Berlin, 25 April, 2023 / 11:40 AM
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat erklärt, die Missbrauchsstudien der Bistümer in Deutschland seien für sie „keine Aufarbeitung, sondern lediglich ein Teilbaustein und zugleich die Basis, auf der Aufarbeitung dann erfolgen kann und muss“.
In diesem Zusammenhang betonte Kerstin Claus, die Beauftragte der Bundesregierung, die Definition von Aufarbeitung sei „bisher noch nicht hinreichend geklärt“, weshalb eine Debatte über Aufarbeitung „oft ins Leere“ laufe.
Sie selbst sehe neben der Anfertigung von Studien „weitere wichtige und notwendige Unterscheidungen“, darunter „die institutionelle Aufarbeitung“, also „das Aufdecken und Identifizieren von Strukturen in den Bistümern und damit verbunden auch um notwendige Konsequenzen für die Institution, also das Umschreiben der Geschichtsbücher gewissermaßen“. Auch müsse man fragen: „Wie sieht es aber zum anderen mit der individuellen Aufarbeitung für die Betroffenen aus?“
Claus erwähnte im Gespräch mit der Herder Korrespondenz (aktuelle Ausgabe) auch Unterschiede in den Prozessen der Aufarbeitung zwischen Katholiken und Protestanten. Es sei etwa eine Tatsache, dass „manches, was in der katholischen Kirche schon erreicht wurde, in der evangelischen Kirche noch aussteht“.
„Die katholische Kirche ist mit der 2018 abgeschlossenen MHG-Studie einen großen Schritt gegangen, um erstmals quantitativ das Ausmaß sexueller Gewalt zu erheben“, führte Claus aus. „Ein solcher Überblick liegt für die evangelische Kirche noch nicht vor – erste Ergebnisse der aktuell laufenden ForuM-Studie sind voraussichtlich im Herbst dieses Jahres zu erwarten. Auch wenn eine solche Studie noch keine Aufarbeitung ist, liefert sie doch hierfür eine gute Grundlage.“
„Man kann aufseiten der katholischen Kirche beobachten, dass die MHG-Studie einen Anstoß für weitere Maßnahmen in den Bistümern gegeben hat und letztlich auch mit dafür verantwortlich sein dürfte, dass mein Vorgänger mit der DBK die Gemeinsame Erklärung verabschieden konnte“, sagte die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. „Auf deren Grundlage wurden die unabhängigen Aufarbeitungskommissionen als verbindliche Struktur eingerichtet.“
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