8. Dezember 2025
Sechzig Jahre nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Frage nach seinem eigentlichen Anliegen aktueller denn je. Wie hat das Konzil die Kirche erneuert – und wo sind die Linien bis heute umstritten? Der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück ordnet im Gespräch mit CNA Deutsch die zentralen Weichenstellungen ein.
Wie beurteilen Sie 60 Jahre nach dem Konzilsabschluss das Grundanliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils?
Das Zweite Vatikanische Konzil hat vor 60 Jahren eine Erneuerung aus dem Ursprung vollzogen. Es ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde vorbereitet durch die kirchlichen Erneuerungsbewegungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts: die biblische, die ökumenische, die liturgische Bewegung und das neu erwachte Interesse an der Theologie der Kirchenväter, das sich in Deutschland in der Herausgabe der „Bibliothek der Kirchenväter“ und in Frankreich in der Edition der „Sources chrétiennes“ niedergeschlagen hat.
Alle Dokumente des Konzils schöpfen aus den reichhaltigen biblischen, liturgischen und patristischen Quellen, um den verengten Traditionsbegriff der nachtridentinischen, gegenreformatorischen Theologie aufzubrechen. Statt selbstreferenziell vor allem lehramtliche Dokumente aus der Ära der Pius-Päpste anzuführen, wird die ganze Weite der katholischen Tradition eingebracht. Das lässt sich an den reichhaltigen Zitaten ersehen, die die Aussagen der Konzilsdokumente durchgängig abstützen. Gleichzeitig hat das Konzil dem Anliegen von Papst Johannes XXIII. Rechnung getragen, der eine Erneuerung der Kirche unter dem mehrdeutigen Stichwort „Aggiornamento“ gefordert hat. Damit ist keine chamäleonhafte Anpassung an die jeweiligen Zeittrends gemeint, die die Kirche zur schlichten Dublette moderner Gesellschaften machen würde, vielmehr geht es darum, eine zeitgerechte Erneuerung des Glaubens aus dem Geist des Ursprungs vorzunehmen, die auf moderne Herausforderungen reagiert.
Das Konzil hat 16 Dokumente hinterlassen. Wie beurteilen Sie das Zusammenspiel von Konstitutionen, Dekreten und Erklärungen und deren jeweilige Verbindlichkeit?
Das Konzil hat keine Dogmen definiert und keine Anathematismen erlassen. Darin unterscheidet es sich vom Ersten Vatikanum und dem Konzil von Trient. Das Zweite Vatikanum hat einen pastoralen Lehrstil entwickelt. Das bedeutet nun nicht, dass die Lehren des Konzils unverbindlich seien. Das lehramtliche Gewicht der verabschiedeten Dokumente ist freilich unterschiedlich. Zunächst gibt es die vier „Konstitutionen“, denen ein hoher Verbindlichkeitsgrad zukommt, es handelt sich um die Dogmatische Konstitution über die Offenbarung Dei Verbum und die Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium, aber auch die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium und die Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die Kirche in der Welt von heute, in der sich die Dynamik des Ringens mit den Zeichen der Zeit wohl am intensivsten manifestiert hat.
Was in diesen Konstitutionen grundgelegt wird, ein erneuertes Verständnis von Offenbarung, von Kirche, Liturgie und Dialog mit den Erfordernissen der Zeit, das wird in den Dekreten und Erklärungen dann näher ausgefaltet. Die intertextuelle Vernetzung der Konzilsdokumente ist für eine angemessene Konzilshermeneutik wesentlich. Sie steht quer zu einer Steinbruch-Exegese, die das eine herauspickt, das andere aber für obsolet erklärt. Alle Dokumente sind nach ausführlichen Beratungen in der Konzilsaula vom Weltepiskopat mit überwältigender Einmütigkeit verabschiedet und von den Konzilspäpsten Johannes XXIII. und Paul VI. approbiert und promulgiert worden. Der Soziologe Franz-Xaver Kaufmann hat die auf Einmütigkeit zulaufende Kommunikationsdynamik der über 2000 Konzilsväter als „soziologisches Wunder“ bezeichnet.
Sie haben jüngst die Thesen von Kardinal Walter Brandmüller zur Einstufung des Konzils als „bloßes Pastoralkonzil“ und zur Geringfügigkeit von Erklärungen wie Nostra aetate und Dignitatis humanae als Ausdruck einer „hartnäckigen Lernverweigerung“ und eines „performativen Selbstwiderspruchs“ kritisiert. Könnten Sie kurz darlegen, worin Sie diesen Selbstwiderspruch genau sehen und wie Sie den lehramtlichen Stellenwert solcher „zeitbedingter“ Erklärungen theologisch bestimmen?
