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Sterbehilfe in Spanien: Madrid verabschiedet Euthanasie-Gesetz

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Spaniens Gesetzgeber hat am Donnerstag ein Gesetz zur Legalisierung von Euthanasie und Sterbehilfe verabschiedet. Katholische Stimmen haben die Maßnahme als "eine Niederlage für alle" bezeichnet, die diejenigen im Stich lässt, die leiden.

Der Abgeordnetenkongress, das Unterhaus der spanischen Legislative, billigte laut einem Bericht der "Catholic News Agency" das Gesetz am 18. März mit 202 Ja-Stimmen, 141 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es nur noch im Amtsblatt des Staates verkündet werden; es wird voraussichtlich im Juni in Kraft treten.

Aus katholischer Sicht ist die Euthanasierung von Menschen – statt einem Sterben in Würde dank guter palliativer Versorgung – keine Lösung. Auch Papst Franziskus hat sich wiederholt gegen jede Form dessen, was in Deutschland "Sterbehilfe" bezeichnet wird, ausgesprochen. 

Das Gesetz sieht vor, dass Patienten, die Sterbehilfe beantragen können, erwachsene spanische Staatsbürger oder Personen mit legalem Wohnsitz sein müssen, die an "einer schweren und unheilbaren Krankheit oder einem schweren, chronischen und untauglichen Zustand" leiden.

Was das konkret bedeutet? Laut dem neuen Gesetz ist ein solcher Zustand definiert als eine "Einschränkung, die sich direkt auf die körperliche Autonomie und die Aktivitäten des täglichen Lebens auswirkt, so dass der Patient nicht für sich selbst sorgen kann, sowie auf die Fähigkeit, mit anderen zu kommunizieren und in Beziehung zu treten, und die mit ständigem und unerträglichem körperlichen oder geistigen Leiden für den Patienten verbunden ist, mit der Gewissheit oder großen Wahrscheinlichkeit, dass diese Einschränkungen im Laufe der Zeit ohne die Möglichkeit einer Heilung oder nennenswerten Verbesserung fortbestehen werden. Gelegentlich kann es auch die absolute Abhängigkeit von technologischer Lebenserhaltung bedeuten."

Eine schwerwiegende und unheilbare Krankheit wird wiederum definiert als "eine Krankheit, die ihrer Natur nach ständiges und unerträgliches physisches oder psychisches Leiden verursacht, ohne die Möglichkeit einer Linderung, die die Person als erträglich ansieht, mit einer begrenzten Lebensprognose, in einem Kontext von fortschreitender Gebrechlichkeit."

Das Gesetz verpflichtet das Nationale Gesundheitssystem, Euthanasie zu leisten, und während einzelne Ärzte sich auf Verweigerung aus Gewissensgründen berufen können, können medizinische Einrichtungen, auch private, nicht als Institution verweigern. Verweigerer aus Gewissensgründen werden in ein Register aufgenommen.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Patient, bevor er um Sterbehilfe bittet, schriftlich über seinen Gesundheitszustand und über alternative Handlungsmöglichkeiten und palliative Versorgung informiert werden muss.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Patient "freiwillig und schriftlich zwei Anträge" formuliert haben muss, wobei ein Abstand von fünfzehn Kalendertagen dazwischen liegen muss.

Falls der Patient körperlich nicht in der Lage ist, den Antrag zu unterschreiben, kann er von einer dritten Person in Anwesenheit des Patienten datiert und unterzeichnet werden.

Wenn es keine Person gibt, die den Antrag im Namen des Patienten einreichen kann, "kann der behandelnde Arzt den Antrag auf Euthanasie einreichen."

Ein Antrag auf Euthanasie muss von zwei Ärzten und einer Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Das Gesetz besagt auch, dass "der Tod, der aus der Gewährung von Sterbehilfe resultiert, für alle Zwecke als natürlicher Tod betrachtet wird."

Die spanische Bischofskonferenz erklärte in einem Kommentar zum Gesetz, dass "Euthanasie in einem sehr breiten Spektrum von Situationen praktiziert werden kann." Die Bischöfe wiesen darauf hin, dass  "Sterbehilfe" grundsätzlich auch "unabhängig von objektiven Situationen unkontrollierter und unkontrollierbarer Qualen und Schmerzen durchgeführt werden kann."

Bischof Luis Javier Argüello Garcia, Weihbischof von Valladolid und Generalsekretär der spanischen Bischofskonferenz, forderte Ärzte, die sich nicht an der Euthanasie beteiligen wollen, auf, diese aus Gewissensgründen zu verweigern.

Er warnte auch vor einer defätistischen Haltung und sah das neue Gesetz als eine Gelegenheit, "eine Kultur des Lebens zu fördern und konkrete Schritte zu unternehmen, um eine Patientenverfügung oder Vorauserklärungen zu fördern, die es den spanischen Bürgern ermöglichen, auf klare und entschlossene Weise ihren Wunsch auszudrücken, eine palliative Versorgung zu erhalten", anstelle von assistiertem Suizid oder Euthanasie.

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Bischof Argüello forderte die Ärzte auf, "den Tod nicht herbeizuführen, um das Leiden zu lindern", sondern den Patienten mit "Zärtlichkeit, Nähe, Barmherzigkeit, Ermutigung und Hoffnung für jene Menschen zu behandeln, die sich in der letzten Phase ihrer Existenz befinden, vielleicht in Momenten des Leidens, die Trost, Fürsorge und Hoffnung brauchen."

Die Bischofskonferenz gab auch einen Leitfaden für Patienten heraus, um eine Patientenverfügung zu erstellen, die "festlegt, dass angemessene Behandlungen verabreicht werden, um das Leiden zu lindern", aber Euthanasie ausschließt.

Diejenigen, die gegen das Gesetz sind, haben darauf hingewiesen, dass das Land
anstelle von Euthanasie den Zugang zu Palliativmedizin. Von schätzungsweise 120.000 Patienten, die eine palliative Versorgung benötigen, haben 50% keinen Zugang.

Der Gesetzentwurf wurde von der Spanischen Sozialistischen Arbeiterpartei eingebracht und im Februar 2020 vom Abgeordnetenkongress zur Prüfung freigegeben. Die Debatte begann am 10. September.

Der spanische Premierminister Pedro Sanchez, Vorsitzender der Sozialistischen Arbeiterpartei Spaniens, twitterte kurz nach der Abstimmung am 18. März: "Heute sind wir ein Land geworden, das menschlicher, gerechter und freier ist."

Die konservative Volkspartei und die rechtsextreme Partei Vox haben sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Vox hat angekündigt, dass sie das Gesetz vor dem spanischen Verfassungsgericht anfechten wird.

Das Bioethik-Komitee Spaniens hatte in seinem Bericht vom Oktober die dem Gesetz zugrunde liegenden Prinzipien einstimmig abgelehnt.

Euthanasie ist auch in Belgien, Kanada, Kolumbien, Luxemburg, den Niederlanden und einzelnen australischen Bundesstaaten legal, darunter Victoria.

Portugals Gesetzgeber hat vor kurzem die Sterbehilfe legalisiert, aber das Verfassungsgericht des Landes blockierte das Gesetz und Präsident Marcelo Rebelo de Sousa legte sein Veto ein.

 

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