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Nach Verbot öffentlicher Messen: Katholische Pfarrei erwägt rechtliche Schritte (UPDATE)

Pilger auf dem Petersplatz am 26. Februar 2020. Der Vatikan hat mehrere Großveranstaltungen abgesagt und weitere Maßnahmen gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus ergriffen.

Die Stadt Lage im Landkreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) hat kürzlich ein generelles Verbot von Präsenzgottesdiensten ausgesprochen, das sogar über Ostern hinausgehen soll. Grund dafür sollen die hohen Corona-Infektionszahlen in einer örtlichen Baptistengemeinde sein. Die katholische Kirchengemeinde hatte jedoch angekündigt, notfalls gerichtlich dagegen vorzugehen.

Gestern teilte die Gemeinde schließlich mit, dass man sich dem Verbot fügen möchte. In der kurzen Mitteilung heißt es wörtlich:

"Aufgrund gegebener Umstände verzichtet die Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Lage auf die Präsenzgottesdienste an den Osterfeiertagen."

Stattdessen wolle man auf der Homepage für Gründonnerstag, Karfreitag und die Osternacht "jeweils einen aufgezeichneten Gottesdienst aus St. Peter und Paul veröffentlichen".

Nach den Leitlinien der deutschen Bischofskonferenz sind aufgezeichnete Gottesdienste zwar erlaubt, eine "intentionale Teilnahme an diesem früheren Gottesdienst" sei dann jedoch "nicht mehr möglich". "Die Ausstrahlung verliert den gottesdienstlichen Charakter zugunsten einer religiösen Dokumentations- oder Informationssendung", heißt es in der Arbeitshilfe mit dem Titel "Leitlinien für die mediale Übertragung von gottesdienstlichen Feiern", die 2002 veröffentlicht und 2007 erneut überarbeitet wurde.

Hintergrund des Konfliktes in Lage

Als der Stadtrat von Lage am vergangenen Freitag das Verbot beschloss, stellte er sich damit gegen die Staatskanzlei in Düsseldorf. Wie CNA Deutsch vergangene Woche erfahren hatte, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nach intensiven Gesprächen mit Kirchenvertretern der Feier von Präsenzgottesdiensten während der Kar- und Ostertage zugestimmt.

Nach Medienberichten sollen sich in der Stadt Lage 322 Gläubige der örtlichen Baptistengemeinde mit dem Coronavirus infiziert haben, insgesamt 1.100 Gemeindemitglieder befinden sich derzeit in Quarantäne.

Die Entscheidung des Stadtrats, nun allen in der Stadt ansässigen Religionsgemeinschaften Präsenzgottesdienste zu verwehren - und zwar über die Feiertage hinaus bis zum 18. April - hat beim Pfarrer der katholischen Pfarrei Sankt Peter und Paul für Verärgerung gesorgt.

Pfarrer Michael Karsten hatte bereits am Dienstag angekündigt, möglicherweise gerichtlich gegen die Entscheidung der Stadt vorzugehen. Das Verbot sei eine Art von "Mithaftung", in die seine Kirchengemeinde genommen werde, nachdem es die Massenansteckung bei der Baptistengemeinde gegeben hatte, äußerte er sich beim Kölner "Domradio".

Gegenüber CNA Deutsch bestätigte Pfarrer Karsten am Mittwoch seine Bemühungen, die Präsenzgottesdienste doch noch stattfinden zu lassen. Wörtlich sagte er:

"Ostern ist für uns Christen das wichtigste Fest. Selbstverständlich möchten wir es in unseren Gemeinden feiern. Die dazu ebenso wichtigen wie erprobten Schutzkonzepte haben sich in den vergangenen Monaten bewährt."

Weiter teilte der Priester gegenüber CNA Deutsch mit, dass die Kirchengemeinde St. Peter und Paul eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung der Allgemeinverfügung beauftragt habe und sich - je nach Ausgang der Prüfung - weitere rechtliche Schritte vorbehalte.

"So bemühen wir uns weiterhin um eine Lösung, die sowohl dem Schutz der Gesundheit als auch der Bedeutung des Osterfestes und dem berechtigten Anliegen der Gläubigen, dieses angemessen zu begehen, Rechnung trägt", so der Pfarrer.

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