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Caritas-Präsidentin fordert Kostenerstattung bei straffreier Abtreibung

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa hat in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zum Thema Abtreibung gefordert, dass bei straffreier Abtreibung die Kosten „erstattet werden können“.

„Nach meinem Dafürhalten kann eine Reform des Schwangerschaftkonfliktrechts hier ansetzen, ohne das System insgesamt in Frage zu stellen. Eine fehlende oder kompliziert zu beantragende Kostenübernahme stellt eine unnötige Belastung dar“, sagte sie.

Für die Caritas sei deshalb entscheidend, so die Präsidentin weiter: „Wir brauchen eine Kultur der frühen Hilfen, damit sich eine junge Familie nicht überfordert fühlt“.

Gleichzeitig sehe Welskop-Deffaa es auch „mit Sorge“, dass „wieder über Sinn und Zweck der Pflichtberatung im Schwangerschaftskonflikt debattiert wird“. Dabei gehe es „nicht um die finanzielle Absicherung eigener Angebote“, sondern darum, dass „Frauen [...] ihre Entscheidung ohne Druck und gut begleitet treffen können“.

Die Beratungspflicht erleichtere den Zugang zur Beratung in einer „emotionalen Belastungssituation“.

„Aus unseren Kontakten zu den Beratungsstellen wissen wir, wie häufig ungewollt Schwangere in einer gewaltbelasteten Beziehung leben oder ihre Ehe kurz vorm Scheitern steht. Wir kennen die Fälle, wo sich Frauen durch Partner oder Angehörige zur Abtreibung gedrängt sehen“, so Welskop-Deffaa.

In solchen Situationen seien die Frauen „dringend auf ein Gegenüber angewiesen, das ihnen zuhört und zuspricht“. Welskop-Deffaa glaubt, dass viele Frauen, die die Debatten „anführen“, die Realität „verkennen“.

„Es fällt ihnen schwer anzuerkennen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau auch gemeinsam mit dem Lebensrecht des Kindes gestärkt werden kann“, so die Caritas-Präsidentin.

Zum Thema Abtreibung hat sich Welskop-Deffaa bereits mehrfach geäußert. So berichtete CNA Deutsch im Juni dieses Jahres über ihre Forderung, „die Balance, die man im geltenden Recht gefunden hat, nämlich dass man anhand der Formulierung ‚rechtswidrig aber straffrei‘ der besonderen Situation in einer Schwangerschaft Rechnung getragen hat“, beizubehalten.

Tatsächlich sind Abtreibungen in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen, so dass Personen, die eine Abtreibung vornehmen oder vornehmen lassen, nicht bestraft werden. Insgesamt werden jährlich – laut Statistischem Bundesamt – mehr als 100.000 Kinder vor der Geburt im Mutterleib getötet; das sind etwa 275 Kinder pro Tag.

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