Würzburg, 15 Juli, 2022 / 10:18 AM
Die Oberzeller Franziskanerin Juliana Seelmann muss für die Gewährung von Kirchenasyl keine Geldstrafe zahlen. Das entschied das Landgericht Würzburg, nachdem Seelmann gegen ein erstinstanzliches Urteil in Berufung gegangen war.
Das Landgericht berief sich am Donnerstag auf einen ähnlich gelagerten Präzedenzfall, der vom Bayerischen Obersten Landesgericht in Bamberg verhandelt worden war.
Seelmann hatte 2019 und 2020 zwei nigerianischen Frauen Kirchenasyl gewährt, um sie – nach eigenen Angaben – vor Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bewahren.
Reaktion von Bischof Jung
Der Würzburger Bischof Franz Jung begrüßte den Freispruch für Seelmann als "starkes und wichtiges Signal in die Gesellschaft".
"Der uneigennützige Einsatz für Menschen, die Hilfe benötigen, sei nie verurteilungswürdig", so Jung in einem Schreiben an die Franziskanerin, wie das Bistum berichtet. "Das Engagement Seelmanns verdiene im Gegenteil Lob, Anerkennung und Unterstützung. Er freue sich auch persönlich darüber, dass Schwester Juliana gerichtlich beschieden wurde, nicht falsch gehandelt zu haben, und bitte um Gottes Segen für sie und ihre Arbeit."
Schon 2021 hatte Jung vor der ersten Gerichtsverhandlung betont: "Das Kirchenasyl kritisiert nicht den Rechtsstaat, sondern hilft in Einzelfällen Menschen in extremen Notsituationen." Seelmann habe "aus tiefster christlicher Überzeugung gehandelt und zwei Frauen in Not vor Obdachlosigkeit und erneuter Zwangsprostitution geschützt".
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