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Kirchensteuerrat verweigert Zustimmung zu Haushaltsplanung des Bistums Osnabrück für 2024

Dom von Osnabrück

Der Kirchensteuerrat des Bistums Osnabrück hat dem von der Bistumsverwaltung vorgelegten Haushaltsplan 2024 seine Zustimmung verweigert. Die Entscheidung fiel bereits am 25. November, das Bistum machte dies aber erst am Dienstag öffentlich.

Der Kirchensteuerrat fordere von der Bistumsleitung „zunächst Entscheidungen darüber, wie in Zukunft mit den spürbar geringer werdenden Einnahmen aus Kirchensteuern umgegangen wird“, hieß es in einer Pressemitteilung der Diözese. Derzeit ist Osnabrück ohne Bischof, nachdem Bischof Franz-Josef Bode in diesem Jahr wegen seines Fehlverhaltens im Umgang mit Missbrauchsfällen zurückgetreten war.

„Der bisherige Haushaltsplanentwurf 2024 für das Bistum Osnabrück sieht ein Volumen von insgesamt knapp 200 Millionen Euro vor“, so das Bistum. „Einkalkuliert ist dabei ein Haushaltsdefizit von 8,3 Millionen Euro. Durch den abgelehnten Beschluss des Kirchensteuerrats beginnt für das Bistum Osnabrück am 1. Januar 2024 rechtlich zunächst eine ‚haushaltslose Zeit‘.“

Dennoch halten sich die unmittelbaren Auswirkungen der Entscheidung des Kirchensteuerrats in Grenzen: „Das Bistum erfüllt unabhängig vom Votum des Kirchensteuerrates alle seine ordentlichen finanziellen Verpflichtungen. Alle Mitarbeitenden bekommen also auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin Lohn- und Gehaltszahlungen in der vorgesehenen Höhe. Ebenso erhalten Kirchengemeinden, Einrichtungen, Vereine und Verbände weiterhin Bistumszuweisungen.“

Domkapitular Ulrich Beckwermert erläuterte in seiner Funktion als Vertreter des Diözesanadministrators Weihbischof Johannes Wübbe in einem Brief an die Mitarbeiter der Diözese Osnabrück: „Der Kirchensteuerrat hat die Bistumsleitung aufgefordert, für künftige Ausgaben des Bistums erneut deutliche Prioritäten zu setzen. Es wird also auch entschieden werden müssen, wofür künftig keine Bistumsmittel mehr eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wird im Januar 2024 erneut eine um Vertreterinnen und Vertreter der Gremien und Berufsgruppen erweiterte Klausur der Bistumsleitung tagen.“

Ziel sei, „konkrete Szenarien für das nächste und die darauffolgenden Jahre zu erörtern: Welche Kernaufgaben müssen weiterhin mit Mitteln des Bistums finanziert werden? Welche Bereiche kirchlichen Wirkens lassen sich auch mit geringeren Zuschüssen des Bistums aufrechterhalten – zum Beispiel, indem die Refinanzierung durch Dritte gestärkt wird? Und schließlich: Welche Bereiche und Aufgaben können künftig möglicherweise gar nicht mehr durch das Bistum getragen und finanziert werden?“

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