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Gericht in Ecuador erlaubt Abtreibung nach Vergewaltigung

Flagge von Ecuador

Das Verfassungsgericht von Ecuador hat entschieden, die Entkriminalisierung der Abtreibung in Fällen von Vergewaltigung zu genehmigen. Das berichtete die Catholic News Agency (CNA).

Die 7-2 Entscheidung wurde am 28. April getroffen. Es ging um eine Klage, die 2019 von mehreren Gruppen, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen, eingebracht worden war.

Das bestehende Gesetz erlaubte eine legale Abtreibung in Ecuador nur in Fällen der Vergewaltigung einer Frau mit geistiger Behinderung oder wenn das Leben der Mutter als gefährdet eingestuft wurde.

In der ecuadorianischen Verfassung heißt es: "Mädchen, Jungen und Heranwachsende genießen die dem Menschen gemeinsamen Rechte, zusätzlich zu den ihrem Alter entsprechenden Rechten. Der Staat soll das Leben anerkennen und garantieren, einschließlich seiner Pflege und seines Schutzes von der Empfängnis an."

Ecuadors Bischöfe hatten am 27. April an das Verfassungsgericht geschrieben und argumentiert, dass das "Verbrechen der Vergewaltigung" nicht "mit einem anderen Verbrechen gelöst wird: der Abtreibung".

"Der Vergewaltiger muss mit der maximalen Härte des Gesetzes bestraft werden, besonders wenn es sich um jemanden handelt, der dem Opfer nahe steht, wie ein Verwandter, ein Freund oder ein Bekannter. Andernfalls wird die Straffreiheit für den Angreifer begünstigt. Außerdem gibt es keine einzige Frau, die wegen einer Abtreibung im Gefängnis sitzt; noch viel weniger, wenn sie ein Teenager wäre, der einen anderen juristischen Prozess hat", reflektierten sie.

Die Bischöfe erinnerten auch daran, dass die Entkriminalisierung der Abtreibung nach Vergewaltigung bereits "in den letzten Monaten mehrmals von der Nationalversammlung debattiert und abgelehnt und von der Exekutive mit einem Veto belegt wurde".

"Daher würde eine eventuelle Entscheidung des Verfassungsgerichts in dieser Richtung die tiefe Debatte und Sorge, die dieses Thema in der Versammlung ausgelöst hat, völlig ignorieren", sagten sie.

Im September legte der ecuadorianische Präsident sein Veto gegen einen Gesetzentwurf zum Gesundheitsgesetz ein, welcher Abtreibung, Leihmutterschaft und die Vermittlung von Gender-Ideologie an Minderjährige ermöglicht hätte.

Im September 2019 scheiterte bereits ein Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Abtreibung in allen Fällen von Vergewaltigung in der ecuadorianischen Legislative. Der Gesetzentwurf hätte eine Abtreibung auch in Fällen von nicht lebensfähiger fötaler Missbildung, Inzest und nicht einvernehmlicher künstlicher Befruchtung erlaubt.

Ein ähnlicher Versuch war bereits 2013 gescheitert.

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