Samstag, Dezember 21, 2024 Spenden
Ein Dienst von EWTN News

Pakistan verschärft Blasphemiegesetz: Lebenslang für Beleidigung von Mohammeds Ehefrauen

Pakistaner protestieren am 2. November 2018 in Lahore, kurz nachdem der Oberste Gerichtshof des Landes Asia Bibi vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochen hat.

Der pakistanische Gesetzgeber hat ein Gesetz verabschiedet, das eine lebenslange Haftstrafe für die Beleidigung einer Ehefrau, eines Familienmitglieds oder eines Gefährten des islamischen Propheten Mohammed vorsieht.

Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (Criminal Laws Amendment Act, 2023), das eine Höchststrafe von lebenslanger Haft und eine Mindeststrafe von zehn Jahren vorsieht, wurde von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet. Nach geltendem Recht können Blasphemiedelikte nur mit bis zu drei Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe oder beidem geahndet werden.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Präsidenten unterzeichnet werden.

Das pakistanische Unterhaus, die Nationalversammlung, hatte das Gesetz im Januar verabschiedet, das Oberhaus, der Senat, am 7. August. Laut der englischsprachigen pakistanischen Zeitung Dawn soll das Gesetz gegen "Blasphemie im Internet und in den sozialen Medien" vorgehen, die zu "Terrorismus" und "Unruhen im Land" geführt habe.

Das Anti-Blasphemie-Gesetz würde für jeden gelten, der direkt oder indirekt "den heiligen Namen" einer Frau, eines Familienmitglieds oder eines Gefährten Mohammeds durch das geschriebene Wort, das gesprochene Wort, eine sichtbare Darstellung, eine Unterstellung, eine Anspielung oder eine Andeutung beschmutzt. Mit Gefährten Mohammeds sind Muslime gemeint, die ihm zu Lebzeiten persönlich begegnet sind.

Pakistan bestraft bereits die Verunglimpfung oder Beleidigung des Korans mit lebenslanger Haft. Wer den Namen Muhammads oder anderer muslimischer Propheten beschmutzt, wird mit dem Tode bestraft. Zu den muslimischen Propheten gehören Abraham, Moses, Elia, Jesus und andere biblische Gestalten.

Menschenrechtsgruppen haben die Befürchtung geäußert, dass die Gesetze gegen religiöse Minderheiten in Pakistan eingesetzt werden könnten. Mehr als 95 Prozent der pakistanischen Bevölkerung sind Muslime, über 75 Prozent des Landes gehören der sunnitischen Glaubensrichtung an.

Von 1987 bis Anfang 2021 wurden mehr als 1.800 Menschen auf der Grundlage der verschiedenen Anti-Blasphemie-Gesetze des Landes wegen Blasphemie angeklagt. Im März dieses Jahres waren etwa 40 Personen wegen Blasphemie entweder zu lebenslanger Haft oder zum Tode verurteilt. Seit 1990 wurden mehr als 80 Menschen wegen angeblicher Blasphemie ermordet.

In einem Aufsehen erregenden Fall wurde die Christin Asia Bibi 2010 wegen Blasphemie verurteilt, ihr Urteil jedoch 2018 vom Obersten Gerichtshof Pakistans aufgehoben. Sie bestritt den Vorwurf, gegen das Blasphemiegesetz verstoßen zu haben und suchte schließlich Zuflucht in Kanada.

"Pakistanische Regierungen greifen in der Regel auf Blasphemiegesetze zurück, wenn es eine politische Krise gibt und um von den anhaltenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen des Landes abzulenken", sagte Paul Marshall, Leiter des Süd- und Südostasien-Aktionsteams des Religious Freedom Institute, gegenüber CNA. "Der jüngste Vorstoß zur Verschärfung der Gesetze setzt diesen Trend fort."

"Während die Hälfte der Opfer Muslime sind, werden religiöse Minderheiten durch Blasphemiegesetze unverhältnismäßig benachteiligt, und wiederholte Studien haben gezeigt, dass sie als Mittel zur Einschüchterung oder zur Beilegung privater Streitigkeiten eingesetzt werden", so Marshall. "Die vorgeschlagene Verschärfung solcher Gesetze wird das Klima religiöser Angst, das Minderheiten ohnehin schon beherrscht, weiter verschärfen.

Auch Christian Solidarity Worldwide (CSW), eine Menschenrechtsgruppe, die sich für Religionsfreiheit und gegen die Verfolgung von Christen einsetzt, hat sich entschieden gegen das Gesetz ausgesprochen.

Mervyn Thomas, Präsident von CSW, sagte, die Organisation sei "zutiefst enttäuscht" über die Verabschiedung des Gesetzes und warnte, es gebe "überwältigende Beweise dafür, wie die bestehenden Blasphemiegesetze zu außergerichtlichen Tötungen und zahllosen Fällen von Gewalt durch den Mob auf der Grundlage falscher Anschuldigungen geführt haben".

"Eine Verschärfung der Blasphemiegesetze könnte die Situation weiter anheizen und ist das Gegenteil von dem, was wir brauchen", so Thomas in seiner Erklärung.

Die pakistanischen Anti-Blasphemie-Gesetze wurden gegen Christen und Hindus eingesetzt, die weniger als 5 Prozent der Bevölkerung des Landes ausmachen. Die Gesetze zur Beleidigung der Gefährten Mohammeds und einige andere Anti-Blasphemie-Gesetze wurden auch gegen islamische Minderheiten im Land angewandt, wie die schiitischen Muslime, die etwa 15 Prozent der Bevölkerung ausmachen, und die Ahmadi-Muslime, die weniger als 3 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Einer der Hauptstreitpunkte zwischen dem schiitischen und dem sunnitischen Islam ist die Frage, wer der rechtmäßige Nachfolger Muhammads ist, was dazu führt, dass schiitische Muslime beschuldigt werden, die Gefährten Muhammads zu beleidigen, wenn sie ihre Uneinigkeit zum Ausdruck bringen. Die Sunniten erkennen Abu Bakr, einen Gefährten Muhammads, als Nachfolger Muhammads an. Viele schiitische Muslime halten ihn für einen illegitimen Führer und glauben, dass Muhammad Ali ibn Abi Talib, einen anderen Gefährten Muhammads, zu seinem Nachfolger ernannt hat.

(Die Geschichte geht unten weiter)

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

WhatsApp Telegram

Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur. 

Unsere Mission ist die Wahrheit. Schließen Sie sich uns an!

Ihre monatliche Spende wird unserem Team helfen, weiterhin die Wahrheit zu berichten, mit Fairness, Integrität und Treue zu Jesus Christus und seiner Kirche.

Spenden

Die Besten katholischen Nachrichten - direkt in Ihren Posteingang

Abonnieren Sie unseren kostenlosen CNA Deutsch-Newsletter.

Klicken Sie hier