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Deutschland: Ampel-Sondierungspapier verspricht gesellschaftspolitischen Umbruch

Von links: Robert Habeck und Annalena Baerbock (Grüne), Olaf Scholz (SPD) und Christian Lindner (FDP) nach den Sondierungsgesprächen am 15. Oktober 2021.

Die am heutigen Freitag veröffentlichten Ergebnisse der Sondierungen von SPD, Grünen und FDP deuten auf massive gesellschafts- bzw. familienpolitische Veränderungen einer wahrscheinlichen Ampel-Koalition hin. Dazu gehören die Einführung von sogenannten Kinderrechten im Grundgesetz sowie Änderungen in der Reproduktionsmedizin.

„Wir wollen unsere Rechtsordnung der gesellschaftlichen Realität anpassen“, heißt es im Sondierungspapier. „Dazu werden wir u. a. das Staatsangehörigkeitsrecht, das Familienrecht, das Abstammungsrecht und das Transsexuellengesetz ebenso wie die Regelungen zur Reproduktionsmedizin anpassen und beispielsweise Verantwortungsgemeinschaften bzw. einen Pakt für Zusammenleben möglich machen.“

Gemeinsam inhaltlich positioniert haben sich die Parteien indes noch nicht. Das dürfte aber spätestens im Koalitionsvertrag geschehen.

Laut Bundesfamilienministerim sind im Rahmen der Reproduktionsmedizin derzeit Leih- und Ersatzmutterschaft sowie die Eizellspende verboten. Auch die Embryoselektion, also die Auswahl des ungeborenen Kindes anhand bestimmter Parameter wie Geschlecht oder Haarfarbe, ist strafbar. Das Klonen sowie Experimente an Embryonen sind ebenfalls verboten.

Eine Änderung des Transsexuellengesetzes könnte eine Abschaffung der bisherigen Regelung mit sich bringen, wonach für eine Änderung des Geschlechts auf offiziellen Dokumenten ein Gerichtsverfahren notwendig.

In Sachen Abstammungsrecht fordert der Lesben- und Schwulenverband: „Entschließen sich zwei Frauen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Lebenspartnerin von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein.“ Ähnliches gilt für andere denkbare Konstellationen.

Zur von der FDP forcierten Idee von Verantwortungsgemeinschaften sagte Hedwig von Beverfoerde vom Aktionsbündnis "Demo für Alle" gegenüber CNA Deutsch im Januar: „Der neuerliche Vorstoß zu weiteren Gemeinschafts-Modellen führt diesen Weg nur konsequent weiter – weg von klaren Verhältnissen, hin zu immer mehr Verwirrung, Unübersichtlichkeit, Beliebigkeit. Und natürlich werden sich in diesem Gestrüpp dann auch allerlei rechtswidrige oder gar kriminelle Machenschaften, wie Polygamie, Kinderehe und Missbrauch wunderbar verbergen lassen.“

„Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes […] um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff ‚Rasse‘ im Grundgesetz ersetzen“, so ein weiteres Zugeständnis der Ampel an die LBGT-Lobby. Bereits jetzt verbietet das 2006 von CDU/CSU und SPD verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einem Arbeitgeber, beispielsweise einen Mann, der sich selbst als Frau bezeichnet, aus diesem Grund nicht einzustellen oder zu entlassen.

Die Verankerung sogenannter Kinderrechte im Grundgesetz stand schon in der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode auf der Programm, konnte aber nicht umgesetzt werden. Zahlreiche Familienverbände und andere Beobachter hatten vor derartigen Maßnahmen gewarnt.

Bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Mai betonte Prof. Dr. Friederike Wapler: „Es bleibt daran zu erinnern, dass eine Verfassungsänderung zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht notwendig ist, weil das Grundgesetz keine Schutzlücken enthält.“

Dr. Robert Seegmüller sagte bei der Anhörung zwar, der Regierungsentwurf sei „darum bemüht, lediglich die bisherige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betreffend Kinderrechte […] sichtbar zu machen“. Gleichzeitig gab er zu: „Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die gewählten Formulierungen Ausgangspunkt für einen zukünftigen Verfassungswandel durch Verfassungsinterpretation sein können, der auch das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt aus seiner derzeitigen Balance bringt.“

Bevor es auf Grundlage der Sondierungen zu Koalitionsverhandlungen kommen kann, wird das Sondierungspapier am Wochenende den jeweiligen Parteigremien vorgelegt. Der Parteivorstand der SPD hat Medienberichten zufolge bereits am Freitag für die Aufnahme von Gesprächen gestimmt.

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