungen etwas Unzulängliches ausdrücken könnten. Wir können freiere und vielleicht fruchtbarere Diener in größerer Nähe sein mit einem Dienst, gezeichnet durch väterliche Gesten seelsorgerlicher Nähe, und ohne Angst, missverstanden zu werden.

Erbitten wir vom neugeborenen Herrn seinen großzügigen und reichen Segen für alle, um ein heiliges und glückliches Jahr 2024 erleben zu dürfen.

Victor Manuel Kard. FERNANDEZ

Präfekt

Msgr. Armando MATTEO

Sekretär für die doktrinäre Sektion

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