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EU-Parlament votiert für Aufnahme von Leihmutterschaft in Richtlinie zu Menschenhandel

Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel

Das Europäische Parlament hat mehrheitlich dafür gestimmt, Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption in eine Richtlinie einzufügen, die sich mit dem Menschenhandel befasst.

„Mit 563 Stimmen bei sieben Gegenstimmen und 17 Enthaltungen fügten die Mitglieder des Europäischen Parlaments die genannten Tatbestände der Liste von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel hinzu, die bereits sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, einschließlich Betteln, Sklaverei, Leibeigenschaft oder die Ausnutzung krimineller Aktivitäten und die Entnahme von Organen enthält“, berichtete die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ am Mittwoch.

Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), kommentierte: „Bei der sogenannten Leihmutterschaft wird keine Mutter verliehen, sondern der Körper einer Frau gemietet, um auf diese Weise ein in aller Regel zuvor durch künstliche Befruchtung entstandenes Kind von ihr austragen zu lassen.“

„Was in Deutschland verharmlosend unter dem Begriff der ‚altruistischen Leihmutterschaft‘ ein wichtiges Projekt vor allem der FDP ist, ist in Wirklichkeit ein rasant wachsender Markt, der weltweit auf 14 Milliarden Dollar geschätzt wird und insbesondere Pharmaindustrie und Vermittlungsagenturen gut verdienen lässt – nicht aber die betroffenen Frauen, die ihre Gesundheit hierfür aufs Spiel setzen“, führte Kaminski aus.

Für die meisten Frauen, die sich für eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellen, gelte, dass wirtschaftliche Not sie dazu zwinge, „auf diese Weise zum Familienunterhalt beizutragen – keine Frau wird als Leihmutter angeheuert, die nicht schon selbst Mutter ist“.

„Die Richtlinie legt ausdrücklich fest, dass die Zustimmung eines Opfers von Menschenhandel zur Ausbeutung ‚irrelevant‘ ist“, stellte die AlfA-Vorsitzende klar. „Entscheidend ist vielmehr, dass eine Frau, die sich als Leihmutter zur Verfügung stellt, nahezu vollständig die Selbstbestimmung über ihren Körper und ihr Leben abgeben muss, was dem Wesen der Sklaverei entspricht. Dazu gehört in aller Regel auch der Zwang, einer warum auch immer gewünschten Abtreibung des bestellten Kindes zuzustimmen.“

Nicht nur die Mutter, auch das „bestellte Kind“ sei „Vertragsgegenstand, dem so seine Würde genommen wird, dem jedes Recht auf Wissen um seine Herkunft verweigert wird, und das niemals dem Handel mit seiner Person zugestimmt hat“.

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