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Washington: Kardinal Gregory bekräftigt trotz Bitte von Katholiken sein Verbot einer TLM

Kardinal Wilton Gregory (Archivbild)

Die Organisatoren einer traditionellen lateinischen Messe (TLM) am 14. August in Washington, D.C. haben Kardinal Wilton Gregory gebeten, sein Verbot der heiligen Messe zu überdenken, doch ihre Bitte blieb ohne Erfolg: Gregory hat seine Entscheidung bestätigt, den Gottesdienst zu verbieten, unter Berufung auf das Schreiben "Traditionis Custodes" von Papst Franziskus. 

Wie CNA Deutsch berichtete, hatte Gregory die Genehmigung für das feierliche Pontifikalamt zurückgezogen, weil es als Traditionelle Lateinische Messe gefeiert werden (TLM) sollte.

Die Traditionelle Lateinische Messe (TLM) ist auch als "tridentinische" bekannt, als Feier im usus antiquior, als Messe in der außerordentlichen oder überlieferten Form sowie als "Alte Messe" (Vetus Ordo), im Gegensatz zur "Neuen Messe" (Novus Ordo).

Die TLM, die für die Vigil des Hochfestes Mariä Himmelfahrt geplant war, sollte in der Basilika des Nationalheiligtums der Unbefleckten Empfängnis vom emeritierten päpstlichen Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Thomas Gullickson, gefeiert werden.

Das Paulus-Institut, eine Gruppe, die sich der Förderung der heiligen Liturgie widmet, organisierte die Veranstaltung, die von EWTN auch im Fernsehen übertragen werden sollte. Auf seiner Facebook-Seite gab das Institut am 27. Juli bekannt, dass die Erlaubnis für die Messe vom Erzbischof von Washington zurückgenommen wurde.

Am 28. Juli meldete CNA Deutsch die Entscheidung Gregorys. Einen Tag später, am 29. Juli, schrieb das Paulus-Institut, das die Messe organisiert hatte, an Kardinal Gregory und bat ihn, sein Verbot zu überdenken und die geplante Messe "im Interesse der Einheit der Weltkirche" bis Montag, 2. August, nicht zu verbieten.

"Die Absage der so lange geplanten und vorbereiteten Messe ist ein Verstoß gegen das Grundrecht, da es sich um eine willkürliche Maßnahme handelt, die durch keinerlei Dringlichkeit motiviert ist", erklärte die Gruppe. "Die katholischen Gläubigen sollten nicht mit Strafen für nicht in Anspruch genommene Reisebuchungen belastet werden, die durch eine unwürdige Absage der Messe verursacht wurden."

Nach dem ersten Bericht teilte das Paulus-Institut gegenüber CNA in Washington mit, dass Kardinal Gregory einen Brief geschrieben habe, in dem er seine Entscheidung, die Messe nicht zuzulassen, bekräftigte.

Der Kardinal schreibt darin: "Ich erkenne an, dass meine Entscheidung, das jüngste Motu proprio Traditionis custodes von Papst Franziskus umzusetzen, anfänglich sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung gestoßen ist", schrieb der Kardinal.

Tatsächlich schreibt jedoch das Papstschreiben dem Kardinal nicht vor, die Messe zu verbieten, und Gregory räumt ein, dass er die Feier der TLM erlauben könnte - und gibt indirekt zumindest zu, dass er dies aber nicht will. Wörtlich schreibt der Erzbischof von Washington indessen, dass das Dokument den Diözesanbischöfen die "ausschließliche Kompetenz" zugesteht, in ihren jeweiligen Diözesen Messen nach dem Römischen Messbuch von 1962 zu verbieten.

Die Messe am 14. August im Nationalheiligtum, so Gregory, "kann in lateinischer Sprache nach dem von Paul VI. promulgierten und von Johannes Paul II. überarbeiteten Römischen Messbuch gefeiert werden". Kardinal Gregory behauptet, er empfinde "Bedauern" darüber, dass seine Entscheidung "eine Quelle der Enttäuschung" für die betroffenen Katholiken ist.

Die Erzdiözese Washington reagierte am gestrigen Samstagnachmittag nicht auf die Bitte von CNA um eine Stellungnahme.

Nach Angaben des Instituts wurde die Entscheidung von Kardinal Gregory, seine Genehmigung für die Messe zurückzuziehen, durch das neue Motu proprio des Papstes zur Einschränkung traditioneller Liturgien, Traditionis custodes, begründet.

Erzbischof Thomas Gullickson, der pensionierte päpstliche Nuntius in der Schweiz, sollte die Messe zelebrieren.

Bezüglich der Bitte an Gregor, die Messe wieder einzuführen, hat Erzbischof Gullickson "diesen Brief geprüft und zugestimmt", so das Paulus-Institut am 29. Juli.

Traditionis custodes, das am 16. Juli veröffentlicht wurde und sofort in Kraft trat, erkannte die "ausschließliche Zuständigkeit" der Bischöfe an, die traditionelle lateinische Messe in ihren jeweiligen Diözesen zu genehmigen. Die Bischöfe sollen die Orte in ihren Diözesen bestimmen, an denen sich die Gläubigen zur lateinischen Messe versammeln können - die Orte dürfen jedoch keine Pfarrkirchen sein, heißt es in dem Dokument.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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In einem Brief an die Priester vom 16. Juli, der auf die Veröffentlichung des Dokuments folgte, meinte Kardinal Gregory, er werde "in den kommenden Wochen unter Gebet" über den Brief des Papstes nachdenken, "um sicherzustellen, dass wir die Absichten des Heiligen Vaters vollständig verstehen und sorgfältig prüfen, wie sie in der Erzdiözese Washington umgesetzt werden".

"In der Zwischenzeit erteile ich denjenigen, die die Messe unter Verwendung der vor 1970 herausgegebenen liturgischen Bücher feiern, die Erlaubnis, dies an diesem Wochenende und in den kommenden Tagen weiterhin zu tun, bis weitere Anweisungen vorliegen", erklärte er.

Die Bischöfe in den Vereinigten Staaten haben in den letzten zwei Wochen auf das Motu proprio reagiert, wobei viele von ihnen Priestern, die bereits die traditionelle lateinische Messe feiern, die Erlaubnis erteilten, dies vorerst weiterhin zu tun.

Mehrere Bischöfe haben zudem kirchenrechtlich verbindliche Erlaubnisse erteilt, dass auch in Pfarrkirchen weiterhin die TLM gefeiert wird. 

Dies sollte mit "Traditionis Custodes" verboten, wie CNA Deutsch berichtete.

In seinem Schreiben vom 29. Juli betont das Paulus-Institut, das bereits 2010 und 2018 Pontifikalmessen im Heiligtum organisiert hatte, dass die dortige Feier der Messe in der überlieferten Form keineswegs die Kirche spaltet, wie Papst Franziskus in seinen Schreiben behaupte.

"Keiner der Vorwürfe der Uneinigkeit und Spaltung, die in Traditionis Custodes und in dem begleitenden Brief an die Bischöfe erhoben werden, kann mit Recht auf dieses Pontifikalamt bezogen werden", heißt es in dem Schreiben.

Unter Berufung auf die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie, Sacrosanctum Concilium, erinnert das Institut daran, dass "der Usus Antiquior ein tausendjähriger Schatz des heiligen Glaubensgutes ist". Darauf hätten die Gläubigen ein Recht und weiterhin Anspruch.

Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur. 

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