Kardinal Walter Brandmüller ist ein profunder Kenner der Geschichte der Konzilien. Um so befremdlicher sind seine Auslassungen über die Erklärungen Nostra aetate und Dignitatis humanae. Kardinal Brandmüller hat übrigens nicht nur von einem geringen Verbindlichkeitsgrad gesprochen. Er hat gesagt, diese Dokumente seien „überholt“.
Mein Vorwurf der „hartnäckigen Lernverweigerung“ mag für einen Theologen wenig diplomatisch sein, dem das sentire cum ecclesia wichtig ist. Mein Vorwurf hat aber einen Hintergrund, den ich kurz ausleuchten möchte: Schon vor über zehn Jahren hat Kardinal Brandmüller eine fragwürdige Relativierung der Dekrete und Erklärungen des Konzils ins Gespräch gebracht, um der traditionalistischen Piusbruderschaft ein Angebot zu unterbreiten, die bekanntlich gerade mit diesen Dokumenten Schwierigkeiten hat und eine ökumenische oder interreligiöse Öffnung bis heute strikt ablehnt. Seiner Zeit haben Brandmüllers Auslassungen deutliche Kritik – nicht nur von Theologen, sondern auch von Kurienkardinälen – erhalten (dokumentiert in: Jan-Heiner Tück, Erinnerung an die Zukunft. Das Zweite Vatikanische Konzil, 2. Aufl. Herder 2013, 94–123), eine Kritik, die Kardinal Brandmüller offensichtlich für nicht beachtenswert hält. Daher der Vorwurf „Lernverweigerung“.
Um nun die Befremdlichkeit von Brandmüllers Einlassung zu verstehen, muss man sich klarmachen, was in diesen Dokumenten gelehrt wird. Nostra aeate hat ein neues Kapitel im Verhältnis der Katholischen Kirche zum Judentum aufgeschlagen. Es hat die israeltheologischen Wurzeln der Kirche hervorgehoben und eine selbstkritische Aufarbeitung der antijüdischen Motive in Theologie, Liturgie und Katechese gefordert. Der Wiener Kardinal Franz König hat daher bemerkt, Nostra aetate sei zwar das kürzeste, aber wohl das bedeutendste Dokument des Konzils. Kein Geringerer als Johannes Paul II. hat die Impulse von Nostra aetate durch symbolische Gesten – seinen Besuch der Synagoge in Rom, sein Gebet an der Klagemauer in Jerusalem – und eindrückliche Worte fortgeschrieben. In Zeiten eines wieder aufflackernden Antisemitismus dieses Dokument, das auch von Seiten des reformorientierten und orthodoxen Judentums dankbar anerkannt wurde, für unverbindlich, ja „überholt“ zu erklären, das erscheint mir im Blick auf die jahrhundertlange Hypothek des Antijudaismus geradezu geschichtsvergessen und im Blick auf den Dialog mit den unterschiedlichen Strömungen des heutigen Judentums fatal. Überdies hat Nostra aetate dazu aufgerufen, dem Islam „mit Wertschätzung“ zu begegnen, um eine jahrhundertelange Konfliktgeschichte zu überwinden. Dabei sollen die Differenzen keineswegs ausgeblendet werden. Auch das scheint mir für Migrationsgesellschaften, in denen die Präsenz der Muslime zunimmt, ein wichtiger Impuls.
Diese dialogische Öffnung von Nostra aetate ist nun in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche grundgelegt. Von einem exklusivistisch engen Verständnis von Kirche, das in dem rigide ausgelegten Satz „Außerhalb der Kirche kein Heil“ seinen Ausdruck findet, geht Lumen gentium über zu einem inklusivistisch weiten Verständnis von Kirche, das mehrere Grade der Zugehörigkeit kennt (vgl. LG 14-16): Zur Kirche als wanderndem Volk Gottes gehören neben den Katholiken, die in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen, potentiell auch die nichtkatholischen Christen, die mit ihr „verbunden“ (coniuncti) sind und nicht mehr als „Häretiker“ oder „Schismatiker“ bezeichnet werden – das ermöglicht die ökumenische Öffnung, die im Dekret Unitatis redintegratio näher ausbuchstabiert wird; auf das Volk Gottes „hingeordnet“ (ordinati) sind schließlich auch die Angehörigen der nichtchristlichen Religionen, ja selbst die suchenden Atheisten.
