Die Synodalpapiere für die nächste Frankfurter Versammlung des „Synodalen Wegs“ bilden eine Fundgrube für bunte und kunterbunte Ideen. Dazu gehört auch der Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch Frauen in Wort und Sakrament“, mit dem das Recht der Gläubigen, die Homilie eines Priesters oder Diakons in einer Messfeier zu vernehmen, ausgehebelt werden soll.

Auf Seite 4 des Textes heißt es: „Zunehmend kommt zu Bewusstsein, dass im Hinblick auf eine missbrauchssensible Liturgie die Beteiligung von Frauen am Predigtdienst sehr wichtig ist. Menschen, die sexualisierte Gewalt durch Kleriker erfahren haben, äußern immer wieder das Bedürfnis, an liturgischen Feiern teilzunehmen, die allein schon auf der Ebene der äußeren Erscheinung nicht von Geistlichen dominiert sind.“

Im Zuge der Nachkonzilszeit sind Gläubigen in ganz Deutschland liturgische Missbräuche aller Art zu Bewusstsein gekommen. Man denke nur an die ungezählten Hochgebete Marke Eigenbau, die dann die approbierten Hochgebete ersetzt haben. Doch diese Missbräuche sind hier offensichtlich nicht gemeint, sondern konstatiert wird – wie auch immer – eine Art von priesterlicher Dominanz im Gottesdienst.

Unstrittig ist, dass ein Priester, der sich selbst verkündet und seine eigene Botschaft kundtut wie ein liturgisch gewandeter Schulmeister, nicht das Wort Gottes auslegt, sondern den Dienst missbraucht, zu dem er bestellt ist.

In dem Synodaltext aber wird von einer „missbrauchssensiblen Liturgie“ gesprochen – und damit rückt der Dienst am Wort Gottes gänzlich aus dem Blick. In der Feier der heiligen Messe geht es nicht um Dominanz. Niemand soll herrschen, natürlich nicht – und darum auch kein Priester. Von Gott soll die Rede sein. Im Kirchenrecht lesen wir: „Can. 767 — § 1. Unter den Formen der Predigt ragt die Homilie hervor, die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester oder dem Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen.“

Dies steht im Einklang mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil. In „Sacrosanctum concilium“ lesen wir in Abschnitt 52 und 56: „Die Homilie, in der im Laufe des liturgischen Jahres aus dem heiligen Text die Geheimnisse des Glaubens und die Richtlinien für das christliche Leben dargelegt werden, wird als Teil der Liturgie selbst sehr empfohlen. Ganz besonders in den Messen, die an Sonntagen und gebotenen Feiertagen mit dem Volk gefeiert werden, darf man sie nicht ausfallen lassen, es sei denn, es liege ein schwerwiegender Grund vor. … Die beiden Teile, aus denen die Messe gewissermaßen besteht, nämlich Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, sind so eng miteinander verbunden, daß sie einen einzigen Kultakt ausmachen. Daher mahnt die Heilige Versammlung die Seelsorger eindringlich, sie sollen in der religiösen Unterweisung die Gläubigen mit Eifer belehren, an der ganzen Messe teilzunehmen, vor allem an Sonntagen und gebotenen Feiertagen.“

Die Gläubigen haben ein Recht darauf, dass die Priester und Diakone in der Homilie aus der „Schatzkammer der Bibel“ schöpfen – und sie haben das Recht darauf, vor liturgischen Missbräuchen aller Art verschont zu bleiben.

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