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Das Kreuz vor Gericht: In den USA klagt der Humanistenverband gegen ein Gefallenen-Denkmal

Das Friedenskreuz in Bladensburg, Maryland

Ein Denkmal an die Gefallenen des Ersten Weltkriegs ohne Kreuz? Das ist in vielen Teilen Europas völlig undenkbar. In den USA dagegen wird der Oberste Gerichtshof nun mit der Frage beschäftigt, ob das illegal ist: Die Richter sollen die Rechtmäßigkeit von religiösen Denkmälern auf öffentlichem Boden erneut prüfen.

Wie der Supreme Court am 2. November mitteilte, wird er das Verfahren zwischen den staatlichen Behörden in Maryland und der "American Humanist Association" übernehmen.

Der Fall betrifft das so genannte Peace Cross - buchstäblich "Friedenskreuz" - in einer Gemeinde in Maryland, das zu Ehren von Soldaten errichtet wurde, die im Ersten Weltkrieg ihr Leben verloren haben.

Bereits 2014 reichte die "American Humanist Association", eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Washington, die "säkulare humanistische" Überzeugungen fördert, wegen der christlichen Form des Monuments Klage gegen die Maryland-National Capital Park and Planning Commission ein.

Das Denkmal wurde 1925 errichtet und von Müttern der im Krieg gefallenen Soldaten bezahlt. Es trägt die Namen von 49 Gefallenen der Gemeinde sowie das Siegel der American Legion sowie die Worte "Tapferkeit", "Ausdauer", "Mut" und "Hingabe".

Die American Legion veranstaltet regelmäßig weltliche, patriotische Veranstaltungen rund um das Denkmal, und es gab seit 87 Jahren keine religiöse Zeremonie am Kreuz.

Die Kläger, zusammen mit ein paar Anwohnern, die sich der Klage angeschlossen haben, argumentieren, dass das Kreuz eine Bestätigung des Christentums auf öffentlichem Grund und Boden darstellt, was rechtlich so nicht zulässig sei: Die Verfassung der USA verbietet es der Regierung, eine Staatsreligion zu gründen oder eine religiöse Überzeugung gegenüber einer anderen zu bevorzugen.

Die zuständige Denkmalbehörde führt seit 1961 regelmäßige Wartungsarbeiten rund um das Kreuz durch, da es sich an einer Grünfläche inmitten einer öffentlichen Straße befindet. 

Die Klage wurde ursprünglich 2014 eingereicht und vom Bezirksgericht abgewiesen, das feststellte, dass es "unbestritten" sei, dass die Erhaltung und Auslage der Gedenkstätte nicht "von einem religiösen Zweck" ausgehe.

Nachdem das Bezirksgericht den Fall zunächst abgelehnt hatte, entschied das Vierte Bezirksberufungsgericht 2017, dass das Denkmal tatsächlich verfassungswidrig war. Gegen diese Entscheidung wurde dann beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt.

Die bevorstehende Entscheidung würde sich nicht nur auf das "Friedenskreuz" auswirken, sondern auch auf andere religiös geprägte Denkmäler auf öffentlichem Grund und Boden, darunter so bekannte wie den "Arlington Nationalfriedhof".

Derzeit ist die Gesetzeslage, vor allem was genau eine Verletzung der Gründungsklausel des ersten Verfassungszusatzes darstellt, wenn es sich um religiös geprägte Denkmäler handelt, unklar.

Das letzte Mal, als der Oberste Gerichtshof mit einer Kontroverse über ein religiöses Denkmal auf öffentlichem Boden konfrontiert wurde, war 2005, als sie entschieden, dass ein 10-Gebote-Denkmal auf dem Texas State Capitol nicht gegen die Gründungsklausel verstieß. 

In seiner übereinstimmenden Stellungnahme argumentierte Richter Stephen Breyer, dass die 10 Gebote zwar zweifellos einen religiösen Bezug haben, der Kontext und die Lage dieses spezifischen Monuments aber eine Rolle bei der Verfassungsmäßigkeit spielten. Diese Faktoren sowie die Tatsache, dass sich in seiner 40-jährigen Geschichte niemand darüber beschwert hatte, bis der Kläger Klage erhob, waren Teil der "breiteren moralischen und historischen Botschaft, die ein kulturelles Erbe widerspiegelt", hieß es damals.

Übersetzt und redigiert von AC Wimmer.

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