Diese dogmatische Sicht einer potentiell auf alle Menschen bezogenen Kirche, die sich u. a. auf Thomas von Aquin stützen kann (S. th. III, q. 8), wird in Nostra aetate im Blick auf die nichtchristlichen Religionen und vor allem das Judentum ausgefaltet. Wer also Nostra aetate für „unverbindlich“, ja „überholt“ erklärt, tastet damit auch die Bedeutung der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium an. Da Kardinal Brandmüller nun ausdrücklich die lehramtliche Bedeutung der Dogmatischen Konstitutionen anerkennt, habe ich ihm „performativen Selbstwiderspruch“ vorgeworfen. Auch das mag gegenüber einem Kardinal nicht sehr diplomatisch sein. Da es hier aber um grundlegende Weichenstellungen des Konzils geht, die für die Kirche in der Welt von heute unhintergehbar sind und an denen sie auch von ihren Gesprächspartnern gemessen wird, erschien mir ein deutliches, öffentliches Distanzsignal wichtig.
Die zweite Erklärung, die Kardinal Brandmüller für „überholt“ hält, ist Dignitatis humanae. Diese Erklärung hat anhaltende Kontroversen hervorgerufen. Der Vorwurf des „Traditionsbruchs“ steht im Raum, da die Päpste des 19. Jahrhunderts den Liberalismus doch klar verworfen haben. Der Lesart des Bruchs würde ich entschieden widersprechen, auch wenn sie neben den Traditionalisten auch von Ernst-Wolfgang Böckenförde vertreten worden ist. Was die Päpste des 19. Jahrhunderts verurteilt haben: einen Liberalismus, der religiöse Wahrheiten grundsätzlich bestritten hat, ist nicht deckungsgleich mit dem, was Dignitatis humanae positiv anerkannt hat.
Die Konzilserklärung verbindet die Anerkennung der Religions- und Gewissensfreiheit mit der ausdrücklichen „Pflicht“ (obligatio) zur Suche der Wahrheit, das ist kein „Indifferentismus“ oder „Relativismus“, wie manchmal zu hören ist. Ein „anything goes“ in Fragen der Religion kann sich gerade nicht auf das Konzil berufen! Dignitatis humanae selbst spricht davon, dass es die Lehre „entwickeln“ (evolvere) wolle. Das ist ernst zu nehmen und entspricht im Übrigen der Hermeneutik der Reform von Benedikt XVI., der in seiner Weihnachtsansprache von 2005 von einem „Zusammenspiel von Kontinuität und Diskontinuität auf unterschiedlichen Ebenen“ ausgeht.
Zurecht, wie ich finde, denn es gibt klare Kontinuitäten. Erstens betonen bereits Kirchenväter wie Ambrosius, Augustinus und Gregor der Große, dass der Akt des Glaubens an Freiheit gebunden ist. Indoktrination und Zwangsmission fallen hinter diese Einsicht zurück. Zweitens haben bereits die Päpste vor dem Konzil gelehrt, dass dort, wo Katholiken in der Minderheit leben, staatliche Religionsfreiheit gewährt werden solle. Auch daran kann das Konzil anknüpfen.
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Es gibt aber zugleich Diskontinuitäten: Das Konzil geht über die Toleranzdoktrin von Pius XII. hinaus, die lehrt, dass dort, wo die Katholiken in der Mehrheit seien, das Modell des katholischen Staates gelten solle. Es macht demgegenüber geltend, dass eine staatliche Privilegierung des katholischen Glaubens die Freiheitssituation verzerrt. Vom „Recht der Wahrheit“ stellt man um auf das „Recht der Person“, die ja Trägerin der Wahrheit ist und diese frei anerkennen muss. Katholische Staaten – wie unter Mussolini in Italien oder unter Franco in Spanien – verletzen die Würde der Person, wenn sie genau diese Freiheit mit staatlichen Mitteln unter Druck setzen. Mit der Anerkennung der Religions- und Gewissensfreiheit aber schließt das Zweiten Vatikanum an das moderne Verständnis des Staates als eines freiheitlichen demokratischen Staates an, der durch das säkulare Recht gerade die Freiheit garantiert, die für den Glauben wesentlich sind.
Was nun Kardinal Brandmüller anlangt, so möchte ich ihm wiederum mit Verweis auf die intertextuelle Vernetzung der Konzilsdokumente widersprechen. Denn was die Dogmatische Konstitution Dei verbum über die Offenbarung als Gottes freie Selbstmitteilung lehrt, das wird in Dignitatis humanae mit Blick auf den Adressaten der Offenbarung näher ausgefaltet. Offenbarung wird nach einer anerkannten Deutung des Tübinger Theologen Max Seckler nicht mehr als instruktionstheoretische Weitergabe von Weisungen und Dekreten verstanden, die der gläubige Adressat gehorsam zu befolgen hat. Offenbarung wird vielmehr als Kommunikationsgeschehen gefasst, in dem Gott nicht ‚etwas‘ von sich, sondern ‚sich selbst‘ mitteilt.
