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Wird Papst Franziskus bald einen neuen Camerlengo ernennen?

Vereidigung von Kardinal Jean-Louis Tauran am 9. März 2015

Mit dem Tod von Kardinal Jean Louis Tauran wurde der Posten des Camerlengo frei, des "Kammerherrn der Heiligen Römischen Kirche": Ein sehr heikles Amt, besonders in der Zeit der Vakanz zwischen zwei Päpsten.

Eine Frage, die deshalb nicht nur in der Kurie lebhaft diskutiert wird: Wird Papst Franziskus bald einen neuen Camerlengo ernennen?

Der Pontifex aus Argentinien könnte es auch Pius XII. gleichtun und keinen neuen Kammerherrn ernennen. Es geschah 1941: Nach dem Tod von Kardinal Camerlengo Lorenzo Lauri setzte Papst Pacelli die Ernennung seines Nachfolgers nicht fort. Nach dem Tod von Pius XII. im Jahre 1958 wählten die Kardinäle - zu Beginn der Sedisvakanz - Kardinal Benedetto Aloisi Masella.

Die Wahl des Nachfolgers von Kardinal Tauran liegt offensichtlich allein beim Papst. Beobachter meinen, dass Kardinal Marc Ouellet, Präfekt der Kongregation für die Bischöfe, und Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin mögliche Favoriten sind. 

Der Kanadier Ouellet wird künftig den Vorsitz im Konklave übernehmen. Parolin hingegen verfügt über zahlreiche "Präzedenzfälle" als Staatssekretär: In verschiedenen historischen Momenten wurde der Staatssekretär zum Kammerherrn der Heiligen Römischen Kirche gewählt. So geschehen mit Tarcisio Bertone, Jean Marie Villot, Eugenio Pacelli, Pietro Gasparri, um nur einige zu nennen.

Die Figur des Camerlengo wird hauptsächlich durch die Apostolischen Konstitutionen Pastor Bonus und Universi Dominici Gregis geregelt. In Nr. 17 heißt es insbesondere: 

"Der Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche soll, sobald er die Nachricht vom Tode des Papstes erhalten hat, im Beisein des Päpstlichen Zeremonienmeisters, der Prälaten sowie des Sekretärs und Kanzlers der Apostolischen Kammer, der die amtliche Todesurkunde auszustellen hat, den Tod des Papstes offziell feststellen."

Der Kammerherr soll außerdem das Arbeitszimmer und die Privatgemächer des verstorbenen Papstes versiegeln sowie verfügen, daß das Personal, das sich gewöhnlich in der Privatwohnung aufhält, bis nach der Bestattung des Papstes dort bleiben kann, wenn die gesamte Wohnung des Papstes versiegelt wird.

Ferner soll er den Tod des Papstes dem Kardinalvikar von Rom mitteilen, der seinerseits die Bevölkerung von Rom durch einen eigenen Erlaß hiervon unterrichten wird, erklärt die Apostolische Konstitution.

Der Camerlengo hat "nach Anhörung der Kardinäle, die in den drei Rangordnungen den Vorsitz führen, alle Anordnungen hinsichtlich der Beisetzung des Papstes zu treffen, es sei denn, dieser hat zu Lebzeiten selbst diesbezüglich seinen Willen kundgetan", fährt die Konstitution fort.

Im Namen und mit Zustimmung des Kardinalkollegiums soll er schließlich für alles Sorge tragen, was die Umstände zum Schutz der Rechte des Apostolischen Stuhles und zu seiner ordnungsgemäßen Verwaltung nahelegen.

"Es ist in der Tat Aufgabe des Camerlengo der Heiligen Römischen Kirche, während der Sedisvakanz sich mit Hilfe der drei Kardinalassistenten um die zeitlichen Güter und Rechte des Heiligen Stuhles zu kümmern und diese zu verwalten, unter der Voraussetzung der einmaligen Zustimmung des Kardinalskollegiums für die weniger wichtigen Fragen, und für die schwerwiegenderen Fragen der Zustimmung in jedem einzelnen Falle".

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