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Kölner Diözesanpastoralrat votiert für Einführung von Wortgottesdiensten am Sonntag

Kölner Dom

Der Kölner Diözesanpastoralrat hat im Rahmen einer Sitzung am Wochenende dafür votiert, sonntags Wortgottesdienste mit Kommunionausteilung zu ermöglichen. Kardinal Rainer Maria Woelki, der Erzbischof von Köln, habe dies bereits im April 2022 angeregt, teilte die Erzdiözese am Samstag mit.

Teil der Debatte im Diözesanpastoralrat waren Ausführungen des Liturgiereferenten im Generalvikariat, Alexander Saberschinsky. Er betonte, es gehe bei dieser Frage um das grundsätzliche Kirchenverständnis sowie um die Bedeutung der sonntäglichen Eucharistiefeier.

„Diejenigen, die sonntags Messe feiern, sollen auch die Gläubigen im Blick behalten, die nicht mitfeiern (können)“, so Saberschinsky. „Und umgekehrt: Diejenigen, die sonntags eine Wortgottesfeier feiern, sollen erleben können, dass sie Teil einer größeren Gemeinschaft sind, die aus der Eucharistie lebt.“

Unter den Mitgliedern des Diözesanpastoralrats sei es zu Zustimmung und Vorbehalten gekommen, berichtete das Erzbistum. Es gebe weiterhin offene Fragen.

Vor einer endgültigen Entscheidung wolle er noch die Erzbischöfliche Beratungskonferenz und den Priesterrat anhören, sagte Kardinal Woelki nach dem Votum.

Laut Kirchenrecht gilt (can. 1247): „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.“

Aber (can. 1248 § 2): „Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.“

Die Gottesdienstkongregation betonte im Jahr 1988 im Direktorium „Christi ecclesia“: „Wenn an einem Ort am Sonntag keine Messe gefeiert werden kann, ist zunächst zu überlegen, ob die Gläubigen eine in der Nachbarschaft gelegene Kirche aufsuchen können, um dort an der Feier der Eucharistie teilzunehmen. Diese Lösung ist auch heute noch zu empfehlen und – soweit möglich – beizubehalten. Erforderlich dafür ist, daß die Gläubigen – über die große Bedeutung der sonntäglichen Versammlung unterrichtet – sich den neuen Verhältnissen bereitwillig anpassen.“

Außerdem heißt es unter Verweis auf das Zweite Vatikanische Konzil, eine christliche Gemeinde werde nur aufgebaut, „wenn sie ihre Wurzel und ihren Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat“. Ein Bischof solle daher vor der Einführung sonntäglicher Wortgottesdienste „nicht nur die Organisation der Pfarreien überprüfen, sondern auch die Möglichkeiten, auf Priester (auch Ordensleute) zurückzugreifen, die nicht direkt in der Seelsorge tätig sind; ebenso ist die Meßhäufigkeit in den verschiedenen Pfarreien und Kirchen zu überprüfen. Die Feier der Eucharistie muß Vorrang vor anderen pastoralen Tätigkeiten behalten, vor allem am Sonntag.“

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