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Französische Bischofskonferenz veröffentlicht Richtlinien für Beichte

Beichtstuhl

Die französische Bischofskonferenz hat bei ihrer Vollversammlung in Lourdes neue Leitlinien zur Prävention von sexueller Gewalt im Zusammenhang mit dem Beichtsakrament verabschiedet. Grundlage der am Sonntag vorgestellten Dokumente sind die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von Missbrauch (CIASE). Sie sollen den Schutz der Gläubigen stärken und das Vertrauen in die Kirche wiederherstellen.

Im Mittelpunkt stehen neue Vorgaben für Beichtväter, eine „Charta für die geistliche Begleitung“ sowie zusätzliche Unterstützung für Priester in ihrem Dienst. Die neuen Richtlinien für das Beichtsakrament betonen: „Das Sakrament der Versöhnung ermöglicht den Gläubigen, sich in ihrem Taufleben erneuern zu lassen. Der Beichtvater achtet darauf, den Blick nicht zu sehr auf die Beichte zu richten, sondern an die Güte und Barmherzigkeit Gottes in allen Lebenslagen zu erinnern.“

Die Beichte, oder das Bußsakrament, ist eine Praxis der katholischen Kirche, bei der Gläubige ihre Sünden in einem vertraulichen Gespräch mit einem Priester bekennen und Gott um Vergebung bitten. Sie dient der Versöhnung mit Gott und der Kirche.

Das absolute Beichtgeheimnis bleibe unangetastet, so die französischen Bischöfe, doch werde den Beichtvätern nahegelegt, Straftäter zu ermutigen, sich anderen Vertrauenspersonen oder den Behörden anzuvertrauen: „Wenn ein Priester im Rahmen der Beichte einem Opfer eines sexuellen Vergehens oder Verbrechens, sei es minderjährig, schutzbedürftig oder erwachsen, die Beichte abnimmt, soll er – unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit – sein pastorales Feingefühl einsetzen, um herauszufinden, ob der Beichtende diese Tatsachen bereits einer anderen Person seines Vertrauens anvertraut hat. Ist dies nicht der Fall, wird der Beichtvater den Betroffenen eindringlich dazu auffordern.“

Außerdem dürfen Beichtgespräche nicht in Privaträumen von Priestern geführt werden. Die Beichte außerhalb von Kirchen, Beichtstühlen und besonderen Beichtzimmern sei nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Wallfahrten oder für Kranke.

Ein weiteres wichtiges Dokument der Vollversammlung ist die „Charta für die geistliche Begleitung“. Diese legt einen Bezugsrahmen für die Begleitung von Gläubigen durch Priester, Diakone, Laien und Ordenspersonen fest. Die Charta fordert von Begleitpersonen, ein respektvolles und diskretes Verhältnis aufzubauen, das sich klar von der Beichte unterscheidet.

„Die geistliche Begleitung ist ein besonderer Dienst, der einer Person angeboten wird, die aus freiem Willen Hilfe bei ihrer Suche nach Gott, in ihrem Leben und bei ihren Entscheidungen im Hören auf den Heiligen Geist in der Nachfolge Christi wünscht“, heißt es dort.

Die Begleitenden sind verpflichtet, ein stets wohlwollendes Zuhören zu praktizieren und darauf zu achten, dass die begleitete Person ihre eigene Entscheidungsfreiheit bewahrt. Besondere Aufmerksamkeit gilt Berichten von Missbrauch: Die Begleitperson soll Betroffene ermutigen, die Vorfälle den zuständigen Stellen zu melden.

Ein neues Referenzdokument sieht außerdem Maßnahmen vor, um Priester in ihrer geistlichen Entwicklung zu begleiten. Es zielt darauf ab, die Brüderlichkeit unter Priestern zu fördern, die persönliche Spiritualität zu vertiefen und eine gesunde Balance zwischen pastoraler Arbeit und persönlichem Wohlbefinden sicherzustellen.

Die Bischöfe unterstrichen zudem ihr finanzielles Engagement zur Unterstützung von Missbrauchsopfern. So soll der für finanzielle Entschädigungen und Präventionsprojekte eingerichtete Selam-Fonds weiter ausgebaut werden.

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