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Vatikan könnte geistlichen Missbrauch als Straftatbestand im Kirchenrecht verankern

Schweizgergardist vor einem Eingang zum Vatikan

Der Vatikan könnte geistlichen Missbrauch zu einem offiziellen Straftatbestand im Kirchenrecht machen, anstatt ihn nur als erschwerenden Umstand bei anderen Straftaten zu betrachten.

Das Dikasterium für die Glaubenslehre bildet zusammen mit dem Dikasterium für Gesetzestexte eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, „diese Möglichkeit zu analysieren und konkrete Vorschläge zu unterbreiten“, wie aus einem Papier des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 22. November hervorgeht, das diese Woche im Internet veröffentlicht wurde.

Laut der Note, die vom Präfekten des Dikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, unterzeichnet und von Papst Franziskus gebilligt wurde, ist der Begriff „falsche Mystik“ ein „zu weit gefasster und zweideutiger Ausdruck“, der in bestimmten Kontexten in der Kirche einer Präzisierung bedarf.

Der Begriff taucht in den Vorschriften des Dikasteriums für die Glaubenslehre auf, die sich auf „Probleme und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Glaubensdisziplin beziehen, wie Fälle von Pseudomystik, angebliche Erscheinungen, Visionen und Botschaften, die übernatürlichen Ursprungs sind“, hieß es in dem Dokument. Der Ausdruck „falsche Mystik“ werde manchmal auch von Kirchenrechtlern im Zusammenhang mit Missbrauchsdelikten verwendet, obwohl es sich nach dem Kirchenrecht derzeit nicht um ein Delikt oder Verbrechen handle.

Das Glaubens-Dikasterium verwies darauf, dass der Begriff „falsche Mystik“ auch in dem Dokument des Dikasteriums mit dem Titel „Normen für das Vorgehen bei der Untersuchung angeblicher übernatürlicher Phänomene“ von diesem Jahr auftaucht, wo es heißt, dass „die Verwendung angeblicher übernatürlicher Erfahrungen oder anerkannter mystischer Elemente als Mittel oder Vorwand, um Kontrolle über Menschen auszuüben oder Missbrauch zu betreiben, als moralisch besonders schwerwiegend angesehen werden muss“.

Bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung der Normen im Mai warnte Kardinal Fernández vor der Mehrdeutigkeit des Begriffs „falsche Mystik“ und der Notwendigkeit, seine Verwendung zu klären.

Die kirchlichen Autoritäten „müssen vorsichtig sein“, sagte er damals, denn „falsche Mystik wird oft und auf viele verschiedene Arten verwendet“. Der Begriff könne „für einen Theologen eine Bedeutung haben und für einen anderen Theologen eine andere; für einige Kanonisten hat er eine Bedeutung, für andere hat er eine breitere Bedeutung“, fügte er hinzu.

Fernández sagte, die Kirche müsse „gut erklären, was das Verbrechen ist, aber nicht den Begriff ‚falsche Mystik‘ verwenden“. Es sei „möglich, den Straftatbestand des ‚geistlichen Missbrauchs‘ zu klassifizieren und dabei den zu weit gefassten und mehrdeutigen Ausdruck ‚falsche Mystik‘ zu vermeiden“, so das Schreiben von dieser Woche.

Den Vorsitz der Arbeitsgruppe zum Studium dieser Thematik übernimmt der Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte, der italienische Erzbischof Filippo Iannone OCarm.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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