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30 Jahre "Recht auf Entwicklung" bei den Vereinten Nationen

30 Jahre Recht auf Entwicklung: Vertreter aus aller Welt beim Treffen in Genf
Dr. Maria Mercedes Rossi
Die Vereinten Nationen in New York 1986
Professor Nico Schrijver
Tehmina Janjua
Botschafter Vaqif Sadiqov
Zamir Akram
Fr. Al Qassim

Am vierten Dezember 1986 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung über das Recht auf Entwicklung, mit der Absicht, Entwicklungshindernisse aller Art zu beseitigen. 

Um den 30. Jahrestag der Erklärung ins Gedächtnis zu rufen, organisierte das Genfer Zentrum für Menschenrechte und globalen Dialog zusammen mit der Ständigen Vertretung der Republik Aserbeidschan bei den Vereinten in Genf bei der UNO eine Diskussionsveranstaltung als Möglichkeit, bereits erzielte Erfolge und immer noch vorhandene Herausforderungen zu analysieren und Wege zu suchen, das Recht auf Entwicklung voranzubringen.

Oberstes Ziel war es, den vor 30 Jahren in der Erklärung definierten Konsens wiederaufzufrischen.

Am 16. September hatte der Hohe Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen in der Generalversammlung auf höchster Ebene alle Akteure dringend gebeten, den 30. Jahrestag der Erklärung "im Bewusstsein wirklicher Dringlichkeit" anzugehen.

In der Erklärung wird das Recht auf Entwicklung als grundlegendes Menschenrecht offiziell anerkannt.

Das Recht auf Entwicklung war während der letzten 30 Jahre Gegenstand verschiedener Debatten und Resolutionen der UN Generalversammlung und des Menschenrechtsrats, woraus 2015 die Verabschiedung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) resultierte.

Das in der Erklärung von 1986 verkündete Recht auf Entwicklung wird unterschiedlich ausgelegt. Von manchen als die auf den Menschenrechten basierende Entwicklung definiert, sehen andere darin eher eine Anspruchsberechtigung Einzelner oder einzelner Völker.

Die Erklärung über das Recht auf Entwicklung sollte uns daran erinnern, dass alle Menschen ein Recht auf Entwicklung haben und jede wirtschaftliche Errungenschaft die Verbesserung des Wohls der Menschen zum Ziel haben muss.

Veranstalter und Teilnehmer betonten gegenübe Pax Press Agency die Wichtigkeit eines Rechts auf Entwicklung.

"Was mein eigenes Land, Aserbaidschan angeht, so kann ich berichten, dass wir ein besonderes Gremium eingerichtet haben, das von einem der Stellvertreter des Premierministers geleitet wird. Wir sind fest entschlossen, ernsthaft und verantwortungsvoll alles, was mit dem Erreichen und der 2030 Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele zu tun hat, also auch dem Recht auf Entwicklung, zu befolgen", so Botschafter Vaqif Sadiqov, Mitveranstalter und Ständiger Vertreter Aserbaidschans bei den Vereinten Nationen in Genf.

Botschafter Obaid Salem Saeed Al Zaabi, Ständiger Vertreter der Vereinigten Arabischen Emirate bei den Vereinten Nationen Genf sagte: "Auf nationaler Ebene zum Beispiel, hat meine Regierung eine umfassende Entwicklungsstrategie verabschiedet - einschließlich der Übertragung von Verantwortung auf Frauen und Investitionen in eine Personalentwicklung ohne Diskriminierung."

Botschafterin Tehmina Janjura, Ständige Vertreterin Pakistans bei den Vereinten Nationen Genf sagte gegenüber Pax: "Was es jetzt zu tun gilt ist sicherzustellen, dass der Anknüpfungspunkt, das Podium, das uns durch die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) gegeben ist, so effektiv wie möglich genutzt wird und in die Tat umgesetzt wird."

"Allerdings ist auch Eines klar nämlich das ohne den nötigen politischen Willen, den ich bereits erwähnt habe, von alldem nichts möglich werden wird. Meiner Ansicht nach ist das die entscheidende Voraussetzung für Fortschritt", so Botschafter Zamir Akram, Leitender Spezial-Berichterstatter der UN-Arbeitsgruppe für das Recht auf Entwicklung.

Zusammenhang mit Migration

"Zwischen 2003 und 2016 ist der Anteil an Armut weltweit von 26 auf 13 Prozent gesunken. Ich finde, das ist ein großartiges Zeichen für den Fortschritt, den die Länder in dieser Hinsicht machen", sagte der Vorsitzende des Genfer Zentrums für Menschenrechte und globalen Dialog, Hanif Hassan Ali Al Qassim.

Maria Mercedes Rossi, Vertreterin bei der UNO in New York und Genf der "Gemeinschaft Papst Johannes XIII." ("APG23") betonte: "Man muss auch wissen, dass die Länder die Pflicht haben, anzuerkennen, zu zugeben, dass aufgrund von Versäumnissen bei der Umsetzung des Rechts auf Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene, das Phänomen der Migration jetzt zu einer solchen Herausforderung für alle Staaten der Welt geworden ist. Denn alle diese Menschen, wären lieber in ihren Heimatländern geblieben, vorausgesetzt, ihre Rechte würden dort, wo sie sind, wo sie leben, vollständig beachtet und umgesetzt."

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Botschafter Idriss Jazairy, Geschäftsführer des  Genfer Zentrums für Menschenrechte und globalen Dialog sagte, man könne nicht für einen politischen Dialog mit den Empfängern internationaler Hilfe eintreten, und ihnen sagen, sie sollten die Rechte der Bevölkerung respektieren, während man gleichzeitig Maßnahmen ergreife - durch Verhängen von Sanktionen oder anderen Maßnahmen -, die diese Menschen dazu brächten, ihr Land zu verlassen und sich auf den Weg zu machen, um vielleicht in genau den Ländern Asyl zu beantragen, die ihnen diese Sanktionen auferlegt haben. "Das ist doch glatte Heuchelei."

"Wenn man das Gefühl hat, dass diese Rechte nicht beachtet wurden, ist klar, dass man zunächst im eigenen Land vor Gericht gehen und sich um Gerechtigkeit bemühen muss, um vor Ort eine Entschädigung zu erhalten", sagte Nico Schrijver, Professor für Internationale Menschenrechte an der Universität Leiden in den Niederlanden. "Wenn man aber der Meinung ist, dort nichts zu erreichen, dann kann man gemäß eines neuen optionalen Protokolls dieses Menschenrechtsvertrags nach Genf gehen und eine Beschwerde einreichen."

Dieser Bericht wurde von unserem Genfer UN-Korrespondenten Christian Peschken (Pax Press Agency, Genf) verfasst. Mehr zu Pax Press Agency unter www.paxpressagency.com

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