Redaktion, 18 Oktober, 2024 / 4:00 PM
Nach der scharfen Kritik des Regensburger Bischofs Rudolf Voderholzer und einiger Landwirte an der Studie „Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Biodiversität“ hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) einige „Hinweise“ zu dem von ihr beauftragten Dokument veröffentlicht.
CNA Deutsch berichtete über den Kommentar des Regensburger Bischofs zur Argrastudie: „Die Studie vertritt nicht meine Position.“ „Ich wehre mich gegen die darin enthaltenen undifferenzierten Darstellungen von konventioneller und biologischer Landwirtschaft. Schluss mit dem ‚Bauern-Bashing‘!“, so der Bischof weiter.
Hauptkritikpunkte waren die pauschale Verurteilung der Landwirtschaft als Hauptverursacher von Umweltproblemen sowie die fehlende Berücksichtigung der realen Herausforderungen, darunter wirtschaftlicher Druck und regulatorische Anforderungen.
Nun versuchte die DBK, die Kritik einzuordnen: „Das Dokument wurde teilweise verkürzt und fehlinterpretiert dargestellt. In der Folge kam es zu Reaktionen aus den Reihen der Landwirte und der Politik. […] Es handelt sich nicht um eine Verlautbarung der Deutschen Bischofskonferenz, sondern um den wissenschaftlichen Beitrag eines Expertengremiums, der zur Diskussion über ein globales Zukunftsthema einlädt. Diese Debatte muss in Politik, Gesellschaft und Kirche geführt werden.“
Die Aufgabe der Kirche bestehe darin, einen Beitrag zum Dialog in einer zunehmend „fragmentierten Gesellschaft“ zu leisten. Sie solle nicht nur für Haltungen wie „Schöpfungsverantwortung und Suffizienz“ sensibilisieren, sondern auch selbst „vorbildhaft“ agieren, zum Beispiel bei der Nutzung kircheneigener Flächen und dem Einkauf von Lebensmitteln in kirchlichen Einrichtungen.
Weiterhin wird hervorgehoben, dass Subventionen nicht abgeschafft, sondern umgeleitet werden sollten: „Landwirte sollten weiterhin substanzielle staatliche Unterstützung erhalten, allerdings verstärkt als Vergütung für gesellschaftliche Leistungen wie die Pflege ökosystemarer Dienstleistungen und nicht länger als pauschale Entschädigung für Flächenbewirtschaftung.“
Die Kritik, die Studie stelle Landwirte unter Generalverdacht, sei nicht gerechtfertigt, denn den Bauern werde keine Schuld für Fehlentwicklungen gegeben. Gleichzeitig wird überlegt, ob das Freiwilligkeitsprinzip infrage gestellt werden solle, sollten einzelne Landbesitzer eine blockierende Haltung einnehmen: „Das bloße Beharren auf dem Status-Quo […] ist angesichts der zunehmenden Klimaveränderungen ethisch genauso begründungspflichtig wie es Veränderungsvorschläge sind.“
Die Überlegungen basierten auf der katholischen Soziallehre, nach der Eigentum dem Gemeinwohl dienen soll, hieß es. In der Studie werden die klassischen Begriffe des „Gemeinwohls“ und der „Gemeingüter“ verwendet, was von manchen Kritikern als Aufruf zur Enteignung verstanden worden sei. Die Studie unterscheide jedoch zwischen privatem Eigentum an Land und dem gesamten Ökosystem Boden, das sich nicht isoliert betrachten lasse.
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