Redaktion, 11 Juli, 2025 / 11:30 AM
Katholiken und Protestanten in Bayern haben sich mit Bedauern zu Wort gemeldet, nachdem der CSU-geführte Landtag des Freistaats den Sonntagsschutz durch Verabschiedung eines neuen Gesetzes eingeschränkt hatte.
„Das Katholische Büro Bayern und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern bedauern, dass mit dem heute beschlossenen Bayerischen Ladenschlussgesetz eine deutliche Einschränkung des Sonntagsschutzes in Bayern verbunden ist“, erklärten Matthias Belafi für die katholische und Dieter Breit für die protestantische Seite.
Im deutschen Arbeitszeitgesetz heißt es grundsätzlich: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ Der nächste Paragraf erlaubt jedoch zahlreiche Ausnahmen, etwa „in Not- und Rettungsdiensten“, bei der „Tages- und Sportpresse“ oder „in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung“.
Die Landesregierungen können die Ausnahmen des Bundesgesetzes jeweils anpassen. CSU und Freie Wähler hatten in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Neuregelung des Ladenschlusses in Bayern auf die Agenda gesetzt.
Belafi und Breit erklärten nun: „Die verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsruhe wird zum einen durch die Ermöglichung einer zeitlich unbegrenzten Sonntagsöffnung von digitalen Kleinstsupermärkten angetastet. Da von dieser Neuerung auch die Öffnung von abgetrennten Bereichen von bestehenden Supermärkten umfasst wird, ist die Regelung geeignet, das Einkaufsverhalten und den Charakter des Sonntags nachdrücklich zu verändern und den Sonntagsschutz massiv zu beeinträchtigen.“
Sie befürchteten, „dass allerorten künftig an Sonn- und Feiertagen Supermärkte von der Möglichkeit solcher ,hybriden‘ Öffnung von Teilflächen mit digitalisierten Verkaufsmechanismen Gebrauch machen können und deshalb die Supermarktöffnung an Sonn- und Feiertagen mehr und mehr zur Normalität werden wird“.
„Weitere Einschränkungen der Sonntagsruhe ergeben sich durch die Tatsache, dass Kommunen künftig leichter zu Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten erklärt werden können und damit eine vermehrte Sonntagsöffnung von Geschäften ermöglicht wird“, fuhren Belafi und Breit fort. „Und nicht zuletzt bietet auch die im Gesetz vorgesehene Anlassvermutung bei verkaufsoffenen Sonntagen berechtigten Anlass zur Sorge einer weiteren Beeinträchtigung des Sonntagsschutzes.“
Die Vertreter von Katholizismus und Protestantismus in Bayern sprachen von einem „deutlichen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe. Verstärkt wird die öffentliche Betriebsamkeit an Tagen, die als Ruhepole des Gemeinwesens gelten sollten und wirksamen staatlichen Schutz verdienen. Wir bedauern dies, weil auch der Schutz des Sonntags Ausdruck der christlichen Prägung Bayerns ist. Darüber hinaus ist er insbesondere aber ein gesellschaftlicher Wert, da er die werktägliche Geschäftigkeit und die rein ökonomische Logik durchbricht.“
„Sonn- und Feiertage müssen für alle Menschen verlässliche Zeiten der Regeneration und der Möglichkeit der inneren Einkehr sein und bleiben“, forderten Belafi und Breit. „Es wäre wünschenswert gewesen, dass diese kulturelle Errungenschaft – wie von den Kirchen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt eingefordert – bei den Regelungen des Ladenschlussgesetzes stärker berücksichtigt worden wäre.“
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