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Bischof von Osnabrück: „Zurzeit darf ich keine Diakonin weihen, sonst mache ich mich strafbar“

Bischof Dominicus Meier OSB

Mit Blick auf die anhaltende Diskussion um weibliche Diakone hat Bischof Dominicus Meier OSB von Osnabrück erklärt: „Zurzeit darf ich keine Diakonin weihen, sonst mache ich mich strafbar. Erst brauche ich das Placet des Papstes.“

Auf Nachfrage, ob er in diesem Fall tatsächlich auch Frauen zu Diakonen weihen würde, sagte der Bischof: „Dann muss ich es sogar.“ Dennoch wolle er „dieser Diskussion nicht vorgreifen. Es gibt viele Frauen, die gerade in theologischen Fragen, auch in der Seelsorge, ein sehr gutes Gespür für Entwicklungen haben.“

Papst Franziskus habe vor diesem Hintergrund „eine Kommission eingesetzt, weil es noch ungeklärte Fragen gibt. Die sind bei der Bischofsynode thematisiert worden.“

Im Jahr 1994 hatte Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis bereits in aller Deutlichkeit erklärt, „daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“. Da die Kirche nur ein Weihesakrament kennt, das aber drei Stufen hat – Diakonat, Priestertum und Bischofsamt –, gilt die Erklärung analog auch für weibliche Diakone und weibliche Bischöfe.

Meier sprach im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auch die regelmäßige Taufspendung durch Laien an, die „von Bischof Bode bewusst als Experiment auf drei Jahre eingeführt worden“ war, wie er in Erinnerung rief. „Die Teilnehmer eines zweiten Kurses sind vor kurzem ausgesandt worden, so dass wir jetzt etwa 30 Personen beauftragt haben. Und die werden in den nächsten drei Jahren ihre Erfahrungen machen.“

„Es gibt noch zwei andere Diözesen, Essen und Rottenburg-Stuttgart, die das auch haben“, so Meier. „Einzelne Beauftragte haben gesagt: ‚Ich dachte, ich würde viel mehr angefragt.‘ Dem ist anscheinend nicht so. Die Geburtenzahlen gehen zurück, damit auch die Taufzahlen.“

Das vatikanische Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hatte in einem Schreiben vom März 2023 bereits ausdrücklich erklärt, dass „Umstände im Zusammenhang mit der Abwesenheit oder Verhinderung eines ordentlichen Amtsträgers“ zur Spendung der Taufe „in keiner Diözese im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vorzuliegen“ scheinen, „wenn man die Daten des Päpstlichen Jahrbuchs über die zur Verfügung stehenden Kleriker zugrunde legt“.

„Ich erlaube mir, auf die Gefahr hinzuweisen, dass ein außergewöhnliches Zugeständnis aus Gründen, die nicht immer mit der tatsächlichen Notwendigkeit zusammenhängen, zur üblichen Praxis wird“, mahnte der Präfekt des Dikasteriums, Kardinal Arthur Roche, damals. „Wie Sie sich erinnern werden, habe ich beim Ad-limina-Besuch keine klare Begründung für die diesbezüglichen Forderungen gesehen. Auf jeden Fall gab es immer noch genügend geweihte Amtsträger, um die jährliche Zahl der Taufen in den deutschen Diözesen zu bewältigen, welche im Rückgang begriffen ist.“

Zudem gebe es ohnehin „keinen genehmigten deutschsprachigen Ritus für die Feier der Taufe, der von einem außerordentlichen Spender durchgeführt wird“.

Trotz dieser römischen Wortmeldungen sagte Meier mit Blick auf seine eigene Diözese: „Das Experiment soll erst mal so weitergehen.“

Erst vor wenigen Tagen hatte Meier die Gemeinden in seinem Bistum aufgefordert zu „merken“, dass „andere“ Gottesdienstformen „genauso wertvoll sind wie die Messe“.

„Da gibt es viele verengte Bilder“, zeigte sich Meier im Gespräch mit der Kirchenzeitung seiner Diözese überzeugt. „Es ist wichtig, mit der Gemeinde eine Form zu haben, mit Gott in Verbindung zu kommen und diese Vielfalt wertzuschätzen. Wir brauchen unterschiedliche Orte, etwa für Jugendliche oder für junge Familien. Die suchen häufig was anderes als den typischen Sonntagsgottesdienst.“

Das Zweite Vatikanische Konzil hielt für die Gläubigen fest: „In der Teilnahme am eucharistischen Opfer, der Quelle und dem Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, bringen sie das göttliche Opferlamm Gott dar und sich selbst mit ihm; so übernehmen alle bei der liturgischen Handlung ihren je eigenen Teil, sowohl in der Darbringung wie in der heiligen Kommunion, nicht unterschiedslos, sondern jeder auf seine Art. Durch den Leib Christi in der heiligen Eucharistiefeier gestärkt, stellen sie sodann die Einheit des Volkes Gottes, die durch dieses hocherhabene Sakrament sinnvoll bezeichnet und wunderbar bewirkt wird, auf anschauliche Weise dar.“

Zur Teilnahme an der sonntäglichen Messfeier – hierbei handelt es sich um ein Kirchengebot – heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche: „Das erste Gebot (‚Du sollst am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen und dich knechtlicher Arbeit enthalten‘) verlangt von den Gläubigen, den Gedenktag der Auferstehung des Herrn sowie die liturgischen Hauptfeste, welche die Mysterien des Herrn, der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren, zu heiligen.“

„Sie sollen vor allem an der Eucharistiefeier teilnehmen, zu der sich die christliche Gemeinschaft versammelt, und sich ausruhen von jenen Arbeiten und Tätigkeiten, welche die Heiligung dieser Tage verhindern könnten“, so der Katechismus weiter.

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