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Gericht verurteilt Schweizer Politikerin Sanija Ameti nach Schüssen auf Jesusbild

Sanija Ameti

Das Bezirksgericht Zürich hat die Schweizer Politikerin Sanija Ameti wegen Störung der Glaubensfreiheit verurteilt, wie SRF berichtet. Auslöser war ein Instagram-Beitrag mit Bildern einer Schießübung auf eine Marienikone.

Laut Gerichtsurteil muss Ameti eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken (ca. 54 Euro) sowie eine sofort fällige Geldzahlung von 500 Franken (ca. 545 Euro) leisten. Damit blieb das Strafmaß deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die 100 Tagessätze von je 100 Franken (ca. 109 Euro) sowie eine Geldstrafe von 2.500 Franken (ca. 2.725 Euro) beantragt hatte.

Hintergrund ist ein Vorfall vom 6. September 2024, wie CNA Deutsch damals ausführlich berichtete. An diesem Tag führte Ameti Schießübungen mit einer Luftpistole durch und veröffentlichte Bilder davon auf Instagram.

Zu sehen war ein Motiv der Gottesmutter Maria mit dem Jesuskind, das zahlreiche Einschusslöcher aufwies, unter anderem im Bereich der Köpfe beider Figuren. Das Bild stammte aus einem Kunstkatalog des Auktionshauses Koller. Ameti versah den Post mit dem Wort „Abschalten“. Der Beitrag wurde später gelöscht.

In der Schweiz löste der Instagram-Beitrag breite Empörung aus. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verurteilte die Aktion scharf. In einer Stellungnahme hieß es, dieses „inakzeptable Verhalten“ widerspreche dem gebotenen Respekt vor religiösen Überzeugungen.

Später erklärte die SBK zudem: „Selbst wenn man von der religiösen Darstellung der Muttergottes absieht, zeugt die Verwendung dieses Bildes von Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der menschlichen Person.“

Ameti ist schweizerisch-bosnische Staatsbürgerin, Mitglied der Grünliberalen Partei (GLP) und Co-Präsidentin der Bewegung Operation Libero. Nach dem öffentlichen Aufschrei trat sie freiwillig aus der Parteileitung der GLP des Kantons Zürich zurück.

Die GLP Schweiz leitete ein Ausschlussverfahren ein und begründete dies damit, dass ihr Verbleib der Partei schaden würde. Auch die PR-Agentur Farner, für die Ameti als Beraterin tätig war, beendete die Zusammenarbeit.

Zu den Hintergründen des Beitrag erklärte Ameti, sie habe das Bild ausgewählt, weil es im Katalog groß und gut sichtbar gewesen sei, ohne sich über dessen religiöse Bedeutung Gedanken zu machen.

Später schrieb sie auf Instagram: „Auf den Inhalt der Bilder habe ich nicht geachtet.“ Zugleich entschuldigte sie sich öffentlich: „Das war nicht richtig. Tut mir von Herzen leid, falls ich damit jemanden verletzt habe!“ Kurz nach dieser Entschuldigung wurden die Postings entfernt.

Im Juli 2025 erhob die Zürcher Staatsanwaltschaft dann Anklage wegen Störung der Glaubensfreiheit. Grundlage war Artikel 261 des Schweizer Strafgesetzbuches. Dieser stellt unter Strafe, wer „öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt“.

Unter anderem hatten Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi sowie Vertreter der Jungen SVP Anzeigen eingereicht. Insgesamt klagten 24 Privatpersonen, von denen über 20 beim Prozess als Nebenkläger auftraten.

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