Umstrittene "Zensurzonen" an Abtreibungskliniken: Stilles Gebet als "Gedankenverbrechen"?

Isabel Vaughan-Spruce
Isabel Vaughan-Spruce
ADF International
Pavica Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim.
Pavica Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim.
ADF International
Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperte bei ADF International.
Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperte bei ADF International.
ADF International
Isabel Vaughan-Spruce.
Isabel Vaughan-Spruce.
ADF UK

Weil sie "möglicherweise" gebetet haben, sind in Großbritannien mehrere Menschen festgenommen worden. Nun äußerte sich der britische Premierminister Rishi Sunak zum Fall von Isabel Vaughan-Spruce, die von ADF International unterstützt wird.

Auf einen Appell im britischen Parlament, die Religionsfreiheit aufrecht zu erhalten, sagte Sunak am 25. Januar, die Freiheit der religiösen Meinungsäußerung müsse mit dem Recht auf sichere Abtreibungen abgewogen werden. 

Doch Isabel Vaughan-Spruce stand einfach allein und still betend auf der Straße in der Nähe einer Abtreibungsklinik im britishen Birmingham. Als Polizeibeamte sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: "Vielleicht bete ich in Gedanken". Daraufhin durchsuchte die Polizei ihren Körper und ihre Haare und führte sie ab. Das Video der Verhaftung ging über Twitter viral.

Ein zweiter Fall ereignete sich in Bournemouth. Dort wurde Adam Smith-Connor festgenommen, als er still "für seinen verstorbenen Sohn" betete.

Sowohl Vaughan-Spruce als auch Smith-Connor handelten in Übereinstimmung mit den Grundrechten und sogar den lokalen Vorschriften da sie nur still standen und nicht protestierten.

"Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Doch Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte jemals belästigt werden. Was ich getan habe, war das Gegenteil von belästigend - ich habe lediglich meine Gedankenfreiheit ausgeübt", sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Festnahme.

Zensurzonen wie die in Birmingham verbieten allen Menschen "Handlungen, die als Zustimmung oder Ablehnung" von Abtreibung erscheinen könnten. Darunter fallen auch "Gebet und Beratung".

"Zensurzonen" in Deutschland geplant

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Die deutsche Familienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte kürzlich an, "mit Hochdruck" an ähnlichen "Zensurzonen" zu arbeiten. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. 

Schon länger fordern Politiker wie Katja Mast (SPD), die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen einzuschränken.

"Niemand sollte für seine Gedanken oder Meinungen festgenommen werden. Ganz egal wie man zum Thema Abtreibung steht, wir sollten uns einig sein, dass die Freiheit der eigenen Gedanken unverletzlich ist. Wer stilles Gebet verbietet, klagt Menschen wegen "Gedankenverbrechen" an. Mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist das nicht vereinbar", stellte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Abteilungsleiter bei ADF International, fest.

Verbannung von Gebet in Pforzheim rechtswidrig

In Deutschland steht die Leiterin der Pforzheimer Gebetsgruppe 40 Tage für das Leben, Pavica Vojnović, möglicherweise bald wieder vor Gericht.

Vojnović hatte im August 2022 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz Recht bekommen. Sie hatte gegen die Verbannung ihrer Gebetsgruppe aus der Hör- und Sichtweite einer Abtreibungsberatungsstelle geklagt. Trotz des eindeutigen Berufungsurteils will die Stadt Pforzheim Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Vojnovićs Anwalt hat diese Woche seine Stellungnahme zum Zulassungsantrag der Revisionsklägerin eingereicht.

Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International: "Die Gedanken sind frei und sollen es auch bleiben. Wer wissen will, wohin die Zensurpläne der Bundesregierung führen, muss nach Großbritannien schauen. Zensurzonen verbieten das freie Denken, das freie Reden und das freie Beten. Deshalb gehören sie nicht nach Deutschland.