20. August 2022
Paul VI. weist eindeutig jede Form des erzwungenen Geschlechtsverkehrs in der Ehe ab. Wer die „berechtigten Wünsche“ des anderen ignoriert, übe keinen „wahren Akt der Liebe“ aus und entspreche nicht der „sittlichen Ordnung“ des Verhältnisses der Ehegatten zueinander. Dies ist eindeutig in „Humanae vitae“ ausgeführt.
Zugleich betont Paul VI.: „Ein Akt gegenseitiger Liebe widerspricht dem göttlichen Plan, nach dem die Ehe entworfen ist, und dem Willen des ersten Urhebers menschlichen Lebens, wenn er der vom Schöpfergott in ihn nach besonderen Gesetzen hineingelegten Eignung, zur Weckung neuen Lebens beizutragen, abträglich ist. Wenn jemand daher einerseits Gottes Gabe genießt und andererseits – wenn auch nur teilweise – Sinn und Ziel dieser Gabe ausschließt, handelt er somit im Widerspruch zur Natur des Mannes und der Frau und deren inniger Verbundenheit; er stellt sich damit gegen Gottes Plan und heiligen Willen.“
Der Papst betont, dass Verhütungsmittel auszuschließen sind. Der Mensch ist nicht der „Herr über die Quellen des Lebens“, sondern an die „Zeugungsgesetze“ gebunden: „Wie nämlich der Mensch ganz allgemein keine unbeschränkte Verfügungsmacht über seinen Körper hat, so im besonderen auch nicht über die Zeugungskräfte als solche, sind doch diese ihrer innersten Natur nach auf die Weckung menschlichen Lebens angelegt, dessen Ursprung Gott ist.“
Abzulehnen sei die „direkte Abtreibung“, die direkte oder zeitweilige Sterilisierung sowie Handlungen, die während oder nach dem ehelichen Akt die Fortpflanzung verhinderten: „Völlig irrig ist deshalb die Meinung, ein absichtlich unfruchtbar gemachter und damit in sich unsittlicher ehelicher Akt könne durch die fruchtbaren ehelichen Akte des gesamtehelichen Lebens seine Rechtfertigung erhalten.“
Anschließend stellt Papst Paul VI. eine Frage mit besonderer Tragweite: „Ist nicht in diesem Zusammenhang in vielen Situationen künstliche Geburtenregelung vernünftiger, wenn man nämlich damit mehr Frieden und Eintracht in der Familie erreichen und für die Erziehung schon lebender Kinder bessere Bedingungen schaffen kann?“ Die Kirche und auch der Kirche der Lehre treue Katholiken sind mit einer solchen Frage schon oft konfrontiert worden. Klingt dies nicht nach einem lebenswerten und auch lebbaren Kompromissvorschlag? Entschieden antwortet der Papst darauf: „Die Kirche ist die erste, die den Einsatz der menschlichen Vernunft anerkennt und empfiehlt, wenn es um ein Werk geht, das den vernunftbegabten Menschen so eng mit seinem Schöpfer verbindet; aber ebenso betont sie, daß man sich dabei an die von Gott gesetzte Ordnung halten muß.“ Es sei erlaubt, dem „natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen“ und den „ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken“. Damit blieben die sittlichen Grundsätze gewahrt.
Verworfen aber wird der „Gebrauch direkt empfängnisverhütender Mittel“ kategorisch als „immer unerlaubt“. Das gilt selbst dann, „wenn für diese andere Praxis immer wieder ehrbare und schwerwiegende Gründe angeführt werden“: „Tatsächlich handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Verhaltensweisen: bei der ersten machen die Eheleute von einer naturgegebenen Möglichkeit rechtmäßig Gebrauch; bei der anderen dagegen hindern sie den Zeugungsvorgang bei seinem natürlichen Ablauf. Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein. Jedoch ist zu bemerken, daß nur im ersten Fall die Gatten sich in fruchtbaren Zeiten des ehelichen Verkehrs enthalten können, wenn aus berechtigten Gründen keine weiteren Kinder mehr wünschenswert sind. In den empfängnisfreien Zeiten aber vollziehen sie dann den ehelichen Verkehr zur Bezeugung der gegenseitigen Liebe und zur Wahrung der versprochenen Treue. Wenn die Eheleute sich so verhalten, geben sie wirklich ein Zeugnis der rechten Liebe.“
Die „Methoden der künstlichen Geburtenregelung“ öffneten zudem einen leicht gangbaren Weg zur „ehelichen Untreue“ sowie zur „allgemeinen Aufweichung der sittlichen Zucht“: „Man braucht nicht viel Erfahrung, um zu wissen, wie schwach der Mensch ist, und um zu begreifen, daß der Mensch – besonders der Jugendliche, der gegenüber seiner Triebwelt so verwundbar ist – anspornender Hilfe bedarf, um das Sittengesetz zu beobachten, und daß es unverantwortlich wäre, wenn man ihm die Verletzung des Gesetzes selbst erleichterte.“ Die Sexualisierung der Gesellschaft wurde dann besonders im Zuge der sogenannten sexuellen Revolution und in den Jahren nach 1968 sichtbar.
Der Papst äußert eine weitere Sorge: „Männer, die sich an empfängnisverhütende Mittel gewöhnt haben, könnten die Ehrfurcht vor der Frau verlieren, und, ohne auf ihr körperliches Wohl und seelisches Gleichgewicht Rücksicht zu nehmen, sie zum bloßen Werkzeug ihrer Triebbefriedigung erniedrigen und nicht mehr als Partnerin ansehen, der man Achtung und Liebe schuldet.“ Gerade diese sensible und aufmerksame Erwägung wurde und wird kaum bedacht. Der Ausschluss der künstlichen Geburtenregelung also dient wesentlich dem Schutz der Würde der Frau, die gerade nicht zu einem Objekt der Triebbefriedigung erniedrigt werden soll.
Paul VI. erklärt: „Will man nicht den Dienst an der Weitergabe des Lebens menschlicher Willkür überlassen, dann muß man für die Verfügungsmacht des Menschen über den eigenen Körper und seine natürlichen Funktionen unüberschreitbare Grenzen anerkennen, die von niemand, sei es Privatperson oder öffentliche Autorität, verletzt werden dürfen. Diese Grenzen bestimmen sich einzig aus der Ehrfurcht, die dem menschlichen Leibe in seiner Ganzheit und seinen natürlichen Funktionen geschuldet wird.“
Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln allein die Ansichten der jeweiligen Gastautoren wider, nicht die der Redaktion von CNA Deutsch.
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