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Papst Franziskus: Gänswein kann selbst zwischen Deutschland und Italien entscheiden

Papst Franziskus am 23. April 2023

Papst Franziskus hat laut Bericht der argentinischen Zeitung La Nación entschieden, dass Erzbischof Georg Gänswein, der langjährige Privatsekretär von Papst Benedikt XVI., selbst „bestimmen kann, ob er in Italien bleibt oder nach Deutschland zurückkehrt“. So oder so werde Gänswein „außerhalb der Vatikanmauern bleiben müssen“, hieß es in der Zeitung am Sonntag.

Der Artikel in La Nación basierte auf einem Interview mit Papst Franziskus. Im Zusammenhang mit Gänswein wird der Pontifex indes nicht direkt zitiert.

Der deutsche Erzbischof, der seit 2003 zunächst mit Kardinal Joseph Ratzinger und dann Papst Benedikt XVI. zusammenarbeitete, werde auch die Wohnung, die er im Vatikan bewohne, „in ein paar Monaten verlassen müssen“.

Franziskus habe Gänswein daran erinnert, „dass alle Privatsekretäre der Päpste in ihre Diözesen zurückkehrten, wenn der [jeweilige] Pontifex starb“, so La Nación. „Er zitierte den Fall des ehemaligen Privatsekretärs von Johannes Paul II., der nach dem Ende des Pontifikat nach Krakau in seinem Heimatland Polen zurückkehrte.“

Verhältnis von Gänswein und Franziskus

Offiziell ist Gänswein weiterhin Präfekt des Päpstlichen Hauses und damit für die nicht-liturgischen Veranstaltungen mit dem Papst verantwortlich. Seit Anfang 2020 ist er jedoch beurlaubt.

Gänswein schreibt in seinen Erinnerungen mit dem Titel „Nichts als die Wahrheit“, Papst Franziskus habe ihm Ende Januar 2020 nach einer Reihe von Problemen im Zuge einer Buchveröffentlichung von Papst Benedikt und Kardinal Robert Sarah zum Zölibat gesagt: „Sie bleiben von jetzt an zu Hause. Sie begleiten Benedikt, der Sie braucht, und schirmen ihn ab.“

Der Erzbischof erwiderte damals, er könne die Entscheidung nicht verstehen, nehme sie aber „im Gehorsam“ an. Darauf habe der Pontifex geantwortet: „Das haben Sie gut gesagt. Ich weiß das, denn nach meiner persönlichen Erfahrung ist es eine gute Sache, etwas ‚gehorsam zu akzeptieren‘.“

Als erste Beobachter feststellten, dass Gänswein nicht mehr als Präfekt des Päpstlichen Hauses an verschiedenen Veranstaltungen des Papstes teilnahm, fragte er diesen, ob er wieder normal arbeiten könne. In schriftlicher Form erklärte Franziskus: „Lieber Bruder, vielen Dank für Ihren Brief. Für den Moment glaube ich, dass es besser ist, den Status quo aufrechtzuerhalten. Ich danke Ihnen für alles, was Sie für Papst Benedikt tun: Es soll ihm an nichts fehlen. Ich bete für Sie, tun Sie dies bitte auch für mich. Der Herr möge Sie segnen und die Gottesmutter Sie behüten. Brüderlich, Franziskus.“

Da sich die Situation so nicht klärte, fragte auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. schriftlich bei Papst Franziskus an, ob er „mit einem väterlichen Gespräch“ für Klarheit bei Gänswein sorgen könne. Der Privatsekretär schreibt in „Nichts als die Wahrheit“: „Ein paar Tage später bestellte mich der Papst zu einem Treffen nach Santa Marta, bei dem er mir bestätigte, dass sich nichts ändern würde. Keine weitere Reaktion zeitigte hingegen das neuerliche Gesuch des emeritierten Papstes am Ende seines Briefes vom 17. Februar: ‚Ich bitte Sie noch einmal demütig um ein Wort zu Erzbischof Gänswein.‘“

Etwa ein halbes Jahr später erklärte Gänswein in einem weiteren Gespräch, er habe seine Beurlaubung als Strafe aufgefasst, worauf Papst Franziskus betonte, so habe er es nicht gemeint. Dass die mediale Öffentlichkeit dies so interpretiere, sei kein Problem, sagte der Papst: „Es gibt viele, die gegen Sie und gegen mich schreiben, aber sie verdienen keine Beachtung.“ Danach habe Franziskus „einmal mehr von einigen seiner mühseligen Erfahrungen in Argentinien“ erzählt und gesagt, „es habe ihn jedes Mal reifen lassen, wenn man ihm Hindernisse in den Weg gelegt hätte“.

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