Berlin, 11 Januar, 2023 / 11:20 AM
Der Freistaat Bayern erwägt, gegen eine mögliche Abschaffung des grundsätzlichen strafrechtlichen Verbots von Abtreibungen zu klagen. Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) erklärte laut Bericht des Bayerischen Rundunks vom Dienstag: „Wird der Paragraf 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft.“
Paragraf 218 steht für die entsprechende Stelle im Strafgesetzbuch. Dort heißt es: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“
Allerdings wird das grundsätzliche Verbot der vorgeburtlichen Kindstötung wenig später deutlich eingeschränkt. So sind in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft der Tatbestand von Paragraf 218 „nicht verwirklicht“. Abtreibungen in den ersten 22 Wochen der Schwangerschaft gelten als nicht strafbar, wenn die Mutter von einer offiziellen Stelle beraten wurde. Auch darüber hinaus gibt es Ausnahmen zum grundsätzlichen Abtreibungsverbot.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte Anfang des Jahres erklärt, das Strafgesetzbuch sei „nicht der richtige Ort“, den Umgang mit Abtreibungen zu regeln. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, so Paus laut Tagesschau. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“
Die Bundesregierung werde eine Kommission einsetzen, um die gesetzliche Regelung von vorgeburtlichen Kindstötungen neu aufzustellen.
Unterdessen erklärte die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski: „Die Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), das Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch (§218ff) zu streichen, wird durch Wiederholung nicht richtiger.“
„Ein Staat, der Ärzten die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder im Mutterleib auf Verlangen ihrer Erzeuger erlaubt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein“, betonte Kaminski. „Das Recht eines wehrlosen und unschuldigen Menschen von anderen nicht getötet zu werden, gilt entweder immer und für alle oder es gilt gar nicht und für niemanden.“
Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat im Jahr 2022 bereits das Werbeverbot für Abtreibungen gekippt.
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