Verfassungsgericht: SPD-Kandidatin wegen Abtreibungsposition umstritten

Frauke Brosius-Gersdorf Frauke Brosius-Gersdorf

Trotz erheblicher katholischer Kritik nominierte der Wahlausschuss des Bundestags am Montagabend die beiden von der SPD vorgeschlagenen Rechtsprofessorinnen Ann-Kathrin Kaufhold und Frauke Brosius-Gersdorf für Richterposten am Bundesverfassungsgericht, wie der Nachrichtensender NTV berichtete. Die Wahl soll am Freitag im Plenum stattfinden, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Gegen Brosius-Gersdorf hatte es insbesondere aus Reihen der Union erheblichen Widerstand gegeben, vor allem wegen ihrer Positionen zur Abtreibung. In ihrer Funktion als stellvertretende Koordinatorin der Regierungskommission zur Änderung des Abtreibungsrechts vertrat sie die Ansicht, dass eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen verfassungsrechtlich möglich sei.

Besonders umstritten war dabei ihre Aussage: „Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

In Deutschland werden bereits nach aktueller Rechtslage jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Von 1996 bis 2023 wurden ungefähr 1,8 Millionen Kinder abgetrieben.

Saskia Ludwig, eine Bundestagsabgeordnete der CDU, bezeichnete die Kandidatin auf der Plattform X als „unwählbar“. Auch die Christdemokraten für das Leben (CDL) forderten CDU und CSU auf, Brosius-Gersdorf aufgrund ihrer Haltung zum Recht auf Leben abzulehnen.

„Jemand, der Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will, ist aus Sicht der CDL als Richterin oder sogar zukünftige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes nicht tragbar“, erklärte die CDL-Bundesvorsitzende Susanne Wenzel laut Corrigenda.

Aus der katholischen Kirche kam ebenfalls scharfe Kritik. Der Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, äußerte sich besorgt über die Kandidatur und betonte, dass die Kirche verfassungsrechtliche Positionen für ein abgestuftes Lebensschutzkonzept nicht teile und die Menschenwürde des ungeborenen Lebens nicht infrage stelle.

Der Bund katholischer Unternehmer (BKU) aus den Diözesangruppen Berlin und Fulda forderte die „Fraktion der CDU/CSU auf, der Wahl der beiden SPD-Kandidatinnen ihre Zustimmung zu verweigern“.

Die Wahl der Richter für das Bundesverfassungsgericht

Über die Besetzung der drei frei gewordenen Richterposten wird am Freitag im Plenum des Bundestags abgestimmt. Insgesamt stehen drei Kandidaten zur Wahl: die von der SPD nominierten Rechtsprofessorinnen Ann-Katrin Kaufhold und Brosius-Gersdorf sowie der von der Union vorgeschlagene Richter am Bundesarbeitsgericht Günter Spinner.

Zur Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen im Bundestag erforderlich. Union, SPD und Grüne verfügen gemeinsam nicht über diese Mehrheit. Sie sind daher auf die Unterstützung mindestens einer weiteren Fraktion angewiesen, entweder der Linken oder der AfD. Da die Zustimmung der Linken ungewiss ist und die AfD die SPD-Kandidatinnen ablehnt, bleibt das Ergebnis der Wahl unvorhersehbar.

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