Amsterdam, 07 Februar, 2017 / 10:04 AM
Erstmal haben niederländische Behörden im Fall einer Euthanasie ein Rüge ausgesprochen. Eine Ärztin hatte einer über 70 Jahre alten Frau erst ohne deren Zustimmung Beruhigungsmittel in den Kaffee gemischt. Als sich diese dann mit Händen und Füßen gegen die tödliche Injektion wehrte, bat die Ärztin Familienmitglieder, die Frau festzuhalten, damit sie ihr die Todesspritze geben konnte.
Zu einem Gerichtsverfahren kam es nicht: Die Regionale Euthanasie-Kommission entschied, dass die Ärztin "in gutem Glauben" gehandelt habe, rügte aber ihr Vorgehen.
Einem solchen Fall sei nichts hinzuzufügen, sagte die Geschäftsführerin des Instituts für Medizinische Antropologie und Bioethk (IMABE), Susanne Kummer, laut der Agentur "Kathpress":
"Das Niederländische Rechtssystem hat offenkundig komplett versagt, es gibt keinen Schutz von vulnerablen Personen, Töten aus Mitleid ist salonfähig geworden. Daran sieht man, wie innerhalb weniger Jahre Gesetze zum sogenannten 'selbstbestimmten' Tod in einen fremdbestimmten kippen".
Informationen der Nachrichtenseite "DutchNews" zufolge wurde an der Frau vor vier Jahren eine Demenz-Erkrankung diagnostiziert. Damals habe die Frau angegeben, sie wäre bereit, ihrem Leben durch Euthanasie ein Ende zu setzen, "aber noch nicht jetzt."
Das Seniorenheim, in dem sie sich befand, entschied jedoch, dass nun der Moment gekommen sei, Sterbehilfe zu leisten, da sich ihr Zustand verschlechtert hatte und sie begonnen hatte, nachts herumzulaufen und sich aggressiv zu verhalten.
Laut Angaben der Euthanasie-Kommission habe die Ärztin "eine Grenze überschritten", weil sie den Tötungs-Prozess nicht unterbrach, obwohl die Patientin auf das Vorhaben, ihr die tödliche Injektion zu geben "negativ reagierte".
Die Kommission erklärte auch, dass der Wunsch zu sterben, den die Frau bei ihrer Ankunft im Pflegeheim geäußert hatte, an sich keinen gut über die Sterbehilfe informierten Wunsch darstelle.
Anstieg der Euthanasie
Die holländische Gesetzgebung erlaubt seit 2002 Euthanasie nur für Fälle unerträglichen Leidens, sie wird jedoch immer häufiger bei Personen mit Demenz und mentalen Problemen angewandt.
Die letzten Zahlen zeigen, dass sich die Anzahl der Patienten mit geistigen Problemen, die durch Euthanasie getötet wurden, in nur vier Jahren vervierfacht hat.
Im letzten Jahr wurden die Fälle eines Alkoholikers und eines Opfers von sexuellem Missbrauch bekannt, die durch Sterbehilfe getötet wurden. Die Zahlen besagen auch, dass 2015 die Sterbefälle durch Euthanasie - 5306 Fälle - einen Zuwachs um 50 Prozent in den letzten fünf Jahren erreicht haben.
Frage der Kostenersparnis?
Eine neue Studie von Forschern der Universität von Calgary (Kanada) ermitteltete "erhebliche Einsparungen", die durch die Reduzierung der Pflege am Lebensende gemacht werden können.
Wie der "Catholic Herald" berichtete, zeige die Studie, wie teuer die medizinische Versorgung gegen Lebens-Ende sein könne. Euthanasie hingegen koste den Staat nur 15 Pfund pro Patient.
Der im "Canadian Medical Association Journal" veröffentlichten Studie zufolge könnte Kanada jährlich etwa 100 Millionen Euro durch aktive Sterbehilfe einstarben. Bis dato starben allein von Juni bis Dezember 2016 in Kanada 774 Personen durch Tötung auf Verlangen. Das sind vier Kanadier pro Tag. Die Autoren rechnen entsprechend den Niederlanden mit einer Steigerung auf bis zu vier Prozent aller Todesfälle durch Euthanasie. Dort starben im Jahr 2015 durch Euthanasie 5.516 Menschen, zehnmal mehr als im Straßenverkehr.
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IMABE-Geschäftsführerin Kummer kritisierte die Darstellung einer Kostenersparnis als "fatales Signal". Auch der britische Abgeordnete Robert Flello sagte, dass die Auswirkungen der Studie "absolut schrecklich" seien.
Flello kritisierte gegenüber dem "Catholic Herald" auch die erzwungene Euthanasie der älteren Frau in Holland scharf. "Ich glaube, wir stehen vor einer echten humanitären Krise in den Ländern, in denen es Euthanasie oder assistierten Selbstmord gibt und offen gestanden – hier möchte ich diese fürchterliche Situation nicht", erklärte er.
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