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Fast jede zweite Frau in Österreich vor Abtreibung unter Druck gesetzt: Umfrage

Vorstellung der Ergebnisse der IMAS-Umfrage am 7. März 2023

Einer neuen repräsentativen Umfrage zufolge wird jede zweite betroffene Frau in Österreich vor einer Abtreibung stark oder sehr stark unter Druck gesetzt, eine vorgeburtliche Kindstötung vornehmen zu lassen. Das geht aus einer vom Marktforschungsinstitut IMAS im Auftrag der Bürgerinitiative „#fairändern“ durchgeführten Befragung hervor, deren Ergebnisse am Dienstag in Innsbruck vorgestellt wurden.

„Der Druck auf die Frau ist oft enorm und er geht längst nicht mehr dahin, möglichst viele Kinder zu bekommen, sondern abzutreiben“, sagte Petra Plonner, die Vorsitzende von „#fairändern“. Die Initiative setzt sich für den Lebensschutz in Österreich ein.

Daniela Karall, die Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, kritisierte unterdessen, dass es keine offizielle Abtreibungsstatistik gibt: „Es herrscht große Desinformation um das Thema und bei geschätzten 30.000 Abbrüchen pro Jahr können wir uns nicht erlauben, wegzuschauen. Es braucht dringend eine Statistik und eine Motivforschung zur Abtreibung in Österreich, wie es sie ja in den meisten anderen Ländern gibt, damit zielgerichtet und besser geholfen werden kann.“

Die IMAS-Umfrage zeigte, dass knapp drei Viertel der Bevölkerung sich mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wünschen, „um ein Ja zum Kind zu ermöglichen“. Ein ähnlich großer Anteil der Bevölkerung sieht steigenden Druck in Richtung Abtreibung, wenn die Ärzte eine Behinderung des ungeborenen Kindes vermuten. Jeweils mehr als 80 Prozent wollen, dass Ärzte vermehrt auf Beratungsangebote hinweisen und befürworten die gesetzliche Einführung einer Bedenkzeit vor einer Abtreibung.

Mit Blick auf die Umfrageergebnisse zu möglicherweise behinderten Kindern sagte Marianne Hengl, die Obfrau des Vereins RollOn Austria, die selbst im Rollstuhl sitzt, es sei an der Zeit, dies zu ändern: „Es ist menschenunwürdig, dass bei Verdacht auf eine Behinderung ein Fötus über die Fristenregelung hinaus bis zur Geburt abgetrieben werden darf. Das ist eine niemandem zustehende Bewertung von behindertem und nichtbehindertem Leben und eine schlimme Diskriminierung von behinderten Menschen.“

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