Damit diese freie Selbstmitteilung Gottes, ja sein Freundschaftsangebot an uns (DV 2), ans Ziel kommen kann, muss die Freiheit des Adressaten grundsätzlich anerkannt werden. Wer also Dignitatis humanae zur Disposition stellt oder für „überholt“ erklärt, stellt eine zentrale Weichenstellung des Konzils in Frage und begeht einen performativen Selbstwiderspruch, wenn er zugleich die Dogmatischen Konstitutionen ausdrücklich anerkennt.
In Zeiten der Krise der liberalen Demokratien aber gibt es neuerdings – gerade auch in Österreich – wieder eine nostalgische Beschwörung des katholischen Staates. Es sei doch vorteilhaft, meint man, wenn der Staat als verlängerter Arm der Kirche, als brachium saeculare, agieren würde, und die Zeitgenossen mit sanftem Druck auf ihre religiösen Pflichten hinweisen würde, um so auch die sozialen Bänder wieder zu stärken. Solche neointegralistischen Vorstellungen gehen m. E. offen hinter das Konzil zurück. Auch verkennen sie, dass bei einer kirchlichen Instrumentalisierung des Staates umgekehrt auch staatliche Instanzen ihre Interessen gegenüber der Kirche geltend machen. Die tiefe Verstrickung der katholischen Kirche in den Faschismus Mussolinis und das Franco-Regime in Spanien sollte hier eine warnende Lektion sein.
Vor dem Hintergrund dieser Kontroversen: In welchen Punkten besteht aus Ihrer Sicht heute der größte Klärungsbedarf hinsichtlich der Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils – etwa im Blick auf Religionsfreiheit, interreligiösen Dialog und Ökumene –, und welche Fragen werden die theologische Debatte in den kommenden Jahren voraussichtlich besonders prägen?
Angesichts postliberaler und neointegralistischer Strömungen gerade im amerikanischen Raum, aber nicht nur dort, sollten wir Dignitatis humanae wieder lesen. Auch dürfen wir in Erinnerung rufen, dass säkulare Staaten mit christlichem Traditionshintergrund nach einer langen Lerngeschichte Religions- und Gewissensfreiheit heute ganz selbstverständlich gewähren, das ist in vielen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens mit muslimischer Mehrheitsgesellschaft, aber auch im heutigen Indien mit hindu-nationalistischen Tendenzen noch ein Desiderat, wie dort lebende Christen schmerzvoll bezeugen können.
Die zunehmenden Religionskonflikte in der globalen Welt erfordern zugleich eine Relektüre von Nostra aetate, um eine dialogoffene Haltung gegenüber anderen Religionen mit einem differenzsensiblen Zugang zu verbinden, der Probleme und Ambivalenzen nicht ausspart, sondern respektvoll anspricht.
Grundsätzlich aber nehme ich wahr, dass die nachrückende Generation kaum mit den Dokumenten des Konzils vertraut ist. Gerade hier sind Vermittlungsanstrengungen an den Theologischen Fakultäten, Instituten und Hochschulen nötig. Das Buch „Katholische Kirche. Wesen – Wirklichkeit – Sendung“ von Walter Kardinal Kasper setzt hier einen wichtigen Kontrapunkt.
Die Debatte der kommenden Jahre aber wird nach dem Pontifikat von Franziskus wohl darum kreisen, wie Synodalität in der Kirche dauerhaft so implementiert werden kann, dass die Leitungsautorität der Bischöfe dadurch nicht geschwächt, sondern gestärkt wird. Die Kirchenkonstitution Lumen gentium hat uns in diesem Punkt ein spannungsreiches Erbe hinterlassen: Einerseits wurde das Bischofsamt gestärkt und auch der päpstliche Primat rückgebunden in das Kollegium der Bischöfe. Andererseits wurde Kirche als wanderndes Gottesvolk verstanden und der Gedanke des gemeinsamen Priestertums aller Gläubigen betont. Das Zueinander von Laien und Klerus komplementär und nicht konkurrierend zu fassen, ist für die Zukunft entscheidend. Dabei sollte der Impuls für eine erneuerte Laien-Spiritualität nicht übergangen werden. Laien haben, so das Konzil, in den spätmodernen Berufs- und Lebenswelten den Auftrag, dem Evangelium eine unverwechselbare Stimme und ein ansprechendes Gesicht zu geben, das bleibt verdeckt, wenn Laien-Engagement primär als Forderung nach mehr Partizipation an der Entscheidungsmacht der Priester und Bischöfe verstanden wird, so wichtig eine synodale Einbettung kirchlicher Leitungsvollmacht auch ist.
Hinweis: Interviews wie dieses spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gesprächspartner wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.



