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Präsidium des Synodalen Wegs lehnt Antrag der Bischöfe auf Vorrang geheimer Abstimmung ab

Synodalversammlung des Synodalen Wegs

Das Präsidium des Synodalen Wegs wird weiterhin einer namentlichen Abstimmung den Vorrang vor dem klassischen Minderheitenrecht der geheimen Abstimmung geben, wie die Herder Korrespondenz am Mittwoch unter Bezug auf ein Schreiben des Präsidiums berichtete. Damit wurde ein Antrag der deutschen Bischöfe, der bei der Frühjahrs-Vollversammlung letzte Woche formuliert wurde, abgelehnt.

Das Präsidium besteht aus den Bischöfen Georg Bätzing und Franz-Josef Bode für die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) sowie Irme Stetter-Karp und Thomas Söding für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Bei einer Sitzung des Präsidium am Montag sei entschieden worden, die Praxis beizubehalten, wie sie bei der vierten Synodalversammlung im September geprägt worden war.

Damals hatten fünf Mitglieder des Synodalen Wegs der Satzung entsprechend eine geheime Abstimmung beantragt. In der Satzung heißt es: „Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen öffentlich. Davon ausgenommen sind Personalentscheidungen sowie Abstimmungen, die auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern der Synodalversammlung geheim erfolgen können.“ Mit anderen Worten: Eine Abstimmung erfolgt geheim, sobald fünf Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen.

Stattdessen ließen die Moderatoren der Versammlung, mit Rückendeckung durch das Präsidium, alle Mitglieder des Synodalen Wegs über den Antrag auf geheime Abstimmung abstimmen, was zu dessen Ablehnung führte. Auch ein Antrag auf Prüfung der von mehreren Teilnehmern als fragwürdig charakterisierten Rechtsauslegung wurde von der Mehrheit der Synodalversammlung abgelehnt.

Die Herder Korrespondenz zitierte am Mittwoch aus dem Schreiben des Präsidiums: „Alle Mitglieder haben gleiches Rederecht. Zur Wahrhaftigkeit von Synodalität gehört dann neben der Bereitschaft zuzuhören umgekehrt aber auch, dass man sich mit der eigenen Meinung nicht versteckt. Mitglieder der Synodalversammlung nehmen nicht als Privatpersonen teil, sondern repräsentieren auf eigene Weise verschiedene Aspekte der Kirche in Deutschland (…) aufgrund ihrer öffentlichen Funktion in der Kirche (…). Insofern gehört zur Synodalität wesentlich die Offenheit voreinander in der Versammlung und nach außen.“

„Der Brief äußert sich außerdem zum Umgang mit Enthaltungen“, berichtete die Herder Korrespondenz. „Wie bislang sollen Enthaltungen als nicht-abgegebene Stimmen gewertet werden, was es leichter macht, das erforderliche Quorum von zwei Dritteln der Bischöfe zu erreichen.“

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