Kardinal Angelo Becciu, der ehemalige Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, der im Zusammenhang mit einem angeblichen Finanzskandal von allen Ämtern zurückgetreten ist, hat erklärt, dass er am nächsten Konsistorium am 29. und 30. August teilnehmen wird.

Außerdem werde er auch beim Konsistorium zur Ernennung neuer Kardinäle am 27. August anwesend sein.

Kardinal Becciu verkündete die Nachricht während einer privaten Messe in Golfo Aranci in seiner Heimat Sardinien, wo er einen Urlaub verbringt.

Wenn dies stimmt, scheint die Entscheidung direkt von Papst Franziskus gekommen zu sein. Da die Entscheidung des Papstes, Becciu seines Amtes zu entheben, persönlich war, ist es wahrscheinlich, dass die Einladung an den italienischen Kardinal, am kommenden Konsistorium teilzunehmen, ebenfalls als persönliche Entscheidung des Pontifex betrachtet werden kann.

Mit anderen Worten: Es wird keine formelle Wiedereinsetzung geben, sondern nur eine kurze Bestätigung, dass Franziskus den 74-Jährigen eingeladen hat.

Der Rücktritt Beccius von allen seinen vatikanischen Ämtern und der Verzicht auf die Vorrechte eines Kardinals wurde am 24. September 2020 in einer knappen Mitteilung des Presseamtes des Heiligen Stuhls bekannt gegeben.

Anschließend ließ Kardinal Becciu verlauten, der Papst habe ihm noch am selben Abend in einer Audienz gesagt, dass er ihm nicht mehr vertraue und dass gegen ihn Veruntreuungsvorwürfe bestünden.

Die Anschuldigungen wurden dann offiziell im sogenannten "Jahrhundertprozess" des Vatikans erhoben, bei dem Kardinal Becciu zu den zehn Angeklagten gehört. Er ist wegen Veruntreuung, Geldwäsche, Betrug, Erpressung und Amtsmissbrauchs angeklagt.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht der Kauf einer Luxusimmobilie in London durch das Staatssekretariat. Becciu ist außerdem angeklagt, Gelder des Staatssekretariats an die Caritas in seiner Heimatregion weitergeleitet zu haben.

Der Sardinier muss sich außerdem für die Beschäftigung von Cecilia Marogna als Beraterin des Staatssekretariats verantworten.

Der Verzicht auf die Vorrechte eines Kardinals durch Becciu war nie durch ein formelles Dekret des Kardinalskollegiums bestätigt worden. Der Kardinal behielt den Titel, gehörte aber nicht mehr den vatikanischen Dikasterien an, denen er zugeordnet war, und nahm nicht an den Sitzungen der Kardinäle teil. Seit dem 24. September 2020 hat Kardinal Becciu auch nicht mehr an einem Konsistorium teilgenommen.

Die Wiedereinsetzung würde daher nur die Kardinalsfunktionen betreffen, nicht aber die Wiedereingliederung in die von Kardinal Becciu zuvor ausgeübten Funktionen. Als der Kardinal das Amt verließ, war er Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse und Sonderbeauftragter des Papstes für den Malteserorden. Diese Aufgaben werden ihm nicht wieder übertragen, zumindest solange der Korruptionsprozess noch läuft.

Kardinal Becciu gab die Nachricht von seiner Wiedereingliederung erstmals während einer Messe am 21. August bekannt, die er auf Sardinien feierte, wo er sich im Urlaub befindet. Der Kardinal sagte, der Papst habe ihn am 20. August angerufen.

"Am Samstag rief mich der Papst an, um mir mitzuteilen, dass ich wieder in meine Kardinalsfunktionen eingesetzt werde und um mich zu bitten, an einem Treffen mit allen Kardinälen teilzunehmen, das in den nächsten Tagen in Rom stattfinden wird. Aus diesem Grund werde ich am kommenden Sonntag nicht an der Messe teilnehmen können, da ich in Rom beschäftigt bin", sagte Becciu.

Der Papst besuchte Kardinal Becciu am Gründonnerstag 2021 und feierte die Eucharistie in seinem Haus, was jedoch nicht zu einer Beeinflussung des Gerichtsverfahrens führte.

Becciu verbreitete die Nachricht vom Papstbesuch im Jahr 2021, aber die Information wurde vom Presseamt des Heiligen Stuhls nicht offiziell bestätigt – obwohl Vatican News darüber berichtete.

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Kardinal Becciu ist der erste Kardinal, der von einem vatikanischen Gericht angeklagt wird, nachdem Papst Franziskus mit einem Motuproprio vom 30. April 2021 beschlossen hat, dass das Gericht auch Kardinäle anklagen kann. Zuvor konnten Kardinäle nur vom höchsten vatikanischen Gericht, der Apostolischen Signatura, angeklagt werden, die aus zwei Kardinälen und einem Präsidenten besteht. In der Praxis konnten die Kardinäle bisher nur von ihresgleichen verurteilt werden.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency, der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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