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Erzbischof Heße verteidigt Kirchenasyl als „hohes Gut“

Erzbischof Stefan Heße

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat das Kirchenasyl als „ein hohes Gut“ verteidigt, „mit dem wir alle sorgsam umgehen müssen“. Hintergrund ist die Abschiebung eines 29-jährigen Afghanen, der in Hamburg in einer Gemeinde Kirchenasyl gesucht hatte. Heße äußerte sich in einem Grußwort, das bei einer Demonstration für den Erhalt des Kirchenasyls am Dienstagabend verlesen wurde.

„Wenn Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften Kirchenasyl gewähren, wenden sie sich damit nicht etwa gegen den Rechtsstaat“, betonte Heße. „Vielmehr geht es um einen Dienst am Fundament unserer Rechtsordnung – dem Schutz der Würde eines jeden Menschen.“

„Es gibt gute Gründe dafür, dass die Tradition des Kirchenasyls staatlicherseits respektiert wird“, so der Hamburger Erzbischof, der innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für Fragen rund um das Thema Flüchtlinge zuständig ist. „Denn dank des Kirchenasyls gelingt es immer wieder, im Austausch mit den zuständigen Stellen humanitär verantwortbare Lösungen zu finden.“

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtete Anfang Oktober, warum der Afghane abgeschoben wurde: „2015 war der junge Afghane nach Schweden geflüchtet. Dort stellte er einen Asylantrag. Nachdem dieser abgelehnt wurde, kam er im März nach Hamburg und beantragte erneut Asyl. Das zuständige Bundesamt für Migration (BAMF) lehnte diesen jedoch ab, weil nach europäischem Recht Schweden für sein Verfahren zuständig ist. Daraufhin suchte der Mann Schutz im Kirchenasyl. Sein Antrag wurde erneut und auf individuelle Härten geprüft und erneut abgelehnt.“

Heße sagte demgegenüber: „Der schutzsuchende Mann befand sich in einer überaus schwierigen Situation. Ich bedauere, dass die besonderen individuellen Härten, auf die die Kirchengemeinde aufmerksam gemacht hat, nicht berücksichtigt wurden. Eine Abschiebung ist ohnehin immer mit großen Belastungen verbunden. Erschwerend kam hier hinzu, dass die Beendigung des Kirchenasyls nachts und ohne vorherige Ankündigung stattfand.“

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