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Referent bei Augsburger Sommerakademie beleuchtet Synodalen Weg und Sicht des Konzils

Peter Christoph Düren

Das Zweite Vatikanische Konzil hat – anders als das „Kirchenvolksbegehren“ und der deutsche „Synodale Weg“ – die katholische Glaubenslehre bestätigt: So lautete das Ergebnis des Augsburger Theologen Peter Christoph Düren beim Abschlussvortrag der 31. Theologischen Sommerakademie in Augsburg.

Zuerst befasste sich der Referent mit dem Schlüsselwort „Aggiornamento“ – ein Kunstwort aus der italienischen Sprache, das ganz wörtlich übersetzt „auf den Tag bringen“ bedeute, aber auch mit den Worten „an die heutige Zeit anpassen“ oder „aktualisieren“ übersetzt werden könne. Das Problem: Viele Theologen leiteten aus „Aggiornamento“ nicht nur innere und äußere Erneuerung ab, sondern die Forderung nach tiefgreifender und wesentlicher Veränderung der Kirche.

Düren stellte in Augsburg fest, auf einen der Päpste könne sich dabei niemand berufen, auch nicht auf eine Aussage des Konzils. Deshalb habe man sich oft auf einen sogenannten „Geist des Konzils“ berufen: „In Wahrheit steckt dahinter das Bestreben, die Kirche umfassend zu reformieren.“ Papst Johannes XXIII. wäre dann sozusagen ein „Luther 2.0“.

Der Referent befasste sich dann mit dem Vorurteil, das Zweite Vatikanische Konzil habe mit der überlieferten Lehre und Praxis der Kirche gebrochen. „Dieser Konzilsinterpretation widerspricht jedoch entschieden Papst Benedikt XVI., der eine Hermeneutik der Kontinuität anmahnt.“

„Ganz anders verhält es sich mit neueren kirchlichen Ereignissen im deutschsprachigen Raum“, so Düren. Das „Kirchenvolksbegehren“ sei eine 1995 in Österreich, Deutschland und Südtirol durchgeführte private Unterschriftenaktion zur „Erneuerung“ der Kirche. Es forderte eine „geschwisterliche“ Kirche durch Mitsprache bei Bischofsernennungen, volle Gleichberechtigung der Frauen durch Einführung der Diakonats- und Priesterweihe, die Zulassung verheirateter Männer zum Priestertum, eine „positive Bewertung der Sexualität“ und „Frohbotschaft statt Drohbotschaft“ mit Wiederzulassung zum Beispiel von wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten.

Als Kernforderungen des deutschen „Synodalen Weges“ nannte Peter C. Düren die Macht- und Gewaltenteilung in der Kirche, wonach Laien durch Synodale Räte mitentscheiden sollen, aber ebenso taufen und predigen. Unter dem Stichwort „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ sei außerdem die Zulassung zur Diakonats- und Priesterweihe für Frauen gefordert worden. Bei der priesterlichen Ehelosigkeit gehe es um eine Aufhebung der Zölibatsverpflichtung. Angesichts einer „erneuerten Sexualethik“ stehe die lehramtliche Neubewertung von Homosexualität sowie der Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt im Mittelpunkt. Dazu gehörten Segensfeiern für alle Paare und die Anerkennung transgeschlechtlicher Identität. Bei der Grundordnung des kirchlichen Dienstes unterliege schließlich die private Lebensführung keiner Loyalitätsverpflichtung für Personen mit pastoralen und katechetischen Aufgaben.

Düren verglich beide Reformbestrebungen, das „Kirchenvolksbegehren“ und den Synodalen Weg, und entdeckte folgende Gemeinsamkeiten: 1. Demokratie statt Hierarchie, 2. Frauen als Priester, 3. Zölibatsaufhebung, 4. Anerkennung aller sexuellen Variationen, 5. alle kommen in den Himmel.

Der Referent verglich diese Forderungen sodann mit den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Es räume den Gläubigen eine beratende Funktion ein, die Leitung liege aber eindeutig bei Papst und Bischöfen. „Die Frage nach der Zulassung von Frauen zum Weihesakrament stellte sich das Konzil überhaupt nicht“, stattdessen wurde sie später unter Paul VI. und Johannes Paul II. entschieden. Die „Lehrverkündigung über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe“ habe der Papst als „zum Glaubensgut“ gehörig erklärt und „in unfehlbarer Weise vorgelegt“.

Zur Ehelosigkeit der Priester berichtete Düren: „Das Konzil und nachfolgende päpstliche Dokumente halten sämtlich an der Bedeutung und Hochschätzung des zölibatären Priestertums fest.“

Zur Anerkennung aller sexuellen Variationen zitierte der Referent eindeutige Aussagen aus Konzil und Katechismus. Gott habe den Menschen als „Mann und Frau“ geschaffen. Entsprechend umfasse die Lehre des Konzils zur Ehe ausschließlich die lebenslange Verbindung eines Mannes und einer Frau. Das Thema „Homosexualität“ wurde vom Konzil nicht behandelt, aber im Nachgang von der Kongregation für die Glaubenslehre sowie vom Katechismus. Noch im Jahre 2005 habe zudem die Kongregation für das katholische Bildungswesen gefordert, „jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zu[zu]lassen […], die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine so genannte homosexuelle Kultur unterstützen“.

Erst recht könne es aus katholischer Sicht keine Anerkennung weiterer Geschlechter über das weibliche oder männliche Geschlecht hinaus oder für eine Änderung des Geschlechts durch pure Deklaration vor dem Standesamt oder mittels hormoneller oder operativer Eingriffe geben.

Und kommen alle in den Himmel? „Wenn es keine Hölle gibt, darf man auch nicht mit dieser drohen. Das Zweite Vatikanische Konzil sieht es jedoch mitnichten so, dass es keine Hölle gebe“, so Düren.

Seine Schlussfolgerung: „Man kann sich in Bezug auf die fünf Grundforderungen des Kirchenvolksbegehrens und des Synodalen Weges nicht auf das Zweite Vatikanische Konzil berufen; im Gegenteil, diese sind der Konzilslehre vielmehr diametral entgegengesetzt.“ Die Anhänger des Synodalen Weges seien daher „de facto entschiedene Gegner des Zweiten Vatikanischen Konzils“.

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