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Christliche Krankenhäuser in Ostdeutschland stellen Forderungen für politische Reformen

Krankenhaus

Die christlichen Krankenhäuser in den ostdeutschen Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben ihre Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich für eine gute politische Krankenhausreform auch für „freigemeinnützige Häuser“ einzusetzen.

„In der aktuellen Gesundheitspolitik werden freigemeinnützige Häuser benachteiligt“, konstatierten die christlichen Krankenhäuser in ihrem Schreiben. „Geraten sie in finanzielle Schieflage, können sie nicht wie kommunale Häuser auf eine finanzielle Unterstützung durch ihre Träger hoffen. Während kommunale und landeseigene Häuser ihre Defizite durch die Kommunen im großen Umfang aus Steuermitteln ausgleichen lassen, können freigemeinnützige Träger nicht auf solche Instrumente zurückgreifen.“

So sehe sich „die bewährte und hoch anerkannte Arbeit der freigemeinnützigen Krankenhäuser vor große Herausforderungen“ gestellt: „Hier müssen dringend Lösungen gefunden werden, um ein unkontrolliertes Kliniksterben und damit Versorgungslücken für die Bürgerinnen und Bürger in Ihrer Region zu vermeiden.“

Konkret forderten die christlichen Krankenhäuser die Abgeordneten auf, sich dafür einzusetzen, „dass der wirtschaftliche Druck gemindert wird, und nachhaltige Lösungen für die Krankenhäuser gefunden werden, die deren qualifizierte Weiterarbeit sichern“. Außerdem solle „die Vergütung gerecht ausgestaltet“ werden, während eine „fallzahlabhängige und leistungsgruppenbasierte Vorhaltevergütung“, wie sie in den Reformplänen derzeit vorgesehen ist, „kleinere Häuser in bestimmten Regionen“ benachteilige.

Weiter fordere man, dass „eine flächendeckende überlebenswichtige Notfallmedizin sichergestellt“ und „die Planungshoheit der Länder gewahrt bleibt“. „Ein erheblicher, verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in die Planungshoheit der Länder schränkt den Spielraum für eine bedarfsorientierte Gestaltung der regionalen Versorgungssituation ein“, warnten die ostdeutschen christlichen Krankenäuser.

Das Bundesgesundheitsministerium strebt eine Krankenhausreform mit drei Zielen an: „Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung.“ Mitte Mai einigte sich die Bundesregierung auf einen entsprechenden Entwurf.

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