Vatikan, 27 August, 2022 / 8:00 AM
Das Kardinalskollegium ist die Gruppe der engsten Mitarbeiter und Berater des Papstes, die sich aus allen Kardinälen der katholischen Kirche aus der ganzen Welt zusammensetzt. Am 27. August wird Papst Franziskus 20 neue Kardinäle ernennen, womit sich die Gesamtzahl des Kollegiums auf 229 erhöht.
Aber nicht alle 229 Kardinäle sind berechtigt, einen neuen Papst zu wählen.
Papst Paul VI. legte 1970 fest, dass Kardinäle ab ihrem 80. Geburtstag nicht an der Papstwahl teilnehmen dürfen. Die Kardinäle, die jünger als 80 Jahre sind, werden daher als wahlberechtigt bezeichnet. Paul VI. legte auch eine numerische Grenze für die Anzahl der wahlberechtigten Kardinäle fest, die bei 120 liegt.
Papst Franziskus plant, bei seinem außerordentlichen Konsistorium – einem Treffen aller Kardinäle der Welt – am 27. August 16 neue Kardinäle zu ernennen, die wahlberechtigt sind, sodass die Gesamtzahl der Kardinäle, die in einem künftigen Konklave den nächsten Papst wählen können, 132 beträgt. Der Papst wird auch vier neue Kardinäle kreieren, das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Sechs der derzeitigen Wahlkardinäle werden bis Ende 2022 80 Jahre alt; zwei von ihnen werden bis Ende September 80 Jahre alt sein.
Die Europäer werden nach dem Konsistorium 53 wahlberechtigte Kardinäle im Kollegium stellen, die meisten von allen Regionen.
Italien wird mit 47 die meisten Kardinäle insgesamt und mit 20 die meisten wahlberechtigten Kardinäle eines Landes stellen.
In der Zwischenzeit haben andere Teile der Welt an Boden gewonnen, allen voran der asiatisch-pazifische Raum, dessen Gesamtanteil an Kardinälen im Wahlalter von 9 Prozent im Jahr 2013 auf 17 Prozent im Jahr 2022 gestiegen ist, wie eine Analyse des Pew Research Center ergab.
Auch im Afrika südlich der Sahara ist die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle von 9 Prozent auf 12 Prozent angestiegen. In Lateinamerika und der Karibik ist der Zuwachs bescheidener und steigt von 16 Prozent auf 18 Prozent.
Nach Ende des Konsistoriums werden 63 Prozent des Kollegiums von Papst Franziskus ernannt worden sein, der Rest von Papst Johannes Paul II. und Papst emeritus Benedikt XVI. Die Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. wurden – wie auch Papst Johannes Paul I. – alle von Paul VI. zu Kardinälen ernannt. Joseph Ratzinger ist der einzige noch lebende von ihm ernannte Kardinal wurde.
Im Jahr 2007 kehrte Papst Benedikt XVI. zu der langjährigen Tradition zurück, wonach für die Wahl eines Papstes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist; Johannes Paul II. hatte im Falle einer längeren Pattsituation eine einfache Mehrheit für eine gültige Wahl zugelassen.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency, der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.
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