27 Juli, 2022 / 8:04 AM
Vor knapp einem Jahr wurde die Diskussion über Regeln für Papstrücktritte, den Titel, die Anrede und die zugehörige Kleiderordnung geführt – natürlich stand besonders der emeritierte Papst Benedikt XVI., der am liebsten „Vater Benedikt“ oder eben „Padre Benedetto“ genannt würde, besonders hierzulande im Fokus der binnenkirchlichen sowie medialen Kritik. Die Diskussion kehrt wieder. Wer mag, kann gerne – aus aktuellem Anlass – den ersten Absatz meines am 2. September 2021 auf CNA publizierten Beitrags „Römische Gedankenspiele“ noch einmal nachlesen.
Nun wird das Thema in einer neuen Analyse des bekannten italienischen Vatikan-Journalisten Andrea Gagliarducci erneut ins Spiel gebracht. Mit Bezug auf die letzte Generalaudienz von Benedikt XVI. am 27. Februar 2013 lese ich staunend: „Bleibt man für immer Papst? In der Praxis unterscheidet Benedikt XVI. zwischen dem munus und dem officium, also zwischen dem Amt und der Ausübung des Amtes. Einmal zum Papst gewählt, bleibt er für immer Papst.“ Wäre dem so, dann wäre Benedikt XVI. noch heute der Stellvertreter Christi.
Ein letzter missverständlicher Satz aus Gagliarduccis Beitrag sei noch zitiert: „In gewissem Sinne setzte Benedikt XVI. die Wahl zum Papst mit einer weiteren Bischofsweihe gleich.“ Niemals – zu keinem Zeitpunkt vor, im und nach dem Pontifikat – hat Joseph Ratzinger bzw. Benedikt XVI. in irgendeiner Weise die Wahl zum Papst mit einer zweiten Bischofsweihe verglichen oder diese Wahl mit einer „weiteren Bischofsweihe“ auch nur „in gewissem Sinne“ gleichgesetzt. Der Amtsverzicht des Papstes ist kirchenrechtlich verbindlich geregelt in Can. 332, § 2. Daran hat sich Benedikt XVI. in seiner Erklärung vom 13. Februar 2013 gehalten.
Leider wird in dem Artikel von Andrea Gagliarducci ein Passus aus Benedikts Ansprache bei der Generalaudienz vom 27. Februar 2013 nicht zitiert, der für Klarheit gesorgt hätte: „Ich trage nicht mehr die amtliche Vollmacht für die Leitung der Kirche, aber im Dienst des Gebetes bleibe ich sozusagen im engeren Bereich des heiligen Petrus. Der heilige Benedikt, dessen Name ich als Papst trage, wird mir da ein großes Vorbild sein: Er hat uns den Weg für ein Leben gezeigt, das aktiv oder passiv ganz dem Werk Gottes gehört.“
Einen Tag später, am 28. Februar 2013, sagte Benedikt XVI. bei seinem Abschied vom versammelten Kardinalskollegium: „Und unter euch, im Kardinalskollegium, ist auch der zukünftige Papst, dem ich schon heute meine bedingungslose Ehrerbietung und meinen bedingungslosen Gehorsam verspreche.“ Der emeritierte Papst schuldet dem Amtsnachfolger auf dem Stuhl Petri nichts weniger als „bedingungslosen Gehorsam“. Das ist so eindeutig wie erhellend – und notwendig. Dasselbe würde übrigens auch für jeden anderen Papst gelten, der nach dem Amtsverzicht fortan als emeritierter Bischof von Rom leben möchte. Der emeritierte Papst, unser verehrter Vater Benedikt, ist und bleibt auf Erden ein einfacher, treuer und gehorsamer Arbeiter im Weinberg des Herrn. Sein und unser Papst heißt Franziskus.
Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln allein die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht die der Redaktion von CNA Deutsch.
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