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Bischof bestraft Priester, der für Ende des Beichtgeheimnisses bei Missbrauch eintritt

Beichtstuhl in Nordrhein-Westfalen

Der Erzbischof von Milwaukee, Jerome Listecki, hat einem seiner Priester die Erlaubnis entzogen, Beichte zu hören, nachdem der Geistliche sich öffentlich für zivilrechtliche Gesetze ausgesprochen hatte, die vorschreiben, dass Priester bei sexuellem Missbrauch das Beichtgeheimnis brechen.

"Ich habe Father James Connell mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung alle fehlerhaften Mitteilungen, welche die Lehren der Kirche über das Beichtgeheimnis entstellen, einstellen muss", schrieb Listecki in einer Erklärung vom 22. März.

"Außerdem habe ich Father Connell mit sofortiger Wirkung die kirchenrechtliche Erlaubnis entzogen, das Sakrament der Beichte gültig zu feiern und die Absolution zu erteilen – hier in der Erzdiözese Milwaukee und damit auch in der katholischen Kirche weltweit."

Connell, ein pensionierter Priester der Erzdiözese und ehemaliger Mitarbeiter in der Diözesanverwaltung, hatte sich am 13. März auf delawareonline.com für einen Gesetzentwurf des Bundesstaates Delaware ausgesprochen, der vorsieht, dass Priester das Beichtgeheimnis für Büßer brechen, die Sünden des sexuellen Kindesmissbrauchs bekennen.

Connell schrieb, dass "keine Institution in unserer Gesellschaft, nicht einmal eine anerkannte Religion, einen signifikanten Vorteil gegenüber dem zwingenden Interesse und der Verantwortung des Staates hat, Kinder vor Schaden durch Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen".

"Daher kann kein stichhaltiges Argument der Religionsfreiheit, das auf dem Fehlen von Wahrheit beruht, eine moralische Rechtfertigung dafür liefern, dass Täter, die Kinder missbrauchen oder vernachlässigen, vor ihrer verdienten Strafe geschützt werden, während gleichzeitig potenzielle Opfer gefährdet werden", fuhr er fort.

Es ist nicht das erste Mal, dass Connell, ein Kirchenrechtler, sich öffentlich zu diesem Thema äußert. Im Jahr 2018 appellierte er in einem Online-Artikel an Papst Franziskus, alle Informationen über den sexuellen Missbrauch von Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen "vom Beichtgeheimnis zu befreien", damit die Behörden informiert werden können.

Das Beichtgeheimnis "ist keine Angelegenheit des göttlichen Rechts", sagte er in dem Beitrag.

Im Kirchenrecht heißt es in can. 983: "Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten."

Im Jahr 2019 reichte er bei einem US-Bezirksgericht eine Klage gegen Wisconsin und neun andere Bundesstaaten ein, in der er argumentierte, dass Ausnahmen für Geistliche von der Meldepflicht in Fällen, in denen ihnen sexueller Missbrauch unter dem Beichtgeheimnis bekannt wurde, verfassungswidrig seien.

Diese Klage wurde einen Tag nach ihrer Einreichung vom Richter abgewiesen.

Connell ist ein lautstarker Fürsprecher der Opfer von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Nach dem Tod von Erzbischof Rembert Weakland im August 2022, der sexuellen Missbrauch durch Priester vertuschte und Schweigegeld an einen ehemaligen Seminaristen zahlte, mit dem er eine sexuelle Beziehung hatte, rief Connell öffentlich dazu auf, dass die Geistlichen der Erzdiözese die Beerdigung boykottieren sollten.

Connell selbst wurde 2009 beschuldigt, einen Fall von sexuellem Missbrauch vertuscht zu haben, als er für die Diözesanverwaltung arbeitete – eine Behauptung, die sowohl er als auch die Erzdiözese bestritten.

In seiner jüngsten Kolumne schrieb Connell, dass "alle Menschen in Delaware den Gesetzesvorschlag HB 74 unterstützen sollten", welcher den gesetzlich verankerten Schutz des Beichtgeheimnisses aufheben würde.

Listecki sagte, dass Connells Kommentare über das Beichtgeheimnis "in schwerem Widerspruch" zur kirchlichen Lehre stünden und dass die Kirche "fest erklärt, dass das sakramentale Beichtgeheimnis immer und unter allen Umständen ohne Ausnahme völlig unantastbar ist".

"Die falschen Behauptungen von Father James Connell haben im Volk Gottes eine verständliche und weit verbreitete Unruhe ausgelöst, die es veranlasst, sich zu fragen, ob das Beichtgeheimnis nun von ihm oder einem anderen katholischen Priester verletzt werden kann", sagte er.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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CNA, die englischsprachige Partneragentur von CNA Deutsch, hat Connell um eine Stellungnahme gebeten, aber bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels keine Antwort erhalten.

Sandra Peterson, die Kommunikationsdirektorin der Erzdiözese, verwies CNA auf Listeckis Erklärung und fügte hinzu, dass ihr in den zwei Jahren, in denen sie für die Erzdiözese arbeitet, keine Intervention gegen Connell wegen seiner früheren Kommentare gegen das Beichtgeheimnis bekannt sei.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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