Donnerstag, Dezember 05, 2024 Spenden
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Kölner Anwalt Brennecke: Berichterstattung über Kardinal Woelki „grenzt an Verleumdung“

Kardinal Rainer Maria Woelki

Der Kölner Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat Kardinal Rainer Maria Woelki angesichts der regelmäßigen Berichterstattung in den Medien verteidigt und erklärt, die Berichte seien „in einem Maße einseitig, das grenzt an Verleumdung“. Brennecke vertritt Woelki bzw. die Erzdiözese Köln seit mehreren Jahren in Prozessen gegen derartige Berichterstattung.

„Ich hatte von Anfang an das Gefühl, dass mit Kardinal Woelki ein Protagonist in die Schusslinie geriet, der kein Liebling der Medien war, schon wegen seiner konservativen Positionen“, erläuterte der Anwalt im Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ am Donnerstag.

Dabei sei Woelki in seinem Widerstand gegen diese Darstellungen in den Medien „nicht so offensiv, wie unsere Kanzlei das normalerweise vorschlägt. Der Kardinal war immer milde und meinte, jeder mache mal Fehler.“

Brennecke erklärte diese Haltung von Woelki mit der Bemerkung: „Er ist eben Erzbischof.“ Und: „Wäre er der Brenneckeschen Gangart gefolgt, hätten viele Medien Unterlassungserklärungen abgeben und Kosten erstatten müssen. Unsere weltlichen Mandanten, besonders Politiker und Unternehmer, sind nicht so zimperlich.“

Zwar habe Woelki möglicherweise Fehler gemacht, doch werde er von den Medien „niedergemacht“, betonte Brennecke. „Bestes Beispiel“ dafür sei „der Vertuschungsvorwurf: Zwei unabhängige Missbrauchsgutachten, erst das der Kanzlei WSW und dann das exzellente von Björn Gercke, kamen zu dem Ergebnis: Der Erzbischof hat nicht vertuscht. Trotzdem wird immer wieder der gegenteilige Eindruck erweckt. Dabei hat Gercke mit seiner Arbeit Maßstäbe gesetzt: Keiner der Beschuldigten wagte es, dagegen vorzugehen.“

„Journalisten benutzen immer mehr durchgestochene Informationen, ohne sie zu prüfen“, kritisierte der Anwalt. „Weder wird die Quelle hinterfragt noch die Gegenseite fair zitiert. Man weiß vorher, wer der Schuldige ist.“

Konkret sagte er, es sei „Geheimnisverrat, wenn die Medien über eine Razzia Bescheid wissen“, wie es der Fall war, als der WDR bereits vor Ankunft der Polizei „vor der Tür von Kardinal Woelki wartet“. Der Hinweis auf die Razzia sei „offenbar aus Kreisen der Polizei“ gekommen, „und die macht sich damit strafbar. Dass Journalisten die Info nutzen, ist nicht strafbar. Trotzdem finde ich es falsch. Es suggeriert: Der Einzelne ist in den Händen der Staatsanwaltschaft nicht sicher. Das unterhöhